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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Neue Rahmenbedingungen für privates Vorsorgesparen
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
05.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1253721.08.2019
Neue Rahmenbedingungen für privates Vorsorgesparen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12537
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Martin Sichert,
René Springer, Jörg Schneider, Sebastian Münzenmaier, Martin Hebner,
Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Neue Rahmenbedingungen für privates Vorsorgesparen
Die Private Altersvorsorge kann auch durch privates Vorsorgesparen erfolgen.
Die Rahmenbedingungen für privates Sparen sind derzeit negativ (siehe im
zweiten Absatz verlinkter Artikel der WELT). So liegt seit März 2016 der Leitzins der
Europäischen Zentralbank (EZB) bei null Prozent (www.bundesbank.de/de/
bundesbank/eurosystem/ezb-zinssaetze-607780). Für Tagesgelder sind durch
Privatanleger keine oder nur extrem niedrige Zinsen zu erzielen (vgl. auch Verivox
Pressemitteilung vom 4. Juli 2019, www.verivox.de/presse/
zinskommentarneues-rekord-tief-kreditzinsen-jetzt-seit-5-jahren-auf-talfahrt-122240/. Eine
Zinswende ist nicht zeitnah zu erwarten, so ist eine mögliche Leitzinserhöhung
der EZB nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2020 zu erwarten (www.spiegel.de/
wirtschaft/soziales/ezb-will-leitzins-nicht-vor-mitte-2020-erhoehen-a-1271192.
html).
In dem Artikel der „WELT“ vom 19. Juli 2019 „Diese EZB-Idee bedeutet die
endgültige Enteignung deutscher Sparer“ (www.welt.de/finanzen/article197093875/
EZB-Neues-Inflationsziel-wuerde-Sparer-noch-staerker-enteignen.html, Abruf
am 23. Juli 2019) wird angedeutet, dass durch die EZB das bisherige
Inflationsziel von „unter, aber nahe zwei Prozent“ künftig abgeändert werden könnte. Unter
Verweis auf die Agentur Bloomberg wird angeführt, der bisherige EZB-Präsident
Mario Draghi favorisiere ein „symmetrisches“ Inflationsziel.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines
Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-
Geldwäscherichtlinie“ vom 31. Juli 2019 basierend auf dem Referentenentwurf vom 20. Mai 2019
(www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_
Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-05-
24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/2-Regierungsentwurf.pdf;jsessionid=
786D3BFBBEF90269E3FE732329F38783?__blob=publicationFile&v=2) soll
der anonyme Kauf von Gold eingeschränkt werden. Dazu soll die Bargeldgrenze
für Edelmetallhändler auf 2 000 Euro herabgesetzt werden, der bisherige
Schwellenbetrag beträgt 10 000 Euro (vgl. Artikel 1 Nummer 9 lit. f) des o. a.
Gesetzentwurfes zur Änderung von § 10 Geldwäschegesetz). Demnach wäre dann auch
der Kauf von Gold ab einem Schwellenwert i. H. v. 2 000 Euro meldepflichtig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der Bundesregierung zu dem im in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Artikel vom 19. Juli 2019 (www.welt.de/finanzen/
article197093875/EZB-Neues-Inflationsziel-wuerde-Sparer-noch-staerker-
enteignen.html) angeführten „symmetrischen“ Inflationsziel der EZB
bekannt, und wie ist ein solches Inflationsziel nach Kenntnis der
Bundesregierung konkret in Prozent zu interpretieren?
2. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung für ein anzustrebendes
Inflationsziel auch die Inflationsentwicklung in der Vergangenheit miteinbezogen
werden?
3. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung das im Artikel der „WELT“
vom 19. Juli 2019 angeführte „symmetrische“ Inflationsziel der EZB mit
dem in Artikel 88 Satz 2 des Grundgesetzes angeführten „vorrangigen Ziel
der Sicherung der Preisstabilität“ in Einklang zu bringen, und welche
Konsequenzen werden daraus gezogen?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Möglichkeiten des
Vorsorgesparens für Privatanleger, insbesondere für die zumeist im Ruhestand
befindliche Altersgruppe ab dem 65. Lebensjahr, in Hinblick auf das
anhaltende Niedrigzinsniveau und das mutmaßlich von der EZB angestrebte neue
„symmetrische“ Inflationsziel?
5. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der Fragesteller überein,
dass ein Inflationsziel von über 2 Prozent bei gleichzeitigem Nullzinsniveau
für Einlagen dem Vertrauen der Verbraucher in die Preisstabilität und der
Sparer in den Finanzmarkt abträglich ist (bitte die Position der
Bundesregierung erläutern)?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung für diese Wahlperiode über die mit dem
Gesetzentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur
Vierten EU-Geldwäscherichtlinie geplante Herabsetzung des
Schwellenwertes für anonyme Edelmetallkäufe auf 2 000 Euro hinaus eine weitere
Herabsenkung des Schwellenwertes?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung für diese Wahlperiode sonstige
Veränderungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für den Kauf, den Erwerb, das
Eigentum und den Besitz von Edelmetallen, insbesondere für Gold?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung für diese Wahlperiode Einschränkungen
für anonyme Barzahlungsgeschäfte, welche über den Referentenentwurf
vom 20. Mai 2019 hinausgehen?
Berlin, den 5. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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