Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zustand der Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
16.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1257722.08.2019
Zustand der Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12577
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Margit Stumpp,
Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink,
Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zustand der Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen
Im Zuge der deutschen Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und
Chinas wurden im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert unzählige Objekte aus
kolonialen Kontexten nach Deutschland verbracht. 100 Jahre nach Ende der
Kolonialherrschaft befindet sich immer noch ein Großteil dieser Objekte – oftmals
mit ungeklärter Provenienz – in Museen und ethnologischen Sammlungen. Im
Zuge der Restitutionsdebatte hat jüngst der Deutsche Museumsbund im Rahmen
der Vorstellung des neuen „Leitfadens zum Umgang mit Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten“ eine dauerhafte Stärkung der Museen durch die Träger in
Bund und Ländern, insbesondere der Provenienzforschung und Digitalisierung,
gefordert: „Dazu gehören neben Wissenschaftlern auch Restauratoren,
Sammlungsverwalter, Fotografen und EDV-Spezialisten. Die systematische
Herkunftsforschung an den Sammlungen ist die wichtigste Grundlage für den Umgang mit
kolonialem Sammlungsgut, deren Ergebnisse zeitnah publiziert und über das
Internet weltweit verfügbar gemacht werden sollen“ (vgl. www.museumsbund.de/
umgang-mit-kolonialem-sammlungsgut-deutscher-museumsbund-fordert-
dauerhaftestaerkung-der-museen/).
Die Voraussetzung für eventuelle Rückgaben, Provenienzforschung und
Digitalisierung sind sach- und fachgerecht gelagerte Bestände und Sammlungen, oder
anders ausgedrückt: Objekte und Sammlungsgut, die noch beforscht werden
können. Aktuelle Presseberichte legen nun allerdings nah, dass die gegenwärtige
Aufbewahrung des kulturellen Erbes und damit auch von Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten in einigen Museen und Sammlungen aus unterschiedlichen
Gründen zum Teil nicht fach- und sachgerecht erfolgt. So heißt es etwa in der
„Süddeutschen Zeitung“: „Oft heißt es, die Museen in den Herkunftsländern seien
nicht in der Lage, Raubkunst aus der Kolonialzeit sachgemäß aufzubewahren.
Dabei befinden sich die Bestände deutscher Museen oft in katastrophalem
Zustand: Sie stehen in knöcheltiefem Wasser, sind zerfressen oder sogar vergiftet“
(vgl. SZ vom 9. Juli 2019, www.sueddeutsche.de/kultur/ethnologisches-
museumraubkunst-1.4516193). Unter anderem werden auch die Raumsituation im Depot
des Ethnologischen Museums in Berlin (SPK) und damit verbundene Defizite in
der Lagerung, drohende Verluste im Sammlungsbestand und Gesundheitsrisiken
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Forscherinnen und Forscher beim
Betreten der Depots beschrieben. An anderer Stelle wird für ein millionenschweres
Investitionsprogramm des Bundes und der Länder, um „Museen endlich in die
Lage versetzen, die ihnen anvertrauten Schätze so aufzubewahren, wie es ihnen
gebührt“, plädiert (vgl. www.tagesspiegel.de/kultur/zum-zustand-der-
dahlemerdepots-deutsche-voelkerkundemuseen-sind-teilgeordnetes-chaos/24672552.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie stellt sich der Zustand der Depots der Ethnologischen Sammlungen
Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) sowie der Bestände des
Deutschen Historischen Museums (DHM) nach Kenntnis der
Bundesregierung dar, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dieser Betrachtung?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand weiterer
Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen in
Deutschland?
3. Wirkt sich der Zustand der Depots der SPK und des DHM aus Sicht der
Bundesregierung auf die Beforschung der Provenienzen von Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten vor Ort aus?
a) Falls ja, inwiefern?
b) Falls nein, warum nicht?
4. Wie viele Exponate aus kolonialen Kontexten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch unsachgemäße Lagerung in den Beständen
bundesbezuschusster Einrichtungen beschädigt, zerstört oder entsorgt?
5. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptgründe für die
Beschädigung, Zerstörung oder Entsorgung von Objekten in den Depots
bundesbezuschusster Einrichtungen, und welche maßgeblichen Probleme stellen
sich nach Auffassung der Bundesregierung bei deren Bekämpfung?
6. Von welchem Schadenswert geht die Bundesregierung durch die nicht sach-
und fachgerechte Lagerung in den Beständen bundesbezuschusster
kulturgutbewahrender Einrichtungen aus?
7. Werden die beschädigten, zerstörten oder entsorgten Exponate in den
bundesbezuschussten Einrichtungen nach Auffassung der Bundesregierung
ausreichend dokumentiert?
a) Falls ja, wie gestaltet sich die Dokumentation nach Kenntnis der
Bundesregierung, und inwiefern werden die Herkunftsgesellschaften über die
Beschädigung, Zerstörung oder Entsorgung der entsprechenden Objekte
informiert?
b) Falls nein, inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine umfängliche
Dokumentation samt Information der Herkunftsgesellschaften ein?
8. Werden Objekte nach Kenntnis der Bundesregierung beim Schutz vor
Beschädigung oder Zerstörung in bundesbezuschussten Einrichtungen
unterschiedlich klassifiziert, so dass bestimmte Objekte besser geschützt sind als
andere?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien werden die Objekte nach Kenntnis der
Bundesregierung klassifiziert?
b) Falls nein, setzt sich die Bundesregierung für einen besonderen Schutz
von Objekten mit ungeklärter Provenienz sowie Objekten aus kolonialen
Kontexten ein?
9. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen 15 Jahren für die sach- und fachgerechte Lagerung von
Exponaten in bundesbezuschussten Einrichtungen verausgabt, und wie
verhalten sich diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Mitteln, die
in den bundesbezuschussten Einrichtungen für Ausstellungen verausgabt
wurden?
10. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu gesundheitlichen Schäden bei
Personen, die mit den mit Chemikalien behandelten Objekten in
bundesbezuschussten Einrichtungen in Kontakt kamen?
Falls ja, bei wie vielen Personen und wodurch wurden die gesundheitlichen
Schäden nach Kenntnis der Bundesregierung ausgelöst?
11. Welche Chemikalien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
bundesbezuschussten Einrichtungen verwendet, um Objekte vor Schädlingen zu
schützen, und welche Gesundheitsrisiken für die in den Depots tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen dadurch?
12. Wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass der gesamte Bestand
bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen entwest, also desinfiziert,
wird?
a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
13. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die an die
Herkunftsgesellschaften restituierten Kulturgüter aus kolonialen Kontexten frei von
gesundheitsschädigenden Stoffen sind bzw. dass die Herkunftsgesellschaften über
den Umgang damit aufgeklärt werden?
14. Wie hat sich der Schädlingsbefall von Bestandsobjekten in
bundesbezuschussten Einrichtungen in den vergangenen 15 Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt?
15. Welche Maßnahmen zum Schutz der Sammlungen, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und Forscherinnen und Forscher wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung ergriffen und sollen noch ergriffen werden?
16. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen 15 Jahren in den bundesbezuschussten Einrichtungen zum
Schutz der Sammlungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
Forscherinnen und Forscher verausgabt?
17. Steht die Bundesregierung in einem Austausch mit Trägern anderer
kulturgutbewahrender Einrichtungen, um mögliche Best Practices zur fach- und
sachgerechten Lagerung von Objekten in den Depots bundesbezuschusster
Einrichtungen zu identifizieren?
a) Falls ja, an welchen positiven Beispielen werden sich die
bundesbezuschussten Einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung orientieren?
b) Falls nein, warum nicht?
18. Liegen den bundesbezuschussten Einrichtungen nach Kenntnis der
Bundesregierung anderweitige Vorschläge oder Einschätzungen zur fach- und
sachgerechten Lagerung von Exponaten vor?
a) Falls ja, um welche Vorschläge handelt es sich dabei, und inwiefern sollen
diese nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden?
b) Falls nein, warum nicht?
19. Sollte das „Eckpunkte-Papier“ der Bund-Länder-AG zum Umgang mit
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nach Auffassung der
Bundesregierung um Aspekte der Lagerung von Sammlungen und Beständen in Depots
ergänzt und ggf. problematisiert werden?
a) Falls ja, inwieweit?
b) Falls nein, warum nicht?
20. Teilt die Bundesregierung die Forderung nach einer gesetzlich geregelten
Inventurpflicht in bundesbezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen?
a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Bundesrechnungshof
eine ordnungsgemäße Lagerung in bundesbezuschussten
kulturgutbewahrenden Einrichtungen kontrollieren sollte?
a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
22. Wird die Bundesregierung der zum 1. Juli 2019 erhobenen Forderung des
Deutschen Museumsbundes entsprechen, Mittel und Ressourcen für
Provenienzforschung, Inventarisierung und Digitalisierung deutlich zu erhöhen?
a) Falls ja, in welchem Umfang?
b) Falls nein, warum nicht?
23. Wie wirkt die Bundesregierung einer „Amnesie des Depots“ (www.sued
deutsche.de/kultur/ethnologisches-museum-raubkunst-1.4516193-2), also
einem Vergessen der in Depots gelagerten Exponate, in
bundesbezuschussten Einrichtungen entgegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Vorschlag
eines begehbaren Depots, „bis hin zu einem Labor, in dem Ausstellungen für
das Humboldt Forum erprobt“ werden sollen, wie es Sabine Bangert,
Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, fordert?
24. Befürwortet die Bundesregierung ein Museumgesetz auf Bundesebene, das
für bundesbezuschusste Einrichtungen u. a. „verbindliche Standards für
Datenbanken, die Behandlung der Objekte und den öffentlichen Zugang“
(www.sueddeutsche.de/kultur/ethnologisches-museum-raubkunst-1.4516193-2)
definiert?
a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei, und wird sie
sich bei den Bundesländern für entsprechende gesetzliche Regelungen auf
Landesebene einsetzen?
b) Falls nein, warum nicht?
Berlin, den 12. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Brücken in Zuständigkeit des Bundes in Berlin - Zustände und Sanierungspläne
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN30.01.2026
Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN30.01.2026
"Generation Deutschland" - Vorfälle beim Gründungstreffen und Kontinuitäten zur "Jungen Alternative"
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29.01.2026
Sicherung des Existenzminimums in der geplanten Grundsicherung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27.01.2026