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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
12.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1279628.08.2019
Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Alexander Kulitz, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Gerald Ullrich,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
Das EU-Parlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts zugestimmt.
Die Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im
digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/
EG (www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-
271_DE.pdf? redirect) – im Folgenden nur Richtlinie – ist am 17. Mai 2019 im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (ABl. L 130 vom
17. Mai 2019) und trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in
Kraft. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD noch explizit
gegen verpflichtende Upload-Filter ausgesprochen. Zumindest aufseiten der
Union ist nach Ansicht der Fragesteller davon wenig übrig geblieben. Die
CDU-Abgeordneten haben im EU-Parlament für die Reform gestimmt.
Kreative und Verleger sehen darin eine Chance für faire Vergütung, während
Kritikerinnen und Kritiker insbesondere vor den Folgen möglicher Upload-Filter
warnen. „Das Wort Upload-Filter kommt in diesem Artikel 17 gar nicht vor“,
sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einer Befragung der
Bundesregierung im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 19/94 S. 11226; Minute
05:13 im Video – www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw15-
deregierungsbefragung-632892). Das Argument war in den vergangenen Monaten
immer wieder zu hören: Artikel 17 zwinge die Plattformen nicht ausdrücklich
zum Filtern. Es ist jedoch nach Ansicht der Fragesteller fraglich, ob sich das,
was in der Theorie möglich erscheint, praktisch umsetzen lässt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung Upload-Filter zur Umsetzung der Richtlinie in
nationales Recht in Hinblick auf Artikel 17 für vermeidbar?
a) Wenn ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass, entsprechend der
Aussagen der Bundeskanzlerin, der Wortlaut des Artikels 17 ein Garant
dafür ist, dass Upload-Filter zur Umsetzung der Richtlinie nicht
notwendig sein werden?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12796
19. Wahlperiode 28.08.2019
b) Wenn ja, welche konkreten Alternativen bestehen nach Ansicht der
Bundesregierung zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie, ohne
dabei auf das technische Mittel der Upload-Filter oder vergleichbar
arbeitende Software zurückzugreifen?
c) Hat die Bundesregierung bereits evaluiert, welche machbaren
Umsetzungsvarianten es gibt?
2. Plant die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales
Recht, die Verwendung von Upload-Filtern oder vergleichbar arbeitender
Software gesetzlich zu verpflichten, und wenn ja, welche Gründe haben zu
dieser Position geführt, gegen welche sich die Bundesregierung im
Koalitionsvertrag noch explizit ausgesprochen hat?
3. Steht die Bundesregierung im Austausch mit Vertretern der
Privatwirtschaft, der Nutzer und der Urheberseite, und wenn ja, welche
Konsequenzen hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie zieht sie, um die Interessen
aller potenziell Betroffenen zu berücksichtigen?
4. Sind Gespräche mit Experten geplant?
5. Wenn ja, wann, und mit wem?
6. Welche Vorteile und welche Nachteile kann die Bundesregierung bezüglich
Upload-Filtern benennen, welche wurden ihr aus der Privatwirtschaft
entgegengebracht, und in welcher Form berücksichtigt sie diese bei der
geplanten Umsetzung?
7. Hat die Bundesregierung bereits mit der Erarbeitung eines
Umsetzungsgesetzes begonnen?
8. Falls nein, wann plant sie, dieses zu beginnen?
9. Wann plant die Bundesregierung, einen Referentenentwurf vorlegen zu
können?
10. Wann plant die Bundesregierung, dass ein Kabinettsentwurf beschlossen
werden kann?
11. Welches Referat ist mit der Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes betraut?
12. Welche Priorität hat die Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes im
Verhältnis zu den übrigen gesetzgeberischen Erarbeitungen des entsprechenden
Referats?
13. Mit was für einer Personalstärke wird die Erarbeitung eines
Umsetzungsgesetzes verfolgt?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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