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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Evaluation der Zertifizierten-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
12.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1276228.08.2019
Evaluation der Zertifizierten-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert,
Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding,
Linda Teuteberg, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Evaluation der Zertifizierten-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
Die Mediation als Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung hat das
Ziel, Streitigkeiten durch eine eigenverantwortliche und freiwillige
Problemlösung im Interesse aller beteiligten Parteien zu beenden. Sie wurde in
Deutschland zunächst durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer
Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland (MediationsG)
vom 21. Juli 2012 zusammenhängend geregelt. Mit diesem Gesetz sollten nicht
nur die Vorgaben der Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) erfüllt,
sondern darüber hinaus die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen
Konfliktbeilegung gefördert werden.
Durch die darauffolgende Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
(ZMediatAusbV) des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz
vom 21. August 2016, sind zahlreiche ergänzende Regelungen betreffend der
Aus- und Fortbildung eines zertifizierten Mediators getroffen worden. Seit dem
1. September 2017 dürfen sich demnach Mediatoren nur dann als zertifiziert
bezeichnen, wenn sie die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen. Ein Ziel
der Verordnung war es, Transparenz zu schaffen und darüber hinaus eine
dauerhafte Qualitätssicherung der Mediation und der Mediatoren zu erreichen.
Die Bundesregierung teilte bereits im Rahmen der Veröffentlichung der
Evaluation des MediationsG in der Einleitung auf Bundestagsdrucksache 18/13178
vom 20. Juli 2017 mit, dass sie den Evaluationsbericht des MediationsG zum
Anlass nehmen werde, um im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der
Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem
MediationsG verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch
besser verwirklicht werden kann.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage (auf Bundestagsdrucksache 19/4099)
stellte die Bundesregierung ferner klar, dass sie den Evaluationsbericht zum
MediationsG zum Anlass nehmen werde, um mit Vertretern der Wissenschaft,
den Fachverbänden, den weiteren mit Mediation befassten Stiftungen,
Organisationen und Instituten sowie den (Anwalts-)Mediatorinnen und -Mediatoren in
einen offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess einzutreten und
gemeinsam mit diesen Akteuren zu überlegen, wie Mediation in Deutschland wei-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12762
19. Wahlperiode 28.08.2019
ter gefördert und der Bekanntheitsgrad von Mediation als ein Verfahren zur
alternativen Konfliktbeilegung weiter gesteigert werden kann. Vor diesem
Hintergrund ist es nach Ansicht der Fragesteller nun fraglich, welche
Erkenntnisse die Bundesregierung durch den offenen Diskussions- und
Meinungsbildungsprozess nach dem Inkrafttreten der ZMediatAusbV gewonnen hat, und
inwiefern eine Evaluation der ZMediatAusbV vorgesehen wird oder bereits
begonnen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung eine Evaluation der ZMediatAusbV, insbesondere
im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, ihre Auswirkungen sowie ihren Nutzen in
der Praxis?
a) Wenn nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass sie die
Verantwortung trägt, Verordnungen auf ihre Wirksamkeit, ihre Auswirkungen sowie
ihren Nutzen in der Praxis zu überprüfen?
b) Wenn nein, hält sie eine Evaluation der ZMediatAusbV für sinnvoll?
c) Wenn ja, wann wird sie eine solche Evaluation vornehmen und die
Ergebnisse der Öffentlichkeit vorstellen?
2. Hat die Bundesregierung mit einer Evaluation der ZMediatAusbV bereits
begonnen?
a) Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen ihr im Rahmen dieser Evaluation
bereits vor?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Mit welchem zeitlichen, finanziellen und personellen Aufwand arbeitet die
Bundesregierung seit dem 1. September 2017 an der Verfolgung des offenen
Diskussions- und Meinungsbildprozesses, welchen sie bereits im Rahmen
der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes zum MediationsG benannt
hatte, insbesondere in Bezug auf die am 1. September 2017 in Kraft
getretene ZMediatAusbV?
a) Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung für die Überprüfung
der erfolgten Veränderungen in der Mediationslandschaft durch die
ZMediatAusbV seit ihrem Inkrafttreten am 1. September 2017?
b) Sind dafür finanzielle Mittel an externe Dienstleister geleistet worden,
und wenn ja, zu welchem Zweck, und an welchen Dienstleister im
Konkreten?
4. Mit welchen Instituten, Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen
steht die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der ZMediatAusbV in
Kontakt, um die Auswirkungen der ZMediatAusbV zu überprüfen und zu
beraten?
a) Welche Ergebnisse konnten im Rahmen dieser Kontakte erzielt werden?
b) Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten
der ZMediatAusbV gewinnen?
5. Konnte die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der ZMediatAusbV neue
Erkenntnisse in Bezug auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland
und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren gewinnen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht der Fall?
6. Hat die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der ZMediatAusbV Kritik in
Bezug auf diese Verordnung und deren Auswirkungen erreicht?
a) Wenn ja, welche Teile der ZMediatAusbV wurden kritisiert, und mit
welcher Begründung?
b) Wenn ja, inwiefern nimmt die Bundesregierung eine Auswertung der
Kritik vor, und welche Ergebnisse konnten durch die Auswertung erzielt
werden?
7. Welche Daten und Informationen in Bezug auf Mediationen, die ohne
Verbindung mit einem Gerichtsprozess von einem zertifizierten Mediator im
Sinne der ZMediatAusbV durchgeführt werden und wurden, liegen der
Bundesregierung vor?
8. Welche Daten und Informationen in Bezug auf Mediationen, die in
Verbindung mit einem Gerichtsprozess von einem zertifizierten Mediator im Sinne
der ZMediatAusbV durchgeführt werden und wurden, liegen der
Bundesregierung vor?
9. Welche Vorhaben plant die Bundesregierung derzeit im Bereich der
Mediation, insbesondere der ZMediatAusbV, und welche führt die Bundesregierung
bereits durch?
a) Welche Erfolge sind durch diese erzielt worden oder werden erwartet?
b) Welche konkreten Vorstellungen hat die Bunderegierung betreffend der
zukünftigen Praxis in der Mediationslandschaft durch die
Voraussetzungen der ZMediatAusbV?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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