Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung
der Abgeordneten Stephan Protschka, Wilhelm von Gottberg, Verena Hartmann, Johannes Huber, Enrico Komning, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Menschen und Nutztiere werden oft von gleichartigen bakteriellen Krankheitserregern infiziert und daher auch mit den gleichen Antibiotika behandelt. Hierbei können bei den Krankheitserregern Antibiotikaresistenzen entstehen, sodass die entsprechenden Antibiotika dann auch beim Menschen unwirksam werden können (vgl. www.bfr.bund.de/de/a-z_index/antibiotikaresistenz-61681.html; www.landwirtschaft.de/diskussion-und-dialog/tierhaltung/antibiotika-in-der-nutztierhaltung/).
Der prophylaktische Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung oder der Einsatz von Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittelzusatzstoffe ist daher seit 2006 in Deutschland und der Europäischen Union (EU) verboten (vgl. www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/_texte/Antibiotika-Dossier.html?docId=5795202). Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) wurde ein Antibiotikaminimierungskonzept für Betriebe, die Mastkälber, Mastrinder, Mastferkel, Mastschweine, Masthühner und/oder Mastputen halten, eingeführt, um der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken. Das Konzept verpflichtet die Tierhalter zur halbjährlichen Meldung der Anzahl ihrer Tiere und Antibiotikaanwendungen. Die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts, welche den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2014 bis einschließlich 2017 umfasst, macht deutlich, dass die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika bei den o. g. sechs Nutztierarten von 298 Tonnen auf 204 Tonnen gesunken ist und sich damit um 31,6 Prozent reduziert hat. Nach Tierart aufgeschlüsselt gab es bei Mastferkeln eine Reduktion um 46 Prozent (von 87,5 auf 47,2 Tonnen), bei Mastschweinen um 43 Prozent (von 115 auf 65,2 Tonnen), bei Mastputen um 4 Prozent (von 38,1 auf 36,7 Tonnen), bei Masthühnern um 1 Prozent (von 29,7 auf 29,5 Tonnen), bei Mastkälbern um 4 Prozent (von 26 auf 25 Tonnen) und bei Mastrindern um 76 Prozent (von 1,7 auf 0,4 Tonnen) (vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 2019, Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle – Evaluierung aufgrund des § 58g AMG (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/16.AMG-Novelle-Bericht.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt abgerufen am 25. Juli 2019).
Der Einsatz sogenannter Reserveantibiotika ist mit einem Anteil von fast 40 Prozent am Antibiotikagesamtverbrauch bei Masthühnern und Mastputen sehr hoch (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/104019/Bauern-sollen-Vorschlaege-zur-Reduktion-von-Reserveantibiotika-machen). Das liegt vor allem daran, dass das Antibiotikum Colistin bei Geflügel bezüglich der Behandlung von Darminfektionen, die durch E. coli (Escherichia coli) verursacht sind, nebenwirkungsfrei und effektiv wirkt. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheint der Wirkstoff vorerst kaum zu ersetzen sein (vgl. Kietzmann, M. & Ahlers, C. & Arnold, T. & Schwarz, S. & Emmerich, I., 2019, Anmerkungen zur Verwendung von Colistin beim Geflügel – Mögliche Alternativen und vorbeugende Maßnahmen. Deutsches Tierärzteblatt 67 (2), S. 192–195).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die abgegebene Menge des Reserveantibiotikums Colistin an Landwirte und Veterinäre in den Jahren von 2010 bis 2018 in Deutschland (bitte jeweils pro Jahr angeben)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), den Colistin-Einsatz ab dem Jahr 2017 auf 5 mg/PCU (Milligramm pro „Population Correction Unit“) zu senken (vgl. www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/08/02/emawill-colistin-verbrauch-um-zwei-drittel-reduzieren)?
Welche Forschungsergebnisse liegen der Bundesregierung zum „Verbundprojekt: Entwicklung stufenübergreifender Reduktionsmaßnahmen für Antibiotikaresistente Erreger beim Mastgeflügel (EsRAM) – Teilprojekt 9“ vor, welches zum 30. Juni 2019 beendet sein sollte (siehe https://t1p.de/v3rw)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Forschungsergebnisse, und welche weiteren Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung geplant?
Welche konkreten Schritte sind von Seiten der Bundesregierung hinsichtlich der Forderung des ZDG-Präsidenten (Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.) nach „tatkräftigen und konstruktiven Begleitschritten der Bundesregierung“ für die Zulassung innovativer Verfahren wie „Competitive-Exclusion“ oder Bakteriophagen geplant (vgl. www.presseportal.de /pm/32363/4326915?utm_source=directmail&utm_medium=email&utm_campaign=push)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnis des Berichts über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, nach der eine Verlagerung antibiotischer Behandlungen in Bereiche, die keiner Mitteilungspflicht nach der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes unterliegen, stattfinden könnte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11070, S. 26)?
Welche konkreten Schritte sind von Seiten der Bundesregierung hinsichtlich der Erkenntnis des Berichts über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes zur Schaffung einer Rechtslage, die zukünftig eine wiederholte zentrale Auswertung der erhobenen Daten zur Antibiotikaanwendung bei Tieren zulässig macht, geplant (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11070, S. 80)?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Antibiotikaminimierung beziehungsweise Antibiotikafreiheit bei der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung eine Rolle spielen, und welche konkreten Maßnahmen sind diesbezüglich angedacht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EMA für eine neue Risikoeinordnung von Antibiotika in vier Kategorien (A bis D; vgl. www.wir-sind-tierarzt.de/download/answer-request-european-commissionupdating-scientific-advice-impact-public-health-animal-health-use_en.pdf)?
Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei Fluorchinolonen und Cephalosporinen der dritten Generation um sogenannte Reserveantibiotika?