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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ehegattensplitting und Gleichstellung im deutschen Steuersystem

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1237314.08.2019

Ehegattensplitting und Gleichstellung im deutschen Steuersystem

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12373 19. Wahlperiode 14.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Ehegattensplitting und Gleichstellung im deutschen Steuersystem Im Jahr 2018 betrug die Verdienstlücke (Gender Pay Gap) bei den Brutto- Stundenlöhnen zwischen Männern und Frauen wie in den Vorjahren 2017 und 2016 stabile 21 Prozent (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/03/PD 19_098_621.html). Das Lebenserwerbseinkommen von Frauen liegt in Deutschland durchschnittlich knapp 50 Prozent unter dem der Männer, wie es in einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2016 heißt. „Bereits mit 35 Jahren haben Männer in allen Berufssegmenten mehr Einkommen akkumuliert als Frauen. Mit 55 Jahren beträgt die Lücke in sozialpflegerischen Berufen 36 Prozent und in Verkaufsberufen 61 Prozent“ (www. bmfsfj.de/blob/113474/cfb3b8047964183010cc5c9e2ae48c2b/dauerhaft- ungleichberufsspezifische-lebenserwerbseinkommen-von-fauen-und-maennern-in- deutschland-data.pdf). Gleichzeitig verwenden Frauen zwischen 18 und 64 Jahren 2,4 Mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und 1,6 Mal so viel Zeit für Hausarbeit wie Männer derselben Altersgruppe (www.boeckler.de/pdf/p_wsi_ report_35_2017.pdf). Die Einkommensbesteuerung knüpft an Einkommensverhältnisse und Erwerbsstrukturen und damit an sozio-ökonomische Ungleichheiten an. Ihre Regelungen wirken deshalb oft auch sehr unterschiedlich auf Männer und Frauen und ihre wirtschaftliche Situation und Lebensrealität. Über steuerliche Belastungen und Entlastungen werden normative Annahmen über Geschlechterverhältnisse gespiegelt und finanzielle Anreize gesetzt, etwa mit Blick auf individuelle Erwerbsentscheidungen oder die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Welche Ressourcen und Aufwendungen in welcher Weise steuerlich erfasst und belastet werden, spielt für Fragen der Geschlechtergerechtigkeit eine große Rolle. Erwerbsstrukturen und Einkommensunterschiede, die geschlechtsspezifisch auseinanderklaffen, bestimmen darüber, wer Zugang zu steuerlichen Vorteilen hat und wie stark profitiert (vgl. dazu Spangenberg, Ulrike/Wersig, Maria (Hg.): Geschlechtergerechtigkeit steuern. Perspektivenwechsel im Steuerrecht; 2013). Niedrige Einkommensgruppen und insbesondere geringfügig Beschäftigte (überwiegend Frauen; vgl. www.boeckler.de/117819_120630.htm) sind vielfach von steuerlichen Vergünstigungen ausgeschlossen. Wer mehr hat, wird dagegen nach gültigem Steuerrecht im Durchschnitt auch stärker entlastet. Insbesondere bei Abzügen von der Bemessungsgrundlage z. B. durch Vorsorgeaufwendungen steigt mit der Höhe des zu versteuernden Einkommens auch die Höhe ersparter Steuerbelastungen. Im Mittelpunkt vieler Debatten um eine geschlechtergerechte Besteuerung steht in Deutschland seit Jahrzehnten das Ehegattensplitting, das regelmäßig sowohl auf nationaler als auch auf europäischer bzw. internationaler Ebene (u. a. Erster und Zweiter Gleichstellungsbericht, Empfehlung 50 des CEDAW-Ausschusses der UN an Deutschland vom 9. März 2017, www.institut-fuer-menschenrechte. de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CEDAW/CEDAW_ state_report_7_8_abschliessende-bemerkungen_de.pdf; Europäische Kommission, u. a. