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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
"Benin-Bronzen" in den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
16.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1257622.08.2019
"Benin-Bronzen" in den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12576
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Margit Stumpp,
Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink,
Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Benin-Bronzen“ in den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender
Einrichtungen
Im Jahr 1897 wurden im Rahmen einer britischen Strafexpedition Tausende
Kunstobjekte aus dem Edo-Königreich – einem Teil des heutigen Nigerias –
geraubt. Unter den geraubten Objekten befanden sich auch die weltberühmten
Bronzegüsse, die heutzutage als „Benin-Bronzen“ bezeichnet werden. Von
Großbritannien aus wurde das Raubgut Anfang des 20. Jahrhunderts nach ganz Europa
verbracht. Auch in Deutschland lagern aktuellen Presseberichten zufolge noch
heute Tausende dieser Bronzen (vgl. „Archiv eines Volkes“, DER SPIEGEL vom
20. Juli 2019, S. 118). Laut dem Historiker Dr. Jürgen Zimmerer handelt es sich
bei den „Benin-Bronzen“ um die am eindeutigsten als Raubkunst zu bewertenden
kolonialen Objekte, die es weltweit gibt (vgl. www.deutschlandfunkkultur.de/
umgang-mit-raubkunst-aus-afrika-der-besitz-ist-problematisch.1013.de.html?
dram:article_id=431237).
Im Jahr 2010 wurde die „Benin-Dialoggruppe“ zwischen europäischen Museen
und nigerianischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern
eingesetzt. Die Gruppe verständigte sich im Oktober 2018 darauf, dass Museen aus
Deutschland, Großbritannien, Österreich, den Niederlanden und Schweden einige
der „Benin-Bronzen“ in einem Rotationsverfahren nach Nigeria ausleihen. Die
Frage nach rechtlicher und/oder materieller Restitution der „Benin-Bronzen“
bleibt Gegenstand bilateraler Verhandlungen zwischen Vertreterinnen und
Vertretern der Regierungen. Das niederländische Weltkulturenmuseum kündigte im
März 2019 an, auch ohne offizielle Restitutionsforderung der nigerianischen
Regierung umgehend die unrechtmäßig in Besitz genommenen Objekte zu
identifizieren und diese zur Rückgabe anzubieten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele „Benin-Bronzen“ lagern nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen (bitte nach einzelnen
Institutionen auflisten)?
2. Wie viele „Benin-Bronzen“ werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
bundesbezuschussten Einrichtungen ausgestellt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die Provenienz der
Objekte dargestellt?
3. Wie viele „Benin-Bronzen“ aus den Beständen bundesbezuschusster
Einrichtungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Humboldt-Forum
ausgestellt werden?
Wie wird dabei nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Provenienz der
Objekte verwiesen?
4. Wie viele weitere Objekte aus dem Edo-Königreich, die im Zuge der
britischen Strafexpedition von 1897 geraubt wurden, befinden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Beständen bundesbezuschusster
Einrichtungen?
5. Wie viele dieser weiteren aus der Strafexpedition stammenden Objekte
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in bundesbezuschussten
Einrichtungen ausgestellt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die Provenienz der
Objekte dargestellt?
6. Auf welchen Wegen gelangten die „Benin-Bronzen“ sowie die weiteren im
Zuge der Strafexpedition geraubten Objekte nach Kenntnis der
Bundesregierung in die Bestände der bundesbezuschussten Einrichtungen?
7. Wie viele „Benin-Bronzen“ sowie die weiteren im Zuge der Strafexpedition
geraubten Objekte in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung digitalisiert, und inwieweit ist
diese Datenbank öffentlich zugänglich?
8. Wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erforschung
der Provenienz der „Benin-Bronzen“ in den Beständen bundesbezuschusster
Einrichtungen Expertinnen und Experten aus Nigeria beteiligt?
a) Falls ja, welche genauen Informationen liegen der Bundesregierung
hierzu vor?
b) Falls nein, warum nicht?
9. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Historikers Dr. Jürgen
Zimmerer, eine unabhängige internationale Stiftung wie die Unesco mit der
Erforschung der Provenienz der „Benin-Bronzen“ in den Beständen
bundesbezuschusster Einrichtungen zu beauftragen (vgl. www.ndr.de/kultur/kunst/
provenienzforschung/Benin-Bronzen-Was-passiert-mit-der-Raubkunst,benin
126.html)?
a) Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung in diese Richtung?
b) Falls nein, warum nicht?
10. Wurden Teile der in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen
lagernden Objekte, die aus der britischen Strafexpedition 1897 stammen, nach
Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Inbesitznahme verkauft oder
gehandelt?
Falls ja, welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über diese
Vorgänge?
11. Unter welchen Bedingungen werden die „Benin-Bronzen“ sowie die
weiteren Objekte aus der Strafexpedition nach Kenntnis der Bundesregierung in
den bundesbezuschussten Einrichtungen gelagert?
