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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neue Rahmenbedingungen für privates Vorsorgesparen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1253721.08.2019

Neue Rahmenbedingungen für privates Vorsorgesparen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12537 19. Wahlperiode 21.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Martin Sichert, René Springer, Jörg Schneider, Sebastian Münzenmaier, Martin Hebner, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD Neue Rahmenbedingungen für privates Vorsorgesparen Die Private Altersvorsorge kann auch durch privates Vorsorgesparen erfolgen. Die Rahmenbedingungen für privates Sparen sind derzeit negativ (siehe im zweiten Absatz verlinkter Artikel der WELT). So liegt seit März 2016 der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) bei null Prozent (www.bundesbank.de/de/ bundesbank/eurosystem/ezb-zinssaetze-607780). Für Tagesgelder sind durch Privatanleger keine oder nur extrem niedrige Zinsen zu erzielen (vgl. auch Verivox Pressemitteilung vom 4. Juli 2019, www.verivox.de/presse/ zinskommentarneues-rekord-tief-kreditzinsen-jetzt-seit-5-jahren-auf-talfahrt-122240/. Eine Zinswende ist nicht zeitnah zu erwarten, so ist eine mögliche Leitzinserhöhung der EZB nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2020 zu erwarten (www.spiegel.de/ wirtschaft/soziales/ezb-will-leitzins-nicht-vor-mitte-2020-erhoehen-a-1271192. html). In dem Artikel der „WELT“ vom 19. Juli 2019 „Diese EZB-Idee bedeutet die endgültige Enteignung deutscher Sparer“ (www.welt.de/finanzen/article197093875/ EZB-Neues-Inflationsziel-wuerde-Sparer-noch-staerker-enteignen.html, Abruf am 23. Juli 2019) wird angedeutet, dass durch die EZB das bisherige Inflationsziel von „unter, aber nahe zwei Prozent“ künftig abgeändert werden könnte. Unter Verweis auf die Agentur Bloomberg wird angeführt, der bisherige EZB-Präsident Mario Draghi favorisiere ein „symmetrisches“ Inflationsziel. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU- Geldwäscherichtlinie“ vom 31. Juli 2019 basierend auf dem Referentenentwurf vom 20. Mai 2019 (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_ Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-05- 24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/2-Regierungsentwurf.pdf;jsessionid= 786D3BFBBEF90269E3FE732329F38783?__blob=publicationFile&v=2) soll der anonyme Kauf von Gold eingeschränkt werden. Dazu soll die Bargeldgrenze für Edelmetallhändler auf 2 000 Euro herabgesetzt werden, der bisherige Schwellenbetrag beträgt 10 000 Euro (vgl. Artikel 1 Nummer 9 lit. f) des o. a. Gesetzentwurfes zur Änderung von § 10 Geldwäschegesetz). Demnach wäre dann auch der Kauf von Gold ab einem Schwellenwert i. H. v. 2 000 Euro meldepflichtig. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Was ist der Bundesregierung zu dem im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Artikel vom 19. Juli 2019 (www.welt.de/finanzen/ article197093875/EZB-Neues-Inflationsziel-wuerde-Sparer-noch-staerker- enteignen.html) angeführten „symmetrischen“ Inflationsziel der EZB bekannt, und wie ist ein solches Inflationsziel nach Kenntnis der Bundesregierung konkret in Prozent zu interpretieren? 2. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung für ein anzustrebendes Inflationsziel auch die Inflationsentwicklung in der Vergangenheit miteinbezogen werden? 3. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung das im Artikel der „WELT“ vom 19. Juli 2019 angeführte „symmetrische“ Inflationsziel der EZB mit dem in Artikel 88 Satz 2 des Grundgesetzes angeführten „vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität“ in Einklang zu bringen, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Möglichkeiten des Vorsorgesparens für Privatanleger, insbesondere für die zumeist im Ruhestand befindliche Altersgruppe ab dem 65. Lebensjahr, in Hinblick auf das anhaltende Niedrigzinsniveau und das mutmaßlich von der EZB angestrebte neue „symmetrische“ Inflationsziel? 5. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der Fragesteller überein, dass ein Inflationsziel von über 2 Prozent bei gleichzeitigem Nullzinsniveau für Einlagen dem Vertrauen der Verbraucher in die Preisstabilität und der Sparer in den Finanzmarkt abträglich ist (bitte die Position der Bundesregierung erläutern)? 6. Beabsichtigt die Bundesregierung für diese Wahlperiode über die mit dem Gesetzentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie geplante Herabsetzung des Schwellenwertes für anonyme Edelmetallkäufe auf 2 000 Euro hinaus eine weitere Herabsenkung des Schwellenwertes? 7. Beabsichtigt die Bundesregierung für diese Wahlperiode sonstige Veränderungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für den Kauf, den Erwerb, das Eigentum und den Besitz von Edelmetallen, insbesondere für Gold? 8. Beabsichtigt die Bundesregierung für diese Wahlperiode Einschränkungen für anonyme Barzahlungsgeschäfte, welche über den Referentenentwurf vom 20. Mai 2019 hinausgehen? Berlin, den 5. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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