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/2019-european-semester- country-report-germany_en.pdf; OECD, u. a. www.oecd-ilibrary.org/docserver/ 9789264263420-de.pdf?expires=1559565658&id=id&accname=ocid177634& checksum=F6ED57A0E7D62097BAEA803EB2659970) aufgrund seiner Anreiz- und Verteilungswirkung zulasten Zweitverdienender kritisiert wird. Auch der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) fasst in einem Gutachten aus dem Jahr 2018 zusammen: „Damit begünstigt das Ehegattensplitting im Vergleich zur Einzelveranlagung die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner. Es wirkt damit der politisch erwünschten Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegen“ (www.bundesfinanz ministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/ Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_ Texte/2018-09-27-Gutachten-Besteuerung-von-Ehegatten-anlage.pdf?__blob= publicationFile&v=2). Wie eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2016 feststellt, wächst „im Zeitraum zwischen dem 30. und 50. Lebensjahr [..] die Entgeltkluft zwischen Frauen und Männern stetig von 9 Prozent auf 27 Prozent. Gerade im Alter zwischen 30 und 50 Jahren werden viele Frauen zunehmend vom Einkommen ihres Partners oder staatlichen Transferleistungen ökonomisch abhängig, können trotz beruflicher Qualifikation und hoher Motivation ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig erwirtschaften“ (www.bmfsfj.de/blob/94354/4c4555e44cdd10f2b6654df80c982c29/ mitten-im-leben-wuensche-und-lebenswirklichkeiten-von-frauen-zwischen-30- und-50-jahren-data.pdf). Verheiratete Frauen in diesem Alter sind davon besonders betroffen. 63 Prozent verfügen nur über ein Einkommen von unter 1 000 Euro, 19 Prozent haben gar kein eigenes Einkommen. Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen beider Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner zusammen veranlagt. Die Einkommensteuer wird ermittelt, indem der Steuertarif auf das halbierte Haushaltseinkommen angewandt und der daraus resultierende Steuerbetrag verdoppelt wird. Zu steuervergünstigenden Effekten kommt es am stärksten dann, wenn nur ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin ein Erwerbseinkommen bezieht oder der Lohnunterschied zwischen den Partnerinnen bzw. Partner besonders groß ist. In der Praxis einer heterosexuellen „Normalverdiener-Ehe“ hat diese Anreizstruktur oft zur Folge, dass die Ehefrau „zu Hause bleibt“ oder mit einem Zuverdienst-Job zum Haushaltseinkommen „beiträgt“, während der Ehemann der Haupt- oder Alleinverdiener ist. Dieses traditionelle Ehe- und Familienmodell wird nicht automatisch und direkt begünstigt, auch Ehefrauen können der stärker verdienende Part sein. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Normen und Strukturen, nach denen überwiegend Frauen die unbezahlte Familien- und Sorgeverantwortung tragen oder in schlechter bezahlten Berufen arbeiten, stützt das Ehegattensplitting jedoch in der Regel traditionelle Familienmodelle und Einkommenshierarchien. Die steuerlichen Entlastungen aus dem Ehegattensplitting werden unabhängig von Kindern und entsprechenden Mehrbedarfen im Haushalt gewährt. Alleinerziehende und andere Verantwortungsgemeinschaften ohne Trauschein sind von diesen Vorteilen prinzipiell ausgeschlossen, weil das entsprechende Besteuerungsverfahren an das Institut der Ehe gebunden ist (vgl. Wersig, Maria: Der lange Schatten der Hausfrauenehe. Zur Reformresistenz des Ehegattensplitting (2013); vgl. außerdem die im Auftrag der Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung von Ulrike Spangenberg erarbeitete Expertise zum Ehegattensplitting (2016): www.gleichstellungsbericht.de/de/article/51.expertisen.html). Das Ehegattensplitting mindert die Steuereinnahmen von Bund und Ländern um rund 21 Mrd. Euro jährlich, wobei mit 92,1 Prozent vor allem Ehepaare in Westdeutschland profitieren (www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_ Dokumente/2019/Antwort_Ehegattensplitting__1_.pdf). Jüngst forderte das Europäische Parlament in seiner im