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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste in den Wahlperioden 1 bis 16 (G-SIG: 16010926)

Informationssammlung über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste (Wahlperiode 1 bis 16), Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung, Gründe, Forschungsprojekt "Bundestag/MfS", Zeitpunkt der Einsicht in historische Unterlagen, Kontrolle von Abgeordnetenpost durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

27.10.2009

Aktualisiert

26.07.2022

BT16/234201.08.2006

Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste in den Wahlperioden 1 bis 16

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 16/2342 16. Wahlperiode 01. 08. 2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste in den Wahlperioden 1 bis 16 Die Bundesregierung hat Fragen zur Beobachtung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages bislang nicht oder nur teilweise beantwortet. Dies geschah im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Juni 2006, Bundestagsdrucksache 16/1808 sowie die Antwort der Bundesregierung hierzu auf Bundestagsdrucksache 16/2098). Die Bundesregierung ist nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beantwortung von geheimhaltungsbedürftigen Sachverhalten grundsätzlich verpflichtet. Zwar können im Ausnahmefall Geheimhaltungsschutzinteressen eine Verweigerung der Beantwortung rechtfertigen, allerdings ist dann eine hinreichende Begründung der Nichtbeantwortung erforderlich. Diesen Erfordernissen wurde in den bislang vorliegenden Antworten der Bundesregierung nicht hinreichend Rechnung getragen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Wurden in der 1. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2342 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 2. a) Wurden in der 2. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 3. a) Wurden in der 3. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 4. a) Wurden in der 4. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2342b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 5. a) Wurden in der 5. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 6. a) Wurden in der 6. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bun- Drucksache 16/2342 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodedesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 7. a) Wurden in der 7. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 8. a) Wurden in der 8. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 9. a) Wurden in der 9. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2342b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. - weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 10. a) Wurden in der 10. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. - weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gef��hrden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 11. a) Wurden in der 11. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. - weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? Drucksache 16/2342 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodee) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 12. a) Wurden in der 12. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. - weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 13. a) Wurden in der 13. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. - weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/2342DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 14. a) Wurden in der 14. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. - weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 15. a) Wurden in der 15. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. - weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 16. a) Wurden bzw. werden in der 16. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben Drucksache 16/2342 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodekann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. - weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)? 17. Welchen Beitrag könnte die Erforschung der Unterlagen deutscher Geheimdienste gegebenenfalls zu einem Forschungsprojekt „Bundestag/MfS“ leisten? 18. In welchem Umfang, ab wann und für welche Interessenten will die Bundesregierung eine freie Einsicht in historische Unterlagen deutscher Dienste ermöglichen nach dem Vorbild etwa der CIA? 19. Ist die Bundesregierung bereit, ihre Antworten zu Frage 1 der Kleinen Anfrage vom 13. Juni 2006 – Bundestagsdrucksache 16/1808 auf Bundestagsdrucksache 16/2098 – und zu Frage 1 der Kleinen Anfrage vom 17. Mai 2006 – Bundestagsdrucksache 16/1520 auf Bundestagsdrucksache 16/1740 – nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, nachdem a) sich der Deutsche Bundestag in der Vergangenheit schon vielfach mit der möglichen Überwachung oder Anwerbung von Abgeordneten durch Geheimdienste des Bundes befassen musste (vgl. Plenarprotokoll der 127. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1979, S. 9930 ff., Bundestagsdrucksachen 9/693 S. 7; 10/6584 S. 124 bis 129; 11/6203 S. 8; Plenarprotokoll der 197. Sitzung am 15. Februar 1990, S. 15157 f. und 15239; Bundestagsdrucksachen 11/6412 Fragen 19 bis 20, 33 bis 38; 12/7102)? b) insbesondere Abgeordnetenpost durch das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgrund des Artikel-10-Gesetzes kontrolliert worden war (zu den Quellen vgl. Frage 19a)? Berlin, den 1. August 2006 Renate Künast, Fritz Kuhn und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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