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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Praxis der Steuer- und Zollerhebung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1224609.08.2019

Praxis der Steuer- und Zollerhebung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12246 19. Wahlperiode 09.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Enrico Komning, Kay Gottschalk, Dr. Lothar Maier, Andreas Mrosek, Johannes Huber, Jörn König, Siegbert Droese, Armin-Paulus Hampel, Dietmar Friedhoff, Dr. Christian Wirth, Wilhelm von Gottberg, Verena Hartmann, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Praxis der Steuer- und Zollerhebung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Der Bericht des Bundesrechnungshofes für das Jahr 2018 (www.bundesrechnungs hof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte) führt aus, dass erhebliche Beträge an Zoll- und Steuerabgaben dem Bund hätten zugeführt werden können und müssen, wenn nicht bestimmte Versäumnisse in der Umsetzung des Steuerrechtes erfolgt wären. Neben den Mängeln im Geschäftsbereich anderer Bundesministerien werden auch die strukturellen Defizite im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beispielhaft dargestellt. Neben dem nach Ansicht der Fragesteller ohnehin nicht hinnehmbaren, aber vermeidbaren Steuerausfall entstehen nach Ansicht der Fragesteller Effekte, die Steuer- und Zollhinterziehung durch mangelhafte Nachsorge als lohnenswert für potentielle Betrüger erachten lassen, da der Abschreckungseffekt durch mangelnde Nachsorge und unterlassene Steuerverfolgung nicht erzielt wird. Andererseits zieht es nach Auffassung der Fragesteller eine Doppelbelastung für den Steuerbürger nach sich, weil im Nachgang durch entgangene Einnahmen der Unionsabgaben zusätzliche Forderungen der EU fällig werden. Mit einem verhältnismäßig geringen Personalaufwuchs wären nach Ansicht der Fragesteller große Summen für den Haushalt zu erzielen. Daher muss nach Ansicht der Fragesteller dem fundierten Bericht über die Ergebnisse der Kontrolle der Bundesfinanzen durch den Bundesrechnungshof besonderes Gehör verschafft werden. Die festgestellten Mängel lassen sich nach Ansicht der Fragesteller im Wesentlichen in vier Hauptkategorien unterteilen:  Mangelnde Personalausstattung der Behörden. Durch mangelnde Personalausstattung der Behörden entgehen dem Bund und der EU nach Ansicht der Fragesteller erhebliche Summen, weil Forderungen einfach nicht beigetrieben werden.  Fehlende IT-Unterstützung. Dadurch verzichtet der Bund nach Ansicht der Fragesteller bei erheblichen Summen teilweise zur Gänze mangels technischer Umsetzung auf die Erhebung z. B. von Steuerforderungen.  Organisationsdefizite, z. B. bei der Verteilung des ohnehin geringen Personalbestandes beim Zoll und dem dadurch entstehenden Bearbeitungsstau von Anträgen.  Mangelnde Ausnutzung bestehender Regelungen, z. B. bei der Umsatzsteuer-Prüfung von Unternehmen, vor allem auch die Ungleichheit in diesem Sektor in den verschiedenen Bundesländern. Weiterhin ist nach Ansicht der Fragesteller zu prüfen, warum bestimmte Steuerarten eine auffällig hohe Quote der Nichteintreibung vorweisen können, wie z. B. die im Bericht genannte Summe von 185 Mio. Euro Stromsteuern von Betreibern von Energieerzeugungsanlagen seit dem Jahr 2009 („Bemerkungen 2018“ – Bericht des Bundesrechnungshofes 2018, S. 196 ff. „Bund entgehen 185 Mio. Euro Stromsteuern“ Kapitel 0813) oder die Nichteintreibung von ca. 1 Mrd. Euro fälliger Hinterziehungszinsen von Einkommensteuern (www.bundesrechnungshof.de/ de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/ inhalt/2018-bemerkungen-gesamtbericht-pdf, Seite 286). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 ca. 185 Mio. Euro ausstehende Stromsteuer von Betreibern von Energieerzeugungsanlagen noch nicht wirksam eingefordert („Bemerkungen 2018“ – Bericht des Bundesrechnungshofes 2018, S. 196 ff. „Bund entgehen 185 Mio. Euro Stromsteuern“ Kapitel 0813)? 2. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auch dann noch von der Erhebung der genannten Stromsteuern abgesehen, als Ende März 2015 durch Erlasse des BMF (www.vbvh.de/fileadmin/user_upload/pdf/2015/BMF- Schreiben-vom-25-03-2015-Az-III-B-6-V-4250-05-10003_004.pdf und www. vbvh.de/fileadmin/user_upload/pdf/2015/BMF-Schreiben-vom-23-03-2015-Az- III-B-6-V-4250-05-10003.pdf) klargestellt wurde, dass Doppelförderungen für Energieerzeugungsanlagen nach Unionsrecht ausgeschlossen sind und damit für den Zeitraum ab 2013 noch Nachforderungen hätten festgesetzt werden können? 3. Welche Teile des Steuerrechtes, außer dem Stromsteuerrecht, gelten nach Auffassung der Bundesregierung sonst noch als „komplexe Abfassung“, als welche laut Bericht des Bundesrechnungshofes bei der Begründung des BMF zur Ablehnung der nachträglichen Steuererhebung für den in Frage 2 bezeichneten Zeitraum von 2013 bis 2015 das Stromsteuerrecht bezeichnet wurde (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/ bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018- bemerkungengesamtbericht-pdf Seite 197)? 4. Können nach Kenntnis der Bundesregierung Steuerpflichtige, die andere in „komplexer Abfassung“ gesetzlich vorgeschriebene Steuern als die Stromsteuer nachzahlen müssten, ebenfalls Vertrauensschutz geltend machen, und wenn ja, welche Steuerarten sind hiervon umfasst? 5. Wird das BMF eine Anzeigepflicht über erhaltene Förderung bei erneuerbaren Energien in der Steueranmeldung bei den Hauptzollämtern erlassen? 