Januar 2019 verabschiedeten Entschließung „Gleichstellung der Geschlechter und Steuerpolitik in der EU“ die Mitgliedstaaten dazu auf, unter Beibehaltung des progressiven Charakters der Einkommensteuer „schrittweise die Besteuerung der individuellen Einkommen einzuführen“. Das Europäische Parlament „betont, dass die Steuersysteme nicht länger die Annahme zur Grundlage haben sollten, dass Haushalte ihre Mittel zusammenfassen und zu gleichen Teilen aufteilen, und dass für die Verwirklichung von Steuergerechtigkeit für Frauen die Besteuerung der individuellen Einkommen von entscheidender Bedeutung ist“. Hinsichtlich der geschlechterdifferenzierten Auswirkungen des Steuersystems seien „weitere Forschungsarbeiten und eine verbesserte Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten erforderlich“ (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0014_ DE.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch ist in den zehn aktuellsten statistisch zur Verfügung stehenden Veranlagungszeiträumen (Steuerjahren) jeweils die Anzahl lohn- und einkommensteuerpflichtiger Frauen und Männer (bitte, soweit möglich, zusätzlich nach Einzel- und Zusammenveranlagten und nach Einkunftsarten sowie jeweils unter der Angabe der absoluten Zahlen und in Prozent an allen Steuerpflichtigen sowie unter Angabe des Anteils der steuerpflichtigen Frauen in Relation zu den steuerpflichtigen Männern aufschlüsseln)? Falls der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Verfügung stehen, welche Schätzungen sind der Bundesregierung bekannt? 2. Wie hoch sind in den zehn aktuellsten statistisch zur Verfügung stehenden Steuerjahren jeweils die Einkünfte vor Abzug der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben aus den einzelnen Einkunftsarten (z. B. Einkünfte aus unselbständiger bzw. selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermögen) von steuerpflichtigen Frauen und von steuerpflichtigen Männer (bitte insgesamt und pro Kopf sowie, soweit möglich, zusätzlich nach Einzel- und Zusammenveranlagten sowie jeweils unter der Angabe der absoluten Zahlen und in Prozent an allen Steuerpflichtigen sowie unter Angabe des Anteils der steuerpflichtigen Frauen in Relation zu den steuerpflichtigen Männern aufschlüsseln)? Falls der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Verfügung stehen, welche Schätzungen sind der Bundesregierung bekannt? 3. Wie hoch sind in den zehn aktuellsten statistisch zur Verfügung stehenden Steuerjahren jeweils die Anzahl und die Lohnsumme lohnsteuerpflichtiger Frauen und Männer insgesamt und pro Kopf (bitte zusätzlich nach Einzel- und Zusammenveranlagten und nach Altersgruppen ‚18-29‘, ‚30-50‘, ‚51- 67‘, ‚68 und darüber‘ sowie jeweils unter der Angabe der absoluten Zahlen und in Prozent an allen Steuerpflichtigen sowie unter Angabe des Anteils der steuerpflichtigen Frauen in Relation zu den steuerpflichtigen Männern aufschlüsseln)? Falls der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Verfügung stehen, welche Schätzungen sind der Bundesregierung bekannt? 4. Wie viele Männer und Frauen nehmen in diesem Zeitraum jeweils Steuerfreibeträge, Pauschalen und absetzbare Aufwendungen in Anspruch, und wie hoch fallen jeweils die dadurch bewirkten Steuerentlastungen aus (bitte nach den, gemessen an den Steuermindereinnahmen pro Jahr, fünf größten Steuerentlastungen im Einkommensteuerrecht sowie jeweils unter der Angabe der absoluten Zahlen und in Prozent an allen Steuerpflichtigen bzw. am Gesamtbetrag der Einkünfte sowie unter Angabe des Anteils der steuerpflichtigen Frauen in Relation zu den steuerpflichtigen Männern aufschlüsseln)? Falls der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Verfügung stehen, welche Schätzungen sind der Bundesregierung bekannt? 5. Trägt das Einkommensteuerrecht nach Kenntnis der Bundesregierung dazu bei, die relativen Bruttoeinkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern zu reduzieren oder zu verstärken (bitte mit Begründung und, soweit verfügbar, unter Verwendung statistischer Angaben beantworten)? a) Inwiefern ergeben sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung abhängig vom Familienstand unterschiedlich starke Effekte? b) Inwiefern ergeben sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche Effekte in west- und ostdeutschen Bundesländern? 6. Wie hoch ist jeweils die Einkommensteuerbelastung absolut sowie in Relation zum Bruttoeinkommen bei Männern und Frauen (bitte nach Familienstand und Dezilen des Bruttoeinkommens aufschlüsseln)? Falls der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Verfügung stehen, welche Schätzungen sind der Bundesregierung bekannt? 7. Wie hoch ist jeweils die Gesamtsteuerbelastung absolut sowie in Relation zum Bruttoeinkommen bei Männern und Frauen (bitte nach Familienstand und Dezilen des Bruttoeinkommens aufschlüsseln)? Falls der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Verfügung stehen, welche Schätzungen sind der Bundesregierung bekannt? 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erwägung des Europäischen Parlaments, „dass Veränderungen hin zu degressiven Steuern bei der Besteuerung von Arbeit, der Unternehmen, des Verbrauchs und der Vermögen, die in den vergangenen Jahrzehnten in allen Mitgliedstaaten beobachtet wurden, eine Schwächung der Umverteilungsfunktion der Steuersysteme zur Folge hatten und den Trend der zunehmenden Einkommensungleichheit unterstützt haben“ und „durch diese strukturelle Veränderung der Besteuerung die Steuerlast hin zu einkommensschwachen Gruppen und daher insbesondere hin zu Frauen verschoben wurde“ (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA- 8-2019-0014_DE.pdf)? 9. Bei wie vielen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt jeweils der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der Güterstand der Gütergemeinschaft oder der Güterstand der Gütertrennung (bitte in Prozent angeben und in absoluten Zahlen; bitte nach Zusammen- und Einzelveranlagung aufschlüsseln)? 10. Wie viele Frauen und Männer nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung das Faktorverfahren? Haben die Reformen, wie die Verlängerung des Antragszeitraums, zu einer verstärkten Inanspruchnahme geführt? 11. Welche Auffassung vertritt das Bundesministerium der Finanzen zur Streichung der Steuerklasse V? 12. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer gleichstellungsorientierten Ausgestaltung der Steuerformulare zu rechnen? 13. Verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Steuerpolitik Gleichstellungsziele, und wenn ja, a) wo sind diese Ziele festgelegt, b) mit welchen Maßnahmen und Instrumenten plant die Bundesregierung, diese Ziele umzusetzen und c) wie genau und durch wen erfolgt ein Monitoring? 14. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Ermöglichung individueller Existenzsicherung als gleichstellungspolitisches Ziel ihrer Steuerpolitik? Mit welchen Maßnahmen und Instrumenten verfolgt sie ggf. dieses Ziel? Wenn keine Maßnahmen erfolgen, warum nicht? 15. Wie plant die Bundesregierung, auf die vom Europäischen Parlament am 15. Januar 2019 verabschiedete Entschließung „Gleichstellung der Geschlechter und Steuerpolitik in der EU“ (www.europarl.europa.eu/doceo/ document/TA-8-2019-0014_DE.html), insbesondere auf die an die Mitgliedstaaten gerichteten Forderungen, zu reagieren? 16. Plant die Bundesregierung, Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik regelmäßig geschlechterdifferenziert zu erheben, auszuwerten und zu veröffentlichen, wie das etwa Österreich im Rahmen der Umsetzung des Gender Mainstreamings eingeführt hat (bitte mit Begründung beantworteten)? 17. Plant die Bundesregierung, „geschlechtsspezifischen Datenlücken in den Bereichen Verbrauchsmuster und Anwendung von ermäßigten Steuersätzen, Verteilung von Unternehmereinkommen und damit verbundene Steuerzahlungen sowie Verteilung von Nettovermögen und Kapitalerträgen und damit verbundene Steuerzahlungen zu schließen“ (www.europarl.europa.eu/doceo/ document/TA-8-2019-0014_DE.pdf; bitte mit Begründung beantworten)? 18. Welche geschlechterdifferenzierten Analysen des Steuersystems bzw. einzelner Steuerarten oder Steuermechanismen hat die Bundesregierung gefördert oder plant sie zu fördern? 19. Wie setzt das Bundesministerium der Finanzen die in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verankerte Pflicht zur Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, Forschung etc. um? Inwiefern wurden gleichstellungsorientierte Folgenabschätzungen zu den Verteilungs- und Anreizwirkungen von Steuern, insbesondere des Ehegattensplittings, durchgeführt? 20. Auf der Grundlage welcher Arbeitshilfen erfolgt die Prüfung gleichstellungsrelevanter Auswirkungen im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) im Bundesministerium der Finanzen? 21. Wie wird sichergestellt, dass das Verfahren der GFA gleichstellungsorientiert gestaltet ist? 22. Wie stellt das Bundesministerium der Finanzen sicher, dass die mit der Prüfung gleichstellungsrelevanter Auswirkungen im Rahmen der GFA betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die notwendigen Gleichstellungskompetenzen verfügen? 23. Welche frauen- bzw. gleichstellungspolitischen Akteurinnen und Akteure, die gleichstellungspolitische Interessen vertreten, werden im Rahmen der GFA standardmäßig beteiligt (bitte mit Begründung beantworten)? 24. Wie wirkt sich das Ehegattensplitting auf Rentenanwartschaften aus, und wie bewertet die Bundesregierung diese Auswirkungen auf Rentenanwartschaften verheirateter Frauen? 25. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Ehegattensplittings auf den Wechsel aus geringfügiger Beschäftigung in steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse? 26. Wie bewertet die Bundesregierung, dass (unverheiratete, verwitwete oder geschiedene) Alleinerziehende bzw. Ein-Eltern-Familien von den Vorteilen des Ehegattensplittings weitgehend ausgenommen sind? 27. Wie bewertet die Bundesregierung die Ungleichverteilung des Anteils am Splittingeffekt zwischen den ost- und westdeutschen Bundesländern, auch in Bezug auf die Steuerlast insgesamt? 28. Welche juristischen Auffassungen zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit bzw. Gebotenheit der Abschaffung des Ehegattensplittings sind der Bundesregierung bekannt, und welcher dieser Ansichten schließt sie sich gegebenenfalls an (bitte mit Begründung)? 29. Wie bewertet die Bundesregierung (Fehl-)Anreize des Ehegattensplittings auf die Erwerbstätigkeit von Frauen und weitere gleichstellungspolitische Ziele im Bereich des Arbeitsmarktes? 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Institutionen wie dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission, CEDAW, OECD, wonach das Ehegattensplitting in Deutschland vor allem Frauen vom unabhängigen Erwerbseinkommen fernhält und insgesamt auf den Prüfstand gehört? 31. Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen, das Ehegattensplitting begünstige „die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner“ und wirke „damit der politisch erwünschten Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegen“ (www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_ Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/2018-09-27- Gutachten-Besteuerung-von-Ehegatten-anlage.pdf?__blob=publicationFile &v=2, S. 45)? Berlin, den 24. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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