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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Legal Tech auf der Justizministerkonferenz
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
12.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1277328.08.2019
Legal Tech auf der Justizministerkonferenz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser,
Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Legal Tech auf der Justizministerkonferenz
Auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 9.
November 2017 wurde die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe, die
sich mit den rechtspolitischen Fragestellungen von Legal-Tech-Anwendungen
auseinandersetzt, einstimmig verabschiedet. Das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz wurde von der Justizministerkonferenz gebeten, sich
an der Arbeitsgruppe zu beteiligen. Nun wurde der Abschlussbericht der
Arbeitsgruppe (https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/JUMIKO2019/
Downloads/TOPI_11_Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1) auf
der 90. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am
5. und 6. Juni 2019 in Lübeck-Travemünde vorgelegt und diesbezüglich ein
Beschluss gefasst (https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/JUMIKO2019/
Downloads/TOPI_11.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Die Justizministerinnen und Justizminister sehen dabei aufgrund des
niedrigschwelligen Zugangs zur Rechtsdurchsetzung Vorteile für den Verbraucher
durch Legal-Tech-Portale. Gleichzeitg betonen sie, dass der Verbraucher vor
unqualifizierter Rechtsberatung zu schützen sei. Die wohl weitestgehende
Forderung der Justizministerkonferenz ist jedoch, nach dem
Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubnisfähige Rechtsdienstleistungen durch Legal-Tech-
Angebote der Rechtsanwaltschaft vorzubehalten und entsprechende
Anpassungen im anwaltlichen Berufs- und Gebührenrecht zu prüfen.
Bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP-Fraktion
auf Bundestagsdrucksache 19/5438 hat die Bundesregierung betont, dass das
Verbot reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen
Berufsausübungsgesellschaften, das der Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit dient, die
Finanzierung von erforderlichen Investitionen in die Ausstattung von
Anwaltskanzleien erschweren kann. Die Bundesregierung prüfe daher, ob das Verbot
gelockert werden könne, wenn die Unabhängigkeit und die Einhaltung der
Berufspflichten gewährleistet werden können.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12773
19. Wahlperiode 28.08.2019
Fraglich ist, wie die Bundesregierung zu den Forderungen der
Justizministerkonferenz steht und welche Schritte sie unternehmen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern hat die Bundesregierung an der Erstellung des Abschlussberichts
der Arbeitsgruppe mitgewirkt?
a) Welcher Vertreter der Bundesregierung war mit der Arbeit innerhalb der
Arbeitsgruppe betraut?
b) An welchen Sitzungen der Arbeitsgruppe hat ein Vertreter der
Bundesregierung teilgenommen?
2. Hat die Bundesregierung inhaltliche Punkte in die Arbeitsgruppe
eingebracht?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, welche davon haben es in den Abschlussbericht geschafft?
c) Wenn nein, wieso nicht?
3. Welche regulatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung in Bezug
auf Legal-Tech-Unternehmen?
a) Wie wird die Bundesregierung mit dem Bericht der Arbeitsgruppe und
dem Beschluss der Justizministerkonferenz verfahren?
b) Welche Maßnahmen des Berichts und des Beschlusses plant die
Bundesregierung umzusetzen?
c) Welche Maßnahmen des Berichts und des Beschlusses plant die
Bundesregierung nicht umzusetzen?
d) Ist bereits die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs geplant?
Wenn ja, für wann ist der Gesetzentwurf vorgesehen?
e) Wird bereits an einem Gesetzenwurf gearbeitet?
Wenn ja, welche Änderungen der bestehenden Gesetzeslage werden
verfolgt?
4. Welche Liberalisierungen innerhalb des Rechtsdienstleistungsrechts oder
des anwaltlichen Berufsrechts plant die Bundesregierung?
5. Welche Restriktionen innerhalb des Rechtsdienstleistungsrechts oder des
anwaltlichen Berufsrechts plant die Bundesregierung?
6. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, nicht erlaubnisfähige
Rechtsdienstleistungen durch Legal-Tech-Angebote der Rechtsanwaltschaft
vorzubehalten, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen zieht sie
daraus?
7. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, die berufsrechtlichen
Regelungen des Erfolgshonorars (§ 49 b Absatz 2 Satz 1 der
Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO) zu lockern, und welche gesetzgeberischen
Konsequenzen zieht sie daraus?
8. Hat die Bundesregierung im Rahmen der in der Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5438 angekündigten Prüfung der
Lockerung des Verbotes reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen
Berufsausübungsgesellschaften Fortschritte erzielt?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wieso nicht?
c) Wie steht die Bundesregierung zum Verbot reiner Kapitalbeteiligungen
an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften?
d) Plant die Bundesregierung, die Prüfung der Lockerung des Verbotes
reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften
aufgrund des Beschlusses der Justizministerkonferenz zu intensivieren?
e) Welches Referat ist mit der Prüfung betraut?
f) Wie steht die Bundesregierung nach heutigem Stand zu der Forderung,
das Verbot reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen
Berufsausübungsgesellschaften zu lockern, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen
zieht sie daraus?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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