[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11974
19. Wahlperiode 29.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Verschwendung von Steuergeldern
Gelegentlich der Schriftlichen Frage 136 des Abgeordneten Ulrich Oehme auf
Bundestagsdrucksache 19/9822 zum „Mittelabflussdruck“ in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, die von der Bundesregierung mit der Feststellung
beantwortet wurde, dass eine „Verschwendung von Steuergeldern“ nicht stattfinde,
interessieren sich die Fragesteller für den diesbezüglichen Stand in allgemeiner
Hinsicht (die Fragesteller bitten um direkte Antworten und darum, bei erfragten
Informationen nicht auf Dritte verwiesen zu werden).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert die Bundesregierung eine „Verschwendung von
Steuergeldern“?
2. Vergleicht die Bundesregierung Haushaltsjahre vor dem Hintergrund der
fiskalischen und wirtschaftlichen Geschichte miteinander, und wenn ja, nach
welchen Kriterien, und wie ordnet die Bundesregierung die Haushaltsjahre
in den Jahren der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela Merkel diesbezüglich
im Vergleich zu den früheren Haushaltsjahren in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland ein?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Verschwendungen von
Steuergeldern in den Haushaltsjahren der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela
Merkel, insbesondere unter Berücksichtigung der Berichte des
Bundesrechnungshofes bzw. des Bundes der Steuerzahler oder unter Zugrundelegung
eigener Definitionen und Untersuchungen zum Bereich der Verschwendung
von Steuergeldern?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ihr bekanntgewordenen
Fehlentwicklungen bzw. Missständen?
4. Wie ordnet die Bundesregierung diese Haushaltsjahre bezüglich des Ziels
der Vermeidung der Verschwendung von Steuergeldern im Vergleich zu den
früheren Haushaltsjahren der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
ein, insbesondere unter Berücksichtigung der Berichte des
Bundesrechnungshofes bzw. des Bundes der Steuerzahler oder unter Zugrundelegung
eigener Definitionen und Untersuchungen zum Bereich der Verschwendung
von Steuergeldern?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ihr bekanntgewordenen
Fehlentwicklungen bzw. Missständen?
5. Sind der Bundesregierung für den Zeitraum der Bundeskanzlerschaft von
Dr. Angela Merkel Fälle bekannt, in denen Steuergeld nach der Definition
aus Frage 1 „verschwendet“ wurde (wenn ja, bitte benennen und beziffern)?
6. Welche Instrumente hat die Bundesregierung, um Steuergeldverschwendung
aufzudecken
a) im Inland bzw.
b) im Ausland?
7. Welche Sanktionsmöglichkeiten besitzt die Bundesregierung im Falle
eingetretener Steuergeldverschwendung?
a) Sind diese Sanktionierungsmöglichkeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher angewendet worden (wenn ja, bitte jeweils benennen und
auf das Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
b) Hatten diese etwaigen Sanktionen Haftungen zur Folge (wenn ja, bitte
benennen und auf das Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Steuergeldverschwendung in
Zusammenhang mit sogenannten Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften (
www.tages
schau.de/wirtschaft/cum-cum-105.html; wenn ja, bitte benennen und
beziffern)?
a) Wenn ja, hatten diese Geschäfte Sanktionen zur Folge (wenn ja, bitte
benennen)?
b) Wenn ja, hatten diese Geschäfte Haftungen zur Folge (wenn ja, bitte
benennen)?
Berlin, den 11. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
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