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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Datenlage der Bundesregierung zum Abmahnmissbrauch

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

16.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1209601.08.2019

Datenlage der Bundesregierung zum Abmahnmissbrauch

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12096 19. Wahlperiode 01.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Datenlage der Bundesregierung zum Abmahnmissbrauch Die Bundesregierung hat am 15. Mai 2019 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf ihrer Website veröffentlicht. Durch diesen Gesetzentwurf versucht die Bundesregierung, den Abmahnmissbrauch einzudämmen. Innerhalb der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) plant die Bundesregierung, den Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten auf Telemedien für Wettbewerber auszuschließen. Der Anspruch der qualifizierten Wirtschaftsvereine, der qualifizierten Einrichtungen sowie der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern auf die Erstattung der Kosten für eine berechtigte Abmahnung sollen davon unberührt bleiben. Die Bundesregierung rechtfertigt dies mit der Annahme, „dass der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird, weil in diesem Bereich Verstöße durch den Einsatz von Crawlern einfach und automatisiert festgestellt werden können und zahlreiche besondere Informationsverpflichtungen bestehen“. Es bleibt nach Ansicht der Fragesteller fraglich, inwiefern missbräuchliche Abmahnungen tatsächlich vorwiegend von Wettbewerbern ausgesprochen werden, inwiefern die Bundesregierung diese Annahme auf eine valide Datenlage stützt, und letztlich, ob durch diese Maßnahmen eine Eindämmung des Abmahnmissbrauchs effektiv gewährleistet werden kann. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Aussage in der Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, dass „der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online- Handel ausgesprochen wird“? 2. Wie viele Abmahnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum aus Frage 1 wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen worden? a) Wie viele davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Wettbewerbern ausgesprochen? b) Wie viele davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unberechtigt ausgesprochen? 3. Ist die Aussage in der Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, dass „der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird“, dahingehend zu verstehen, dass der Großteil der Abmahnungen, die Wettbewerber aussprechen, wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen werden oder dass der Großteil der Abmahnungen wegen Verstößen im Online-Handel durch Wettbewerber ausgesprochen wird? a) Sofern die Aussage dahingehend zu verstehen ist, dass der Großteil der Abmahnungen, die Wettbewerber aussprechen, wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen werden, geht die Bundesregierung davon aus, dass dies bei den anderen abmahnberechtigten Stellen nicht der Fall ist, und woher nimmt sie diese Erkenntnis? b) Sofern die Aussage dahingehend zu verstehen ist, dass der Großteil der Abmahnungen, die Wettbewerber aussprechen, wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen werden, inwiefern lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung von der bloßen Anzahl der Abmahnungen auf die Missbräuchlichkeit des Verhaltens schließen? 4. Auf Grundlage welcher Daten beziehungsweise Statistiken trifft die Bundesregierung die Aussage, dass „der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird“ und entsprechende Schlussfolgerungen? 5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Anteil unberechtigter Abmahnungen an den ausgesprochenen Abmahnungen? 6. Wieso hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf den Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bei Abmahnungen für Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten auf Telemedien für Wettbewerber ausgeschlossen, diesen aber für die anderen Anspruchsberechtigten weiter aufrechterhalten? a) Beruht dies allein auf der quantitativen Annahme der Bundesregierung, dass Wettbewerber häufiger Abmahnungen im Online-Handel aussprechen? b) Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Verbände aktuell oder zukünftig keine Crawler einsetzen, um Verstöße einfach und automatisiert festzustellen und diese abzumahnen? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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