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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Haushaltsmittel für das Einheitliche Patentgericht
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
01.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1170717.06.2019
Haushaltsmittel für das Einheitliche Patentgericht
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11707
19. Wahlperiode 17.06.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge,
Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens,
Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger,
Katja Suding, Michael Theurer, Sandra Weeser, Nicole Westig,
Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Haushaltsmittel für das Einheitliche Patentgericht
Neben einem Einheitlichen Patent streben mehrere Mitgliedstaaten der
europäischen Union, darunter Deutschland und das Vereinte Königreich, ein
Einheitliches Patentgericht (EPG) an. Die EU-Verordnungen Nr. 1257/2012 und
Nr. 1260/2012 zur Schaffung des Einheitlichen Patentsystems sind am 20.
Januar 2013 in Kraft getreten, finden aber erst ab dem Tag Anwendung, an dem das
EPG-Übereinkommen in Kraft tritt, d. h. nach Hinterlegung von 13
Ratifikationsurkunden, darunter auch notwendigerweise die Ratifikationsurkunde
Deutschlands und Großbritanniens. Für die Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts
ist somit die Ratifizierung durch die entsprechenden Länder notwendig. 16
Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen bereits ratifiziert (www.consilium.europa.
eu/en/documents-publications/treaties-agreements/agreement/?id=2013001).
Trotz des drohenden Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union,
wurde das Übereinkommen auch vom Vereinten Königreich unterzeichnet. Die
notwendige Ratifizierung steht bislang noch von der Bundesregierung aus.
Nachdem bezüglich dieser vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde erhoben
wurde, hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Ausfertigung der
Gesetze bis auf Weiteres ausgesetzt. Nichtsdestoweniger wurden seit 2015 in den
Haushaltsplänen Mittel bezüglich eines Einheitlichen Patentgerichts veranschlagt
und 2015 in Höhe von 544 000 Euro ausgegeben (www.bundeshaushalt.de/
fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2017/soll/Gesamt_Haushalt_
2017_mit_HG.pdf – PDF-Seite: 786; Haushaltstitel 687 03 -059; Ist 2015:
544 000 Euro).
Es stellt sich die Frage, wofür diese Mittel ausgegeben wurden, obgleich das
Ratifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen und ein Ausgang der
Verfassungsbeschwerde noch ungewiss ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der
bevorstehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union auf das
Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht?
2. Hat die Bundesregierung bereits für den Fall, dass Großbritannien die
Europäische Union verlässt und eine Ratifizierung des Übereinkommens in der
aktuellen Form nicht mehr möglich ist, ein weiteres Vorgehen geplant?
Wenn ja, wie sieht dieses weitere Vorgehen aus?
3. Wie begründet es die Bundesregierung, dass Haushaltsmittel unter der
Bezeichnung „Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen
Patentgericht“ mit der Nummer 687 03 -059 i 2015 ausgegeben wurden, obwohl ein
solches nicht ratifiziert wurde?
a) Wozu wurden die im Haushaltsplan veranschlagten finanziellen Mittel im
Jahr 2015 (544 000 Euro) bezüglich eines Einheitlichen Patentgerichts
konkret verwendet?
b) Was ist laut Bundesregierung unter „laufenden Kosten“ einer Einrichtung
zu verstehen, die noch nicht ratifiziert worden ist?
c) Auf welchem Stand bzw. in welchem Entwicklungsstadium befindet sich
das in den Erläuterungen zum Punkt 687 03 -059 in den Haushalten
genannte IT-System bzw. die IT-Infrastruktur?
4. Welchem Zweck sollten die im Haushaltsplan veranschlagten finanziellen
Mittel bezüglich eines Einheitlichen Patentgerichts in den Jahren 2018
(3 Mio. Euro) und 2019 (5,5 Mio. Euro) konkret dienen, obwohl eine
Rechtsgrundlage noch nicht ratifiziert wurde?
5. Wieso wurden in den Jahren 2016 und 2017 keine Haushaltsmittel
veranschlagt?
6. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung mit ausgegebenen und
veranschlagten Mitteln für das Einheitliche Patentgericht zu verfahren, für den
Fall, dass die Verfassungsbeschwerde erfolgreich ist?
7. Sollen nach Einschätzung der Bundesregierung auch künftig Haushaltsmittel
bezüglich eines nicht durch ein Übereinkommen ratifizierten
Einheitlichen Patentgerichts eingeplant werden?
Wenn ja, von welcher Höhe der Haushaltsmittel ist nach aktuellem Stand
auszugehen?
8. Was für ein Aufwand an Haushaltsmitteln ist nach jetziger Einschätzung der
Bundesregierung für den Fall zu erwarten, dass ein Einheitliches
Patentgericht nach der aktuellen Fassung des Übereinkommens zustande kommt?
Berlin, den 26. Juni 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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