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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
15.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1316012.09.2019
Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Erhard Grundl,
Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink,
Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Tabea Rößner, Margit Stumpp,
Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft
Zu dem 9. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt am 14. Novemver 2016
haben mehr als 50 Migrantenorganisationen (MOs) und Neue Deutsche
Organisationen (NDOs) ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft
mit dem Titel „Wie interkulturelle Öffnung jetzt gelingen kann“ vorgelegt
(www.deutsch-plus.de/presse/impulspapier-von-migrantinnenorganisationen/).
Die mitzeichnenden Organisationen haben damit den Ausruf des Themenjahres
„Partizipation“ durch die damalige Beauftragte der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, aufgegriffen
und als Gelegenheit genutzt, um zentrale Forderungen zur gleichberechtigten
Teilhabe in einer Einwanderungsgesellschaft zur Diskussion zu stellen. Das
Impulspapier wurde von MOs und NDOs in einem breiten Beteiligungsprozess
erstellt.
In dem Impulspapier werden vier Veränderungsziele zur interkulturellen
Öffnung in den Vordergrund gestellt: Vielfalt und Teilhabe als gelebte
Grundüberzeugungen, Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung, in
Entscheidungsfunktionen und bei Leistungen. Zu diesen Zielen werden jeweils priorisierte
Maßnahmen formuliert, beispielsweise die Aufnahme eines neuen Staatsziels
ins Grundgesetz, die Bildung eines Nationalen Rates zur interkulturellen
Öffnung, Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz oder die gezielte Förderung
der Führungskräfteentwicklung für Führungskräfte mit
Einwanderungsgeschichte.
Das Impulspapier gibt außerdem einen Einblick in die benötigten Ressourcen
und die Beiträge der MOs und NDOs zur Umsetzung der genannten
Veränderungsziele. Sie können z. B. als Dialogpartnerinnen und Dialogpartner und
professionelle Vielfaltsberaterinnen und -berater Organisationen aktiv
unterstützen, selbst als Multiplikatoren und Multiplikatorinnen wirken und sich für die
politische Bildung ihrer Zielgruppen einsetzen.
Am 12. Juli 2017 fand im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend ein Dialog mit den MOs und NDOs statt. Daraufhin hat am 6.
September 2017 die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend Dr. Katarina Barley eine Erklärung für mehr Teilhabe in der
Einwanderungsgesellschaft unter dem Titel „Auf dem Weg zum neuen Wir“ vorgestellt.
Die Erklärung sei ein Bekenntnis zu gesellschaftlicher Vielfalt und nenne erste
Schritte zur Verbesserung von Teilhabechancen von Menschen mit
Migrationshintergrund (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dr--katarina-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13160
19. Wahlperiode 12.09.2019
barley-stellt-erklaerung-fuer-mehr-teilhabe-in-der-
einwanderungsgesellschaftvor/118652). In der Erklärung wurden folgende Schritte angekündigt: eine
Prüfung der Vorschläge und Empfehlungen aus dem Impulspapier der MOs und
NDOs sowie die Entwicklung von Strategien zur Umsetzung dieser; ein
strukturierter Dialog über die interkulturelle Öffnung der unterzeichnenden
Organisationen mit MOs und NDOs; die Einbindung der MOs und NDOs als
Expertinnen und Experten auf Augenhöhe; die Stärkung der Ressourcen für den
Dialog unter Berücksichtigung der Belange von Migrantinnen und geflüchteten
Frauen. Fast drei Jahre nach der Veröffentlichung des Impulspapiers und fast
zwei Jahre nach der Erklärung der damaligen Bundesfamilienministerin Dr.
Katarina Barley sollen hier nun Entwicklungen und Fortschritte erfragt werden.
Den Fragestellern sind die Bemühungen im Rahmen des neuen Nationalen
Aktionsplans Integration (2018) (www.nationaler-aktionsplan-integration.de/
napide) und die in diesem Rahmen stattfindenden Themenforen und
Konsultationsveranstaltungen bekannt. Die folgenden Fragen richten sich jedoch
insbesondere auf die darüber hinausgehenden konkreten Maßnahmen, die
bereits in Angriff genommen wurden und sich schon in der Umsetzung befinden
oder zumindest schon konzeptionell weit fortgeschritten sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Beziehung stehen der neue Nationale Aktionsplan Integration
(2018) (www.nationaler-aktionsplan-integration.de/napi-de) zu dem
Nationalen Integrationsplan (NIP) (2007) (www.bundesregierung.de/resource/
blob/975226/441038/acdb01cb90b28205d452c83d2fde84a2/2007-08-30-
nationaler-integrationsplan-data.pdf?download=1) und dem Nationalen
Aktionsplan Integration (NAP-I) (2012) (www.bundesregierung.de/
resource/blob/992814/441026/136cdd0c82e45766265a0690f6534aa9/
2012-01-31-nap-gesamt-barrierefrei-data.pdf?download=1)?
Wie unterscheiden sich die verschiedenen Pläne, und welche Schlüsse
wurden aus den vorherigen Plänen für den neuen Aktionsplan gezogen?
a) In welcher Form sollen die Ergebnisse des NAP-I (2018) nachhaltig
gesichert bzw. evaluiert werden?
b) In welcher Höhe sind Mittel eigens für Personal und die Umsetzung des
NAP-I (2018) vorgesehen (bitte nach Jahren, Einzelplänen und
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung wurden zu dem im
Impulspapier dargestellten „Veränderungsziel 1 – Vielfalt und Teilhabe als gelebte
Grundüberzeugungen“ entwickelt?
a) Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen
zur Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz als Artikel 20b
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland.
Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und
Integration aller Menschen.“ und zur Aufnahme einer neuen
Gemeinschaftsaufgabe im Sinne von Artikel 91a des Grundgesetzes (GG)
„Gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration“?
b) Wurde, wie vorgeschlagen, „die interkulturelle Öffnung als
Führungsaufgabe“ festgelegt und „mit dem Kerngeschäft und Entwicklungszielen“
verknüpft, sowie ein „interkulturell orientiertes Qualitätsmanagement“
eingeführt?
Falls dies noch nicht der Fall ist, werden diese Maßnahmen zeitnah
umgesetzt?
Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)?
c) Plant die Bundesregierung ein Bundespartizipations- und
Integrationsgesetz, um die interkulturelle Öffnung verbindlich zu regeln?
Wenn ja, wie soll dieses ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die
Einführung?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
d) Ist die Einführung eines Checks der interkulturellen Öffnung in
Gesetzgebungsverfahren geplant?
Wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die
Einführung?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
e) Werden Pilotprojekte für „Diversity Budgeting“ durchgeführt?
Wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für
die Einführung?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
3. Welche konkreten Maßnahmen wurden zu dem im Impulspapier
dargestellten „Veränderungsziel 2 – Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung“
entwickelt?
a) Inwiefern soll dem Beispiel des Nationalen Ethikrats folgend auf
Bundesebene ein „Nationaler Rat zur interkulturellen Öffnung“, unter
Beteiligung von MOs und NDOs, etabliert werden, und welcher Zeitplan ist
dafür vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
b) Inwiefern wird sich die Bundesregierung für die verstärkte Unterstützung
der MOs in ihrer Professionalisierung einsetzen, insbesondere in Hinblick
auf die geforderte Erhöhung der Fördermittel auf mindestens 10 Mio.
Euro pro Jahr, die Abschaffung der Ko-Finanzierung und die vermehrte
Übernahme in eine Regelförderung?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag,
„Migrant*innenorganisationen zu Trägern der interkulturellen Organisationsentwicklung und
von Antidiskriminierungsmaßnahmen“ zertifizieren zu lassen, und plant
sie, diesen Prozess mit einer Anschubfinanzierung, und wenn ja, in
welcher Höhe, zu starten?
Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)?
d) Ist „der Ausbau von Antidiskriminierungsbehörden zu Kompetenzzentren
der interkulturellen Öffnung“ geplant?
Wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die
Einführung, insbesondere angesichts der bereits seit einem Jahr
unbesetzten Leitungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-antidiskriminierungsstelle-
keineneue-chefin-in-sicht/24191586.html?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
4. Welche konkreten Maßnahmen wurden zu dem im Impulspapier
dargestellten „Veränderungsziel 3 – Gleichberechtigte Teilhabe in
Entscheidungsfunktionen“ entwickelt?
a) Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der Prüfung der
Forderung nach „einer Festlegung von Zielquoten-/Korridoren für
Führungskräfte“, und welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung wurden
getroffen?
Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)?
b) Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der Prüfung der
Forderung nach einer Umsetzungsstrategie, „mit dem Ziel, die
Repräsentation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der
Bundesverwaltung proportional zum Bevölkerungsanteil zu verwirklichen“, und ist, um
diese Quoten zu erreichen, in diesem Zusammenhang geplant, § 5 des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) weiterzuentwickeln?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, zur Förderung der
Führungskräfteentwicklung ein ressortübergreifendes Leadership-
Programm für Führungskräfte mit Einwanderungsgeschichte unter
Beteiligung der MOs und NDOs zu entwickeln, und welche konkreten
Maßnahmen wurden zu dessen Umsetzung getroffen?
Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)?
d) Plant die Bundesregierung die Fortsetzung und den Ausbau der
Kampagne „Wir sind Bund“, und welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung
wurden getroffen, und welche Mittel wurden dafür zur Verfügung
gestellt?
Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)?
e) Wird die Bundesregierung in Bewerbungsverfahren der Bundesbehörden
eine Anonymisierung einführen?
Wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für
die Einführung?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
f) Mit welchen konkreten Maßnahmen und finanziellen Mitteln unterstützt
die Bundesregierung derzeit die interkulturelle Öffnung im Medien-/
Kulturbereich, und inwiefern soll diese in den nächsten Jahren ausgebaut
werden?
g) Wann, und mit welchen konkreten Maßnahmen und finanziellen Mitteln
wird ein Diskriminierungsmonitoring am Arbeitsmarkt eingeführt?
Falls dieses nicht eingeführt werden soll, warum nicht (bitte begründen)?
5. Welche konkreten Maßnahmen wurden zu dem im Impulspapier
dargestellten „Veränderungsziel 4 – Gleichberechtigte Teilhabe bei Leistungen“
entwickelt?
a) Mit welchen konkreten Maßnahmen und Mitteln unterstützt die
Bundesregierung den Diskriminierungsschutz bei der Erbringung von
Dienstleistungen auf Länderebene, und wie sollen diese Bemühungen in Zukunft
gestärkt werden?
b) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Stärkung der
Antidiskriminierungsstellen auf Länderebene und auf Bundesebene, insbesondere durch
die Erhöhung von finanziellen Mitteln, geplant, und wenn ja, in welcher
Höhe?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Sind aus Sicht der Bundesregierung darüber hinaus Ombudsstellen mit
Vertrauenspersonen der MOs und NDOs notwendig, und wenn ja, wie
sollen diese ausgestaltet werden?
c) Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Einführung einheitlicher
IKÖ-Standards (IKÖ = Interkulturelle Öffnung) notwendig, und welche
Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um diese zu erreichen?
d) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die praxisnahe Forschung über
Benachteiligungsstrukturen in Organisationen und Institutionen gefördert,
und wie soll dies zukünftig ausgebaut werden?
e) Wie werden die Verstetigung der Angebote und Strukturen der
Flüchtlingshilfe und der Ausbau der Selbstorganisation geflüchteter Menschen
durch die Bundesregierung vorangetrieben?
6. Inwiefern wurde der angekündigte strukturierte Dialog über die
interkulturelle Öffnung der Bundesregierung weitergeführt, und welche Ergebnisse
konnten dabei bereits erzielt werden?
Berlin, den 19. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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