Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Jahresabschluss des Europäischen Stabilitätsmechanismus
(insgesamt 23 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
30.07.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1158415.07.2019
Jahresabschluss des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11584
19. Wahlperiode 15.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel, Peter Boehringer, Marcus Bühl,
Albrecht Glaser, Franziska Gminder, Kay Gottschalk, Martin Hohmann,
Stefan Keuter, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Volker Münz,
Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD
Jahresabschluss des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Mit Schreiben vom 16. April hat das Bundesministerium der Finanzen die
Jahresabschlüsse des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und der
Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) mit ergänzenden Unterlagen
übermittelt. Diese Anfrage bezieht sich auf den ESM (www.esm.europa.eu/
publications/annual-report-2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Bankguthaben des ESM in
Höhe von 65,2 Mrd. Euro (Vj. 74,2 Mrd. Euro) auf die Notenbanken verteilt?
2. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung das Tilgungsprofil und das
Zinssicherungsprofil der Kredite an Griechenland aus?
3. Warum sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Swaps (Forward-
Forward-Swaps) zur Sicherung der zukünftigen Zinsen der Kredite an
Griechenland vom ESM und nicht von Griechenland abgeschlossen?
4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Zinsswaps entstehen und an
Griechenland weitergereicht werden?
Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen der
Zinsswaps für den Fall des Ausscheidens Griechenlands aus dem Euro?
5. Wie sichert nach Kenntnis der Bundesregierung Griechenland den Fair
Value der für Griechenland abgeschlossenen Zinsswaps ab?
6. Mit welcher Begründung konnte nach Kenntnis der Bundesregierung
Griechenland im August 2018 aus dem Rettungsprogramm entlassen werden,
wenn die Schuldentragfähigkeit so gering ist, dass bereits damals die unter
Nummer 3 aufgeführte Zinssicherung eingesetzt wurde?
7. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Erstattung
der Negativzinsen an den ESM in Höhe von 128,9 Mio. Euro als Ertrag und
nicht als Kapitaleinzahlung verbucht (vgl. ESM-Jahresabschlussbericht
2018; Seite 52, Kapitel 24 – die Erstattung ist als außerordentlicher Ertrag
verbucht), so dass die deutsche Sonderleistung der Gesamtheit der
Gesellschafter zu Gute kommt?
8. Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig auch alle Bürger und
Unternehmen Erstattungen für etwaig erlittene Negativzinsen erhalten oder
warum erscheint nach Ansicht der Fragesteller der ESM bessergestellt als die
steuerzahlenden Unternehmen und Bürger?
9. Stehen die Auszahlung der Tranche in Höhe von 15 Mrd. Euro und die
erfolgreiche Entlassung Griechenlands aus dem Rettungsprogramm nach
Ansicht der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu den Leistungsstörungen
im Vorfeld dieser Maßnahme (Ausgleich von Rückständen in Höhe von
0,8 Mrd. Euro am 26. Oktober 2017 und in Höhe von 1 Mrd. Euro am
14. Juni 2018)?
10. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass der ESM einer
Barwertsteuerung unterliegt?
11. Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung der am
20. Januar 2017 beschlossene Austausch der Bonds auf den Barwert des
ESM?
12. Wie wirkten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen im
Zusammenhang mit Griechenland im Jahr 2018 auf den Barwert des ESM
aus?
13. Wie wirkten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vorzeitigen
Rückzahlungen Spaniens (2017: 1 Mrd. Euro und 2 Mrd. Euro; 2018: 2 Mrd. Euro,
3 Mrd. Euro und 3 Mrd. Euro) auf den Barwert des ESM aus?
14. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung überwacht, dass die Liquidität
Griechenlands für die geplanten 22 Monate ausreicht, wie dies bei
Entlassung aus dem Hilfsprogramm vorgesehen war?
15. Wie soll im Fall zukünftiger griechischer Leistungsstörungen verfahren
werden, und wann soll der Sicherheitseinbehalt eingesetzt werden?
16. Ist die Gesamtschau des Griechenland-Engagements (Kredite in Höhe von
ca. 73 Prozent des eingezahlten Eigenkapitals, weitere Kredite ungeachtet
der Leistungsstörungen, Zinssicherung zukünftiger Kredite an Griechenland,
Auszahlung einer Liquiditätshilfe im August 2018, Tilgungsstreckungen)
des ESM nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, eine Abhängigkeit des
ESM und der Staaten der Eurozone von Griechenland zu konstatieren?
17. Warum bittet das Bundesministerium der Finanzen bei der Zuleitung der
Jahresabschlüsse von ESM und EFSF um eine vertrauliche Behandlung, wenn
diese Jahresabschlüsse ohnehin veröffentlicht werden und auch den
europäischen Partnern vorliegen?
18. Welche Wertpapiere sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Positionen „Debt securities including fixed-income securities (a) issued by public
bodies“ in Höhe von 8 327 Mio. Euro (Vj. 10 972 Mio. Euro) und „(b) issued
by other borrowers“ in Höhe von 17 256 Mio. Euro (Vj. 9 919 Mio. Euro)
bilanziert?
Wie sind die Ratings dieser Wertpapiere?
19. Wie will die Bundesregierung der aus Sicht der Fragesteller existierenden
Gefahr begegnen, dass die Liquiditätsanlage zu einer Staatenrettung vor der
formalen Rettung mit Rettungsprogramm mutiert, indem in Anleihen
kriselnder Staaten investiert wird?
20. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Deutsche Bundestag
Investitionen bei der Anlage der Liquidität in Rahmen von
Einzelermächtigungen zustimmt?
21. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass die „Liquiditätsanlage“ zur
Erwirtschaftung von Zinserträgen zu einer Negativselektion führt, weil
Staatsanleihen mit sehr gutem Rating zu geringe Renditen aufweisen und auf
risikoreiche Staatsanleihen ausgewichen wird bzw. werden muss?
Wie will sie das unterbinden?
22. Will sich die Bundesregierung für die aus Sicht der Fragesteller naheliegende
und plausible Verwendung der Liquidität einsetzen, indem die Liquidität
a) an die Gesellschafter zurückgezahlt wird bzw.
b) für den Rückkauf der ESM-Anleihen verwendet wird?
23. Wenn nein, warum nicht, obwohl nach Auffassung der Fragesteller die
Option in Frage 22a den Gesellschaftern mehr Liquidität gibt und die Option in
Frage 22b die Schuldenrisiken senkt und sich positiv auf das Rating
auswirken dürfte?
Berlin, den 27. Juni 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG
AfD04.02.2026
Sprengung von Zigarettenautomaten in den Jahren von 2000 bis 2025
AfD05.02.2026
Ladeinfrastruktur und batteriebetriebene Lkw in Deutschland: Aktueller Stand und Planung
AfD05.02.2026
Aktuelle Fragen, Diskussionen und Analysen zu den Aussichten auf den weiteren Verlauf und einen möglichen Ausgang des Ukrainekrieges sowie die Zeit danach - Deutschlands Interessen im Lichte des Lagebilds und der Strategie der Regierung
AfD05.02.2026