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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sachstandsbericht zur Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

16.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1283829.08.2019

Sachstandsbericht zur Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Sachstandsbericht zur Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung In der Frühjahrskonferenz 2018 der Justizministerinnen und Justizminister der Länder wurde beschlossen, die Verfahrensstruktur der Zivilklagen dahin gehend zu untersuchen, ob ein neues und kostengünstigeres Online-Verfahren entwickelt werden sollte, um effektiven Rechtsschutz auch im Bereich geringfügiger Streitwerte zu gewährleisten. Bisher sieht das deutsche Zivilprozessrecht entsprechende Regelungen nicht vor. Möglichkeiten der Implementierung wurden durch die Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“ erörtert. Der Abschlussbericht liegt seit Juni 2019 vor. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“ zum Prüfauftrag der Justizministerkonferenz zur möglichen Einführung eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“ in das zivilrechtliche Verfahrensrecht?  2. Wie bewertet die Bundesregierung den Hamburger Vorschlag, eine Länderöffnungsklausel in das Verfahrensrecht einzufügen und die weiteren normativen Umsetzungsvorschläge, damit die Länder Online-Verfahren (beispielsweise orientierend am Hamburger Modell) entwickeln und einführen könnten (vgl. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“: Herausforderungen für die Justiz, S. 79, 93ff.)?  3. Befürwortet die Bundesregierung eine zeitlich befristete Testphase eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“ als Pilotprojekt in den Ländern?  4. Welche Meinung hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu der abschließenden Fragestellung der Einführung eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“, und mit welchen Argumenten wurde die Position eingenommen (vgl. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“: Herausforderungen für die Justiz, S. 104)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12838 19. Wahlperiode 29.08.2019  5. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie weit die Diskussion des BMJV mit den Landesjustizverwaltungen bzgl. normativer Änderungen vorangeschritten sind, um einen technischen Rahmen für die Einführung des „Beschleunigten Online-Verfahrens“ zu bilden (vgl. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“: Herausforderungen für die Justiz, S. 83)?  6. Welche konkreten Normen stehen, nach Auffassung der Bundesregierung, der Einführung einer Möglichkeit zur Klageerhebung mittels Online- Eingabemaske und darauf schnell folgender mündlicher Verhandlung („kleine Lösung“) de lege lata entgegen?  7. Welche konkreten Normen stehen nach Auffassung der Bundesregierung der Einführung eines durchgängigen Online-Verfahrens (Klageerhebung, Einreichen der Schriftsätze wie Beweiserhebung digital, Wahrung des Mündlichkeitsprinzips durch Videokonferenz – „große Lösung“) de lege lata entgegen?  8. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Mitwirkung in der Länderarbeitsgruppe die Frage, ob eine zu schaffende Möglichkeit zur Klageerhebung mittels Online-Eingabemaske und darauf schnell folgender mündlicher Verhandlung („kleine Lösung“), die Möglichkeiten effektiven Rechtsschutzes für Naturalparteien hinsichtlich der damit einhergehenden Niederschwelligkeit erhöhen würde?  9. Befürwortet die Bundesregierung das Hamburger Modell zur Einführung eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“? 10. Plant die Bundesregierung die Ermöglichung der Einführung eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“ für Rechtsstreitigkeiten mit geringfügigem Streitwert? 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie weit fortgeschritten die geplante wissenschaftliche Untersuchung über das Monitoring der rückläufigen Eingangszahlen bei Gerichten ist? Wenn ja, ist die wissenschaftliche Untersuchung bereits beendet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen, und kann die Bundesregierung einen Zwischenbericht geben (vgl. dazu Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 bis 18 der Kleinen Anfrage „Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung“ – Bundestagsdrucksache 19/6673)? 12. Zu welchem Anteil ist, nach Auffassung der Bundesregierung, der in den letzten Jahren zu beobachtende Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit auf die Implementierung außergerichtlicher Streitbeilegungsoptionen zurückzuführen? 13. Auf welche anderen Ursachen führt die Bundesregierung diesen Rückgang zurück? 14. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Kausalzusammenhang zwischen dem Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit und einem möglichen Vertrauensverlust der Bürger gegenüber dem Rechtsstaat? 15. Begrüßt die Bundesregierung den Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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