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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken

(insgesamt 5 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1191125.07.2019

Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11911 19. Wahlperiode 25.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken Korrespondenzbankbeziehungen unterstützen den internationalen Zahlungsverkehr und die internationale Verfügbarkeit von Finanzdienstleistungen. In Medienberichten wurde ihre Rolle im Rahmen von mutmaßlichen Geldwäschefällen vielfach kritisch beleuchtet (vgl. kürzlich den sog. Danske-Skandal bzw. Troika- Laundromat sowie zahlreiche weiter zurückliegende Fälle). Im Rahmen der Risikoreduzierung bei Bankinstituten wird international seit mehreren Jahren ein Rückgang der Korrespondenzbankbeziehungen diskutiert (vgl. http://documents.worldbank.org/curated/en/113021467990964789/pdf/101098- revised-PUBLIC-CBR-Report-November-2015.pdf und www.fsb.org/wp-content/ uploads/P161118-2.pdf). In Deutschland geben das Geldwäschegesetz (GwG) sowie das Kreditwesengesetz (KwG) Sorgfaltspflichten und gewisse Verbote im Rahmen von Korrespondenzbankbeziehungen vor, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und ggf. sanktioniert werden. Über einzelne Sachverhalte hat die Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 18/8187, 19/7840 sowie 19/10887 Auskunft gegeben. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche quantitativen Daten sind nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Korrespondenzbankbeziehungen deutscher Institute jeweils für die Jahre 2016, 2017 und 2018 bekannt (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/10887 zur verstärkten Überwachung durch die BaFin seit Mitte 2017 sowie den Bericht des Financial Stability Boards zur Datenweitergabe durch die Deutsche Bundesbank)? a) Wie viele deutsche Institute unterhalten Korrespondenzbankbeziehungen mit ausländischen Instituten? b) Wie viele Korrespondenzbankbeziehungen unterhalten deutsche Institute insgesamt, und wie verteilen sich diese geografisch nach Sitzland des Respondenten (bitte auflisten)? c) Wie hoch ist das jährliche Volumen der Korrespondenzbanktransaktionen deutscher Institute? d) Wie viele deutsche Institute unterhalten Korrespondenzbankbeziehungen mit mehr als 1 000 ausländischen Instituten (wie etwa die Commerzbank, vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geldhaeuser-commerzbank- schwaermtwieder-aus-1.4464304)? e) Wie viele Korrespondenzbankbeziehungen unterhalten die drei deutschen Institute mit der höchsten Anzahl an Beziehungen jeweils? f) Wie stellt sich für diese drei Institute jeweils die geografische Verteilung der Korrespondenzbankbeziehungen nach Sitzland des Respondenten dar (bitte je Institut auflisten)? g) Wie hoch ist für diese drei Institute das jährliche Volumen der Korrespondenzbanktransaktionen? 2. Führen nach Kenntnis der Bundesregierung Institute in Deutschland auch Überprüfungen der Kunden ihrer Respondenten durch, und wenn ja, in welchem Ausmaß (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/8187)? 3. Erwachsen nach Ansicht der Bundesregierung aus dem fortgesetzten Rückgang von Korrespondenzbankbeziehungen international Risiken für Deutschland? Wenn ja, welche, und wie wurden diese bisher adressiert? 4. Wie viele Fälle aus den Jahren 2009 bis 2018 sind der BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung bekannt, in denen verbotene Geschäfte mit Bank- Mantelgesellschaften (etwa im Sinne des § 25m Absatz 1 KwG bzw. des § 15 Absatz 6 Satz 4 GwG) durchgeführt wurden? Welche Sanktionen wurden jeweils in den Fällen verhängt? 5. In wie vielen Fällen haben Institute nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 insgesamt gegen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Korrespondenzbankbeziehungen verstoßen, und wie wurde dies sanktioniert (bitte Anzahl an Verstößen und Gesamtsumme sowie höchstes einzelnes Bußgeld pro Jahr auflisten)? Berlin, den 16. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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