6. Wie heißt das im Bericht des Bundesrechnungshofes genannte Hauptzollamt, das spätestens seit dem November 2016 die Generalzolldirektion darauf hingewiesen hat (siehe „Bemerkungen 2018“ – Bericht des Bundesrechnungshofes 2018, S. 203 ff.), dass ihm für die über 1 400 zu erstellenden Bescheide im Nachgang einer mehrjährigen Ermittlungstätigkeit der Zollfahndung gegen Vergehen im Bereich der Einfuhrumsatzsteuer erteilten Nacherhebung benötigten zusätzlichen 16 Beamten nicht ausreichen würden? 7. Hat das BMF im Bereich aller Zolldirektionen das Personal für Ermittlungen aufgestockt (bitte Anzahl des bewilligten Personals im Bereich aller beteiligten Zolldirektionen angeben)? 8. Beabsichtigt nach Kenntnis der Bundesregierung die Generalzolldirektion, die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur eigenen Bearbeitung komplexer Besteuerungsverfahren von den Hauptzollämtern an sich zu ziehen, umzusetzen, und wenn nein, warum nicht (siehe „Bemerkungen 2018“ – Bericht des Bundesrechnungshofes 2018, S. 201)? 9. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zollverwaltung in ihren Agrardieselstellen einen aufkommensangemessenen Personaltausch vollzogen, um die im Jahresbericht des Bundesrechnungshofes erwähnte Fehlverteilung bzw. zu hohe Zahl an Beschäftigten auszugleichen (www.bundesrechnungs hof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/ jahresberichte/2018/inhalt/2018-bemerkungen-gesamtbericht-pdf Seite 209)? 10. Wird das BMF die fünf Agrardieselstellen, wie vom Bundesrechnungshof vorgeschlagen (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/ bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018- bemerkungengesamtbericht-pdf, S. 208), zu einer Zentralstelle Agrardieselvergütung zusammenfassen, und wenn nein, warum nicht? 11. Wird das BMF die Grenze für die IT-gestützte Plausibilitäts-Prüfung des Mehrverbrauches bei Agrardiesel, wie vom Bundesrechnungshof vorgeschlagen (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/ bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018- bemerkungengesamtbericht-pdf, S. 210), von 20 Prozent auf 5 Prozent absenken, und wenn nein, warum nicht? 12. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfquote bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen von 2 Prozent im Jahr 2005 auf 1,4 Prozent im Jahr 2017 gesunken, obwohl der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages eine Zusage vom BMF 2007 erhalten hat, die Quote auf 5 Prozent anzuheben (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/ bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018- bemerkungengesamtbericht-pdf, S. 289)? 13. Hat das BMF von seiner Möglichkeit, mit den Bundesländern bilaterale Prüfungsquoten nach Finanzverwaltungsgesetz zu vereinbaren, Gebrauch gemacht? a) Wenn nein, warum nicht? b) Falls nein, welche Bundesländer lehnen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erhöhung der Prüfungsquote ab? 14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der eingesetzten Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Jahr 2007, und wie hoch war sie im Jahr 2017? 15. Welche Wirtschaftsgüter, außer Kfz, beinhalteten die gefälschten Erstattungsanträge ausländischer Vertretungen und deren Personal, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit der Entdeckung des Betrugs für den Zeitraum ab 2004 in Anschlag bringt (siehe „Bemerkungen 2018“ – Bericht des Bundesrechnungshofes 2018, S. 296 ff.)? Um welche Staaten handelt sich hierbei? 16. Hat die Bundesregierung Protest bei den betreffenden Staaten eingelegt, und wenn nein, warum nicht? 17. Hat das BZSt Zugriff auf das Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes, um einen Abgleich der Fahrzeugdaten für das Umsatzsteuererstattungsverfahren für die Kraftfahrzeuge ausländischer Vertretungen und ihres Personals durchzuführen? 18. Hat das BZSt den vom Bundesrechnungshof geforderten (www.bundes rechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/ jahresberichte/2018/inhalt/2018-bemerkungen-gesamtbericht-pdf, S. 295) zusätzlichen Mitarbeiter eingestellt, um die Fahrzeugregister prüfen zu können, und wenn nein, warum nicht? 19. Warum wurde das IT-Projekt KONSENS, das zum 31. Oktober 2017 eingeführt werden sollte (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/ produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018- bemerkungen-gesamtbericht-pdf, S. 299), vom BMF auf den neuen Bereitstellungstermin 31. März 2019 verschoben? Welche Gründe werden als Erklärung hierfür gegeben? 20. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung und des BMF die Steuerrückstände von sogenannten Auslandsrentnern, die ihre gesetzlichen Altersrenten seit dem Jahr 2005 in Deutschland versteuern müssen (ohne den Anteil der Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat)? Wie hoch ist der darauf entfallende Anteil, für den das Finanzamt Neubrandenburg zuständig ist? 21. Wann rechnet das BMF mit der Einführung der für die Berechnung der Festsetzung von Hinterziehungszinsen nötigen IT-Lösung? Wie hoch werden die Kosten für die Einführung dieser IT-Lösung sein, und wie hoch wird schätzungsweise der monatliche Verlust für den Fiskus an nichteingezogenen Hinterziehungszinsen sein? Wie hoch veranschlagt das BMF den Prozentsatz an hinterzogener Einkommensteuer sowie des Solidaritätszuschlages je Steuerfall („Bemerkungen 2018“ – Bericht des Bundesrechnungshofes 2018, S. 286 ff.)? Berlin, den 19. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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