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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verschwendung von Steuergeldern

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1197429.07.2019

Verschwendung von Steuergeldern

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11974 19. Wahlperiode 29.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Verschwendung von Steuergeldern Gelegentlich der Schriftlichen Frage 136 des Abgeordneten Ulrich Oehme auf Bundestagsdrucksache 19/9822 zum „Mittelabflussdruck“ in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die von der Bundesregierung mit der Feststellung beantwortet wurde, dass eine „Verschwendung von Steuergeldern“ nicht stattfinde, interessieren sich die Fragesteller für den diesbezüglichen Stand in allgemeiner Hinsicht (die Fragesteller bitten um direkte Antworten und darum, bei erfragten Informationen nicht auf Dritte verwiesen zu werden). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie definiert die Bundesregierung eine „Verschwendung von Steuergeldern“? 2. Vergleicht die Bundesregierung Haushaltsjahre vor dem Hintergrund der fiskalischen und wirtschaftlichen Geschichte miteinander, und wenn ja, nach welchen Kriterien, und wie ordnet die Bundesregierung die Haushaltsjahre in den Jahren der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela Merkel diesbezüglich im Vergleich zu den früheren Haushaltsjahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein? 3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Verschwendungen von Steuergeldern in den Haushaltsjahren der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela Merkel, insbesondere unter Berücksichtigung der Berichte des Bundesrechnungshofes bzw. des Bundes der Steuerzahler oder unter Zugrundelegung eigener Definitionen und Untersuchungen zum Bereich der Verschwendung von Steuergeldern? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ihr bekanntgewordenen Fehlentwicklungen bzw. Missständen? 4. Wie ordnet die Bundesregierung diese Haushaltsjahre bezüglich des Ziels der Vermeidung der Verschwendung von Steuergeldern im Vergleich zu den früheren Haushaltsjahren der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein, insbesondere unter Berücksichtigung der Berichte des Bundesrechnungshofes bzw. des Bundes der Steuerzahler oder unter Zugrundelegung eigener Definitionen und Untersuchungen zum Bereich der Verschwendung von Steuergeldern? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ihr bekanntgewordenen Fehlentwicklungen bzw. Missständen? 5. Sind der Bundesregierung für den Zeitraum der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela Merkel Fälle bekannt, in denen Steuergeld nach der Definition aus Frage 1 „verschwendet“ wurde (wenn ja, bitte benennen und beziffern)? 6. Welche Instrumente hat die Bundesregierung, um Steuergeldverschwendung aufzudecken a) im Inland bzw. b) im Ausland? 7. Welche Sanktionsmöglichkeiten besitzt die Bundesregierung im Falle eingetretener Steuergeldverschwendung? a) Sind diese Sanktionierungsmöglichkeiten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher angewendet worden (wenn ja, bitte jeweils benennen und auf das Haushaltsjahr aufschlüsseln)? b) Hatten diese etwaigen Sanktionen Haftungen zur Folge (wenn ja, bitte benennen und auf das Haushaltsjahr aufschlüsseln)? 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Steuergeldverschwendung in Zusammenhang mit sogenannten Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften (www.tages schau.de/wirtschaft/cum-cum-105.html; wenn ja, bitte benennen und beziffern)? a) Wenn ja, hatten diese Geschäfte Sanktionen zur Folge (wenn ja, bitte benennen)? b) Wenn ja, hatten diese Geschäfte Haftungen zur Folge (wenn ja, bitte benennen)? Berlin, den 11. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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