12. Handelt es sich bei den „Benin-Bronzen“ nach Auffassung der
Bundesregierung um Objekte, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht
mehr vertretbarer Weise erfolgte?
a) Falls ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gemäß der
Ankündigung des Eckpunktepapiers zum Umgang mit Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten dafür ein, die Voraussetzungen für die Rückgabe der
„Benin-Bronzen“ aus den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen zu
schaffen?
b) Falls nein, warum nicht, und auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt
sich die Bundesregierung bei dieser Bewertung?
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des
Weltkulturenmuseums, Stijn Schoonderwoerd, dass es sich bei den „Benin-Bronzen“ um
„koloniale Raubkunst“ handelt (www.deutschlandfunk.de/rueckgabe-von-
kolonialer-raubkunst-der-schalter-ist.2016.de.html?dram:article_id=446735)?
a) Falls ja, wird sich die Bundesregierung der Entscheidung des
niederländischen Weltkulturenmuseums anschließen und die entsprechenden
Objekte zur Rückgabe anbieten?
b) Falls nein, warum nicht?
14. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Historikers Dr. Jürgen
Zimmerer, eine „sofortige Eigentumsübertragung“ der „Benin-Bronzen“ aus
den bundesbezuschussten Einrichtungen nach Nigeria zu unternehmen
(www.ndr.de/kultur/kunst/provenienzforschung/Benin-Bronzen-Was-
passiertmit-der-Raubkunst,benin126.html)?
a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Falls nein, welche Gründe sprechen nach Auffassung der
Bundesregierung dagegen, und auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt sich diese
Bewertung?
15. Liegen der Bundesregierung oder den bundesbezuschussten Einrichtungen
Forderungen aus Nigeria vor, die eine Rückgabe der in bundesbezuschussten
Einrichtungen lagernden „Benin-Bronzen“ betreffen?
a) Falls ja, um wie viele Rückgabeforderungen handelt es sich dabei, von
welcher Stelle wurden die Forderungen vorgebracht, und inwieweit wird
den jeweiligen Ersuchen entsprochen?
16. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass zwar nicht die
nigerianische Regierung, wohl aber das Königshaus Benin „seit Jahrzehnten bei
offiziellen internationalen Anlässen immer wieder um die Rückgabe von
Objekten aus der Strafexpedition“ („Archiv eines Volkes“, DER SPIEGEL,
20. Juli 2019, S. 118) bittet?
a) Falls ja, warum sind die bundesbezuschussten Einrichtungen diesen
Bitten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht nachgekommen?
17. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen, die „Benin-
Bronzen“ aus den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen an die
Herkunftsgesellschaften zurückzugeben?
a) Falls ja, wie soll dabei nach Kenntnis der Bundesregierung vorgegangen
werden?
Werden die Herkunftsgesellschaften aktiv über den Verbleib der „Benin-
Bronzen“ informiert?
An welche Bedingungen soll eine Rückgabe geknüpft werden?
b) Falls nein, warum nicht?
18. Befürwortet die Bundesregierung eine temporäre Leihgabe („sharing of
collections“) der „Benin-Bronzen“ aus bundesbezuschussten Einrichtungen
oder eine dauerhafte materielle oder rechtliche Rückgabe der Objekte an die
Herkunftsgesellschaften?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlers Dr. Felwine
Sarr, dass temporäre Leihgabe bzw. eine Zirkulation der Objekte „nicht gut
gehen, wenn einer alles hat und der andere nichts und der eine auch noch den
ganzen Prozess kontrolliert“ („Geschehen ist fast nichts“, DIE ZEIT, 25. Juli
2019, S. 34)?
a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Falls nein, auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt sich die
Bundesregierung bei dieser Bewertung?
20. Teilt die Bundesregierung die Bewertung des Journalisten Axel Schröder,
dass es sich bei den „Benin-Bronzen“ nicht um „einfache Objekte“, sondern
um einen „Teil der nigerianischen Geschichte und der nigerianischen
Identität“ handelt (www.deutschlandfunkkultur.de/forscher-ueber-benin-bronzen-
die-rueckgabe-ist-unumgaenglich.1013.de.html?dram:article_id=447095)?
a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser
Betrachtung für die in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen
lagernden „Benin-Bronzen“?
b) Falls nein, warum nicht, und auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt
sich die Betrachtung?
21. Befindet sich die Bundesregierung gegenwärtig im Austausch mit der
nigerianischen Regierung, um eine dauerhafte materielle oder rechtliche
Rückgabe der „Benin-Bronzen“ aus bundesbezuschussten Einrichtungen zu
ermöglichen?
a) Falls ja, was ist der aktuelle Stand dieses Austausches?
b) Falls nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung diesbezügliche
Aktivitäten in der Zukunft?
Berlin, den 12. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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