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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Benin-Bronzen" in den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

16.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1257622.08.2019

"Benin-Bronzen" in den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12576 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Margit Stumpp, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Benin-Bronzen“ in den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen Im Jahr 1897 wurden im Rahmen einer britischen Strafexpedition Tausende Kunstobjekte aus dem Edo-Königreich – einem Teil des heutigen Nigerias – geraubt. Unter den geraubten Objekten befanden sich auch die weltberühmten Bronzegüsse, die heutzutage als „Benin-Bronzen“ bezeichnet werden. Von Großbritannien aus wurde das Raubgut Anfang des 20. Jahrhunderts nach ganz Europa verbracht. Auch in Deutschland lagern aktuellen Presseberichten zufolge noch heute Tausende dieser Bronzen (vgl. „Archiv eines Volkes“, DER SPIEGEL vom 20. Juli 2019, S. 118). Laut dem Historiker Dr. Jürgen Zimmerer handelt es sich bei den „Benin-Bronzen“ um die am eindeutigsten als Raubkunst zu bewertenden kolonialen Objekte, die es weltweit gibt (vgl. www.deutschlandfunkkultur.de/ umgang-mit-raubkunst-aus-afrika-der-besitz-ist-problematisch.1013.de.html? dram:article_id=431237). Im Jahr 2010 wurde die „Benin-Dialoggruppe“ zwischen europäischen Museen und nigerianischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern eingesetzt. Die Gruppe verständigte sich im Oktober 2018 darauf, dass Museen aus Deutschland, Großbritannien, Österreich, den Niederlanden und Schweden einige der „Benin-Bronzen“ in einem Rotationsverfahren nach Nigeria ausleihen. Die Frage nach rechtlicher und/oder materieller Restitution der „Benin-Bronzen“ bleibt Gegenstand bilateraler Verhandlungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen. Das niederländische Weltkulturenmuseum kündigte im März 2019 an, auch ohne offizielle Restitutionsforderung der nigerianischen Regierung umgehend die unrechtmäßig in Besitz genommenen Objekte zu identifizieren und diese zur Rückgabe anzubieten. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele „Benin-Bronzen“ lagern nach Kenntnis der Bundesregierung in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen (bitte nach einzelnen Institutionen auflisten)? 2. Wie viele „Benin-Bronzen“ werden nach Kenntnis der Bundesregierung in bundesbezuschussten Einrichtungen ausgestellt? Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die Provenienz der Objekte dargestellt? 3. Wie viele „Benin-Bronzen“ aus den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Humboldt-Forum ausgestellt werden? Wie wird dabei nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Provenienz der Objekte verwiesen? 4. Wie viele weitere Objekte aus dem Edo-Königreich, die im Zuge der britischen Strafexpedition von 1897 geraubt wurden, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen? 5. Wie viele dieser weiteren aus der Strafexpedition stammenden Objekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in bundesbezuschussten Einrichtungen ausgestellt? Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die Provenienz der Objekte dargestellt? 6. Auf welchen Wegen gelangten die „Benin-Bronzen“ sowie die weiteren im Zuge der Strafexpedition geraubten Objekte nach Kenntnis der Bundesregierung in die Bestände der bundesbezuschussten Einrichtungen? 7. Wie viele „Benin-Bronzen“ sowie die weiteren im Zuge der Strafexpedition geraubten Objekte in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung digitalisiert, und inwieweit ist diese Datenbank öffentlich zugänglich? 8. Wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erforschung der Provenienz der „Benin-Bronzen“ in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen Expertinnen und Experten aus Nigeria beteiligt? a) Falls ja, welche genauen Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor? b) Falls nein, warum nicht? 9. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Historikers Dr. Jürgen Zimmerer, eine unabhängige internationale Stiftung wie die Unesco mit der Erforschung der Provenienz der „Benin-Bronzen“ in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen zu beauftragen (vgl. www.ndr.de/kultur/kunst/ provenienzforschung/Benin-Bronzen-Was-passiert-mit-der-Raubkunst,benin 126.html)? a) Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung in diese Richtung? b) Falls nein, warum nicht? 10. Wurden Teile der in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen lagernden Objekte, die aus der britischen Strafexpedition 1897 stammen, nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Inbesitznahme verkauft oder gehandelt? Falls ja, welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über diese Vorgänge? 11. Unter welchen Bedingungen werden die „Benin-Bronzen“ sowie die weiteren Objekte aus der Strafexpedition nach Kenntnis der Bundesregierung in den bundesbezuschussten Einrichtungen gelagert? 12. Handelt es sich bei den „Benin-Bronzen“ nach Auffassung der Bundesregierung um Objekte, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte? a) Falls ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gemäß der Ankündigung des Eckpunktepapiers zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten dafür ein, die Voraussetzungen für die Rückgabe der „Benin-Bronzen“ aus den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen zu schaffen? b) Falls nein, warum nicht, und auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei dieser Bewertung? 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des Weltkulturenmuseums, Stijn Schoonderwoerd, dass es sich bei den „Benin-Bronzen“ um „koloniale Raubkunst“ handelt (www.deutschlandfunk.de/rueckgabe-von- kolonialer-raubkunst-der-schalter-ist.2016.de.html?dram:article_id=446735)? a) Falls ja, wird sich die Bundesregierung der Entscheidung des niederländischen Weltkulturenmuseums anschließen und die entsprechenden Objekte zur Rückgabe anbieten? b) Falls nein, warum nicht? 14. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Historikers Dr. Jürgen Zimmerer, eine „sofortige Eigentumsübertragung“ der „Benin-Bronzen“ aus den bundesbezuschussten Einrichtungen nach Nigeria zu unternehmen (www.ndr.de/kultur/kunst/provenienzforschung/Benin-Bronzen-Was- passiertmit-der-Raubkunst,benin126.html)? a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei? b) Falls nein, welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, und auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt sich diese Bewertung? 15. Liegen der Bundesregierung oder den bundesbezuschussten Einrichtungen Forderungen aus Nigeria vor, die eine Rückgabe der in bundesbezuschussten Einrichtungen lagernden „Benin-Bronzen“ betreffen? a) Falls ja, um wie viele Rückgabeforderungen handelt es sich dabei, von welcher Stelle wurden die Forderungen vorgebracht, und inwieweit wird den jeweiligen Ersuchen entsprochen? 16. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass zwar nicht die nigerianische Regierung, wohl aber das Königshaus Benin „seit Jahrzehnten bei offiziellen internationalen Anlässen immer wieder um die Rückgabe von Objekten aus der Strafexpedition“ („Archiv eines Volkes“, DER SPIEGEL, 20. Juli 2019, S. 118) bittet? a) Falls ja, warum sind die bundesbezuschussten Einrichtungen diesen Bitten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht nachgekommen? 17. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen, die „Benin- Bronzen“ aus den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen an die Herkunftsgesellschaften zurückzugeben? a) Falls ja, wie soll dabei nach Kenntnis der Bundesregierung vorgegangen werden? Werden die Herkunftsgesellschaften aktiv über den Verbleib der „Benin- Bronzen“ informiert? An welche Bedingungen soll eine Rückgabe geknüpft werden? b) Falls nein, warum nicht? 18. Befürwortet die Bundesregierung eine temporäre Leihgabe („sharing of collections“) der „Benin-Bronzen“ aus bundesbezuschussten Einrichtungen oder eine dauerhafte materielle oder rechtliche Rückgabe der Objekte an die Herkunftsgesellschaften? 19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlers Dr. Felwine Sarr, dass temporäre Leihgabe bzw. eine Zirkulation der Objekte „nicht gut gehen, wenn einer alles hat und der andere nichts und der eine auch noch den ganzen Prozess kontrolliert“ („Geschehen ist fast nichts“, DIE ZEIT, 25. Juli 2019, S. 34)? a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? b) Falls nein, auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei dieser Bewertung? 20. Teilt die Bundesregierung die Bewertung des Journalisten Axel Schröder, dass es sich bei den „Benin-Bronzen“ nicht um „einfache Objekte“, sondern um einen „Teil der nigerianischen Geschichte und der nigerianischen Identität“ handelt (www.deutschlandfunkkultur.de/forscher-ueber-benin-bronzen- die-rueckgabe-ist-unumgaenglich.1013.de.html?dram:article_id=447095)? a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Betrachtung für die in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen lagernden „Benin-Bronzen“? b) Falls nein, warum nicht, und auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt sich die Betrachtung? 21. Befindet sich die Bundesregierung gegenwärtig im Austausch mit der nigerianischen Regierung, um eine dauerhafte materielle oder rechtliche Rückgabe der „Benin-Bronzen“ aus bundesbezuschussten Einrichtungen zu ermöglichen? a) Falls ja, was ist der aktuelle Stand dieses Austausches? b) Falls nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung diesbezügliche Aktivitäten in der Zukunft? Berlin, den 12. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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