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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die finanziellen Altlasten aus der sogenannten Gesamtversorgung

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1217806.08.2019

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die finanziellen Altlasten aus der sogenannten Gesamtversorgung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12178 19. Wahlperiode 06.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert, Jörg Schneider, Martin Hebner und der Fraktion der AfD Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die finanziellen Altlasten aus der sogenannten Gesamtversorgung In Deutschland beruht die Altersvorsorge auf drei Säulen, wobei neben die erste Säule mit der gesetzlichen Rentenversicherung die zweite Säule mit der betrieblichen Altersvorsorge und die dritte Säule mit der privaten Altersvorsorge tritt. Die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (zweite Säule) hat eine lange Tradition, ihre Anfänge reichen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Sie erfolgt zumeist über die öffentlichen Zusatzversorgungssysteme wie die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) und die ZVK (Zusatzversorgungskassen). Durch die VBL-Zusatzrente sollte den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes ein Gesamtversorgungsniveau gewährt werden, das sich an der Beamtenversorgung orientiert. Diese Gesamtversorgung aus gesetzlicher Rente und Zusatzrente konnte nach 40 Jahren anrechenbarer Zeit 91,75 Prozent des Nettoeinkommens eines vergleichbaren aktiven Beschäftigten erreichen (vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI –, „Das Betriebsrentensystem der VBL“, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/ veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/betriebsrentensystem-der-vbl.pdf; jsessionid=2B843477E8AD772A283CB492FC5EBDE9.2_cid287?__blob= publicationFile&v=4). Die von den Arbeitgebern finanzierte Zusatzrente bzw. Gesamtversorgung war, wie in o. a. Quelle dargestellt, abhängig von verschiedenen Bezugssystemen wie der Beamtenversorgung, gesetzlicher Rente, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht. Durch Änderungen in den Bezugssystemen und den dadurch erforderlichen Anpassungen wurde das System nach Ansicht der Fragesteller immer komplizierter; verstärkt wurden die Probleme durch demographische Faktoren und die anwachsenden Kosten (vgl. BMI „Das Betriebsrentensystem der VBL“). Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 22. März 2000 – 1 BvR 1136/96 (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/ 2000/bvg00-052.html) bedeutende Strukturelemente des Gesamtversorgungssystems als rechtswidrig eingestuft. In der Folge erfolgte eine grundsätzliche Reform der Zusatzversorgung. Das alte Gesamtversorgungssystem wurde zum 31. Dezember 2000 bzw. 31. Dezember 2001 geschlossen, die alten Anwartschaften wurden in das Versorgungspunktemodell überführt (vgl. BMI, „Das Betriebsrentensystem der VBL“). Bei der VBL erfolgte die Finanzierung bis 1998 ausschließlich durch Umlagen, wobei die Umlage von 4,5 Prozent auf 7,7 Prozent stieg. Ab 1999 wurden die Beschäftigten beteiligt mit einer Umlage von zunächst 1,25 Prozent. Nach der Reform der Zusatzversorgung stieg mit Blick auf die Altlasten aus der Gesamtversorgung der Umlagebedarf auf 9,86 Prozent (vgl. BMI, „Das Betriebsrentensystem der VBL“). Aus den früheren Zusagen zur Gesamtversorgung ergeben sich bis heute Belastungen, welche sich durch die steigende Lebenserwartung zusätzlich erhöhen. Die VBL unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Dem BMF obliegt auch die Fachaufsicht über die Pflichtversicherung der VBL. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie vielen Mitarbeitern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gesamtversorgung bis zur Schließung des Gesamtversorgungssystems der VBL zugesagt (bitte auf den Stichtag der Schließung nach Rentnern im laufenden Bezug und den Anwartschaftsinhabern sowie nach den Anteilen aufgliedern, die auf Bund, Länder und andere Arbeitgeber entfallen)? 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gezahlten Gesamtversorgungen der VBL im Durchschnitt und im Median auf den Stichtag der Schließung (bitte tabellarisch nach Gesamtbetrag, den Anteilen der Betriebsrente und der gesetzlichen Rente sowie nach den Anteilen aufgliedern, die auf Bund, Länder und andere Arbeitgeber entfallen)? 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der zusätzliche Finanzierungsbedarf der VBL aus Anlass der Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell, das sog. Sanierungsgeld, von 2002 bis 2018 entwickelt (bitte unter tabellarischer Bezifferung, Angabe der Umlageentwicklung in Prozent und Kostentragung sowie nach den Anteilen erläutern, die auf Bund, Länder und andere Arbeitgeber entfallen)? 4. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der zusätzliche Finanzierungsbedarf der VBL aus Anlass der Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell, das sog. Sanierungsgeld, 2019 und in den Folgejahren auch mit Blick auf die steigende Lebenserwartung entwickeln? 5. Wie viele Betriebsrenten der VBL einschließlich Hinterbliebenenrenten, welche sich ganz bzw. teilweise auf Anwartschaften aus der Zeit vor der Schließung des Gesamtversorgungssystems beziehen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 insgesamt gezahlt (bitte nach den Anteilen aufgliedern, die auf Bund, Länder und andere Arbeitgeber entfallen)? 6. Wie hoch waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aus der Zeit vor der Schließung der Gesamtversorgung, herrührenden Alt- Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen auf den Stichtag der Schließung der Gesamtversorgung und auf den Stichtag 31. Dezember 2018 (schätzungsweise Angaben sind ausreichend, bitte aufgliedern nach den Anteilen, die auf Bund, Länder und andere Arbeitgeber entfallen)? Berlin, den 18. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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