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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zustand der Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

16.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1257722.08.2019

Zustand der Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12577 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Margit Stumpp, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zustand der Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen Im Zuge der deutschen Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und Chinas wurden im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert unzählige Objekte aus kolonialen Kontexten nach Deutschland verbracht. 100 Jahre nach Ende der Kolonialherrschaft befindet sich immer noch ein Großteil dieser Objekte – oftmals mit ungeklärter Provenienz – in Museen und ethnologischen Sammlungen. Im Zuge der Restitutionsdebatte hat jüngst der Deutsche Museumsbund im Rahmen der Vorstellung des neuen „Leitfadens zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ eine dauerhafte Stärkung der Museen durch die Träger in Bund und Ländern, insbesondere der Provenienzforschung und Digitalisierung, gefordert: „Dazu gehören neben Wissenschaftlern auch Restauratoren, Sammlungsverwalter, Fotografen und EDV-Spezialisten. Die systematische Herkunftsforschung an den Sammlungen ist die wichtigste Grundlage für den Umgang mit kolonialem Sammlungsgut, deren Ergebnisse zeitnah publiziert und über das Internet weltweit verfügbar gemacht werden sollen“ (vgl. www.museumsbund.de/ umgang-mit-kolonialem-sammlungsgut-deutscher-museumsbund-fordert- dauerhaftestaerkung-der-museen/). Die Voraussetzung für eventuelle Rückgaben, Provenienzforschung und Digitalisierung sind sach- und fachgerecht gelagerte Bestände und Sammlungen, oder anders ausgedrückt: Objekte und Sammlungsgut, die noch beforscht werden können. Aktuelle Presseberichte legen nun allerdings nah, dass die gegenwärtige Aufbewahrung des kulturellen Erbes und damit auch von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in einigen Museen und Sammlungen aus unterschiedlichen Gründen zum Teil nicht fach- und sachgerecht erfolgt. So heißt es etwa in der „Süddeutschen Zeitung“: „Oft heißt es, die Museen in den Herkunftsländern seien nicht in der Lage, Raubkunst aus der Kolonialzeit sachgemäß aufzubewahren. Dabei befinden sich die Bestände deutscher Museen oft in katastrophalem Zustand: Sie stehen in knöcheltiefem Wasser, sind zerfressen oder sogar vergiftet“ (vgl. SZ vom 9. Juli 2019, www.sueddeutsche.de/kultur/ethnologisches- museumraubkunst-1.4516193). Unter anderem werden auch die Raumsituation im Depot des Ethnologischen Museums in Berlin (SPK) und damit verbundene Defizite in der Lagerung, drohende Verluste im Sammlungsbestand und Gesundheitsrisiken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Forscherinnen und Forscher beim Betreten der Depots beschrieben. An anderer Stelle wird für ein millionenschweres Investitionsprogramm des Bundes und der Länder, um „Museen endlich in die Lage versetzen, die ihnen anvertrauten Schätze so aufzubewahren, wie es ihnen gebührt“, plädiert (vgl. www.tagesspiegel.de/kultur/zum-zustand-der- dahlemerdepots-deutsche-voelkerkundemuseen-sind-teilgeordnetes-chaos/24672552.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie stellt sich der Zustand der Depots der Ethnologischen Sammlungen Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) sowie der Bestände des Deutschen Historischen Museums (DHM) nach Kenntnis der Bundesregierung dar, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Betrachtung? 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand weiterer Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen in Deutschland? 3. Wirkt sich der Zustand der Depots der SPK und des DHM aus Sicht der Bundesregierung auf die Beforschung der Provenienzen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten vor Ort aus? a) Falls ja, inwiefern? b) Falls nein, warum nicht? 4. Wie viele Exponate aus kolonialen Kontexten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch unsachgemäße Lagerung in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen beschädigt, zerstört oder entsorgt? 5. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptgründe für die Beschädigung, Zerstörung oder Entsorgung von Objekten in den Depots bundesbezuschusster Einrichtungen, und welche maßgeblichen Probleme stellen sich nach Auffassung der Bundesregierung bei deren Bekämpfung? 6. Von welchem Schadenswert geht die Bundesregierung durch die nicht sach- und fachgerechte Lagerung in den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen aus? 7. Werden die beschädigten, zerstörten oder entsorgten Exponate in den bundesbezuschussten Einrichtungen nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend dokumentiert? a) Falls ja, wie gestaltet sich die Dokumentation nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwiefern werden die Herkunftsgesellschaften über die Beschädigung, Zerstörung oder Entsorgung der entsprechenden Objekte informiert? b) Falls nein, inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine umfängliche Dokumentation samt Information der Herkunftsgesellschaften ein? 8. Werden Objekte nach Kenntnis der Bundesregierung beim Schutz vor Beschädigung oder Zerstörung in bundesbezuschussten Einrichtungen unterschiedlich klassifiziert, so dass bestimmte Objekte besser geschützt sind als andere? a) Falls ja, nach welchen Kriterien werden die Objekte nach Kenntnis der Bundesregierung klassifiziert? b) Falls nein, setzt sich die Bundesregierung für einen besonderen Schutz von Objekten mit ungeklärter Provenienz sowie Objekten aus kolonialen Kontexten ein? 9. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 15 Jahren für die sach- und fachgerechte Lagerung von Exponaten in bundesbezuschussten Einrichtungen verausgabt, und wie verhalten sich diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Mitteln, die in den bundesbezuschussten Einrichtungen für Ausstellungen verausgabt wurden? 10. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu gesundheitlichen Schäden bei Personen, die mit den mit Chemikalien behandelten Objekten in bundesbezuschussten Einrichtungen in Kontakt kamen? Falls ja, bei wie vielen Personen und wodurch wurden die gesundheitlichen Schäden nach Kenntnis der Bundesregierung ausgelöst? 11. Welche Chemikalien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in bundesbezuschussten Einrichtungen verwendet, um Objekte vor Schädlingen zu schützen, und welche Gesundheitsrisiken für die in den Depots tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen dadurch? 12. Wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass der gesamte Bestand bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen entwest, also desinfiziert, wird? a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei? b) Falls nein, warum nicht? 13. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die an die Herkunftsgesellschaften restituierten Kulturgüter aus kolonialen Kontexten frei von gesundheitsschädigenden Stoffen sind bzw. dass die Herkunftsgesellschaften über den Umgang damit aufgeklärt werden? 14. Wie hat sich der Schädlingsbefall von Bestandsobjekten in bundesbezuschussten Einrichtungen in den vergangenen 15 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt? 15. Welche Maßnahmen zum Schutz der Sammlungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Forscherinnen und Forscher wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen und sollen noch ergriffen werden? 16. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 15 Jahren in den bundesbezuschussten Einrichtungen zum Schutz der Sammlungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Forscherinnen und Forscher verausgabt? 17. Steht die Bundesregierung in einem Austausch mit Trägern anderer kulturgutbewahrender Einrichtungen, um mögliche Best Practices zur fach- und sachgerechten Lagerung von Objekten in den Depots bundesbezuschusster Einrichtungen zu identifizieren? a) Falls ja, an welchen positiven Beispielen werden sich die bundesbezuschussten Einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung orientieren? b) Falls nein, warum nicht? 18. Liegen den bundesbezuschussten Einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung anderweitige Vorschläge oder Einschätzungen zur fach- und sachgerechten Lagerung von Exponaten vor? a) Falls ja, um welche Vorschläge handelt es sich dabei, und inwiefern sollen diese nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden? b) Falls nein, warum nicht? 19. Sollte das „Eckpunkte-Papier“ der Bund-Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nach Auffassung der Bundesregierung um Aspekte der Lagerung von Sammlungen und Beständen in Depots ergänzt und ggf. problematisiert werden? a) Falls ja, inwieweit? b) Falls nein, warum nicht? 20. Teilt die Bundesregierung die Forderung nach einer gesetzlich geregelten Inventurpflicht in bundesbezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen? a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei? b) Falls nein, warum nicht? 21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Bundesrechnungshof eine ordnungsgemäße Lagerung in bundesbezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen kontrollieren sollte? a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei? b) Falls nein, warum nicht? 22. Wird die Bundesregierung der zum 1. Juli 2019 erhobenen Forderung des Deutschen Museumsbundes entsprechen, Mittel und Ressourcen für Provenienzforschung, Inventarisierung und Digitalisierung deutlich zu erhöhen? a) Falls ja, in welchem Umfang? b) Falls nein, warum nicht? 23. Wie wirkt die Bundesregierung einer „Amnesie des Depots“ (www.sued deutsche.de/kultur/ethnologisches-museum-raubkunst-1.4516193-2), also einem Vergessen der in Depots gelagerten Exponate, in bundesbezuschussten Einrichtungen entgegen? Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Vorschlag eines begehbaren Depots, „bis hin zu einem Labor, in dem Ausstellungen für das Humboldt Forum erprobt“ werden sollen, wie es Sabine Bangert, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, fordert? 24. Befürwortet die Bundesregierung ein Museumgesetz auf Bundesebene, das für bundesbezuschusste Einrichtungen u. a. „verbindliche Standards für Datenbanken, die Behandlung der Objekte und den öffentlichen Zugang“ (www.sueddeutsche.de/kultur/ethnologisches-museum-raubkunst-1.4516193-2) definiert? a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei, und wird sie sich bei den Bundesländern für entsprechende gesetzliche Regelungen auf Landesebene einsetzen? b) Falls nein, warum nicht? Berlin, den 12. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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