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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluation und Verwaltung der Förderprogramme des Bundes

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1397314.10.2019

Evaluation und Verwaltung der Förderprogramme des Bundes

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Sören Pellmann, Dr. Kirsten Tackmann, Victor Perli, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf der Grundlage von Fach- bzw. Rahmenprogrammen. Diese sollen das bestehende Wissen erweitern und über die Grundlagenforschung hinaus auf anwendungsorientierte Entwicklungen in vielen Branchen einwirken (vgl. www.foerderinfo.bund.de/). Die Wirksamkeit von Förderprogrammen unterliegt dabei regelmäßigen Evaluierungen. Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen wurde 2009 eine Studie „Entwicklung von Performanzindikatoren als Grundlage für die Evaluierung von Förderprogrammen in den finanzpolitisch relevanten Politikfeldern“ herausgegeben. Es konnte laut den Studienerstellenden eine Methode vorgestellt werden, die die Anwendung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen nach den Regularien der Bundeshaushaltsordnung auf die Förderprogramme erleichterte.

Neben dem periodisch erscheinenden Subventionsbericht der Bundesregierung gibt es die im Januar 2015 vom Bundeskabinett verabschiedeten „subventionspolitischen Leitlinien, die als Selbstbindung der Politik für die von ihr zu verantwortenden Maßnahmen zu verstehen sind. Die Leitlinien sehen beispielsweise grundsätzlich eine zeitliche Befristung und die degressive Ausgestaltung von Subventionen vor und räumen der Evaluierung der Subventionspolitik einen hohen Stellenwert ein.“ (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Subventionspolitik/2017-09-2017-Grundlagen-der-Subventionspolitik.html).

Laut dem 26. Subventionsbericht der Bundesregierung stieg das Subventionsvolumen im Berichtszeitraum (2015 bis 2018) von 20,9 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf 25,2 Mrd. Euro im Jahr 2018. Diese Erhöhung des Subventionsvolumens um 4,3 Mrd. Euro beruht vor allem auf einem Aufwuchs bei den Finanzhilfen des Bundes (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-09-21-subventionsbericht-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=8 , S. 13).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Förderprogramme des Bundes existieren, und welche davon betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung hauptsächlich die Felder Wirtschaft, Soziales und Arbeitsmarkt, Umwelt, Gesundheitspolitik und Medizintechnik, Sicherheitspolitik sowie Entwicklungspolitik (bitte für die letzten zehn Jahre nach federführendem Bundesministerium, Fördergebiet, Förderzeitraum, Entwicklung der Fördersummen, Anzahl der Begünstigten, Haushaltstitel und Projektträger aufschlüsseln und ggf. Kooperation zwischen mehreren Bundesministerien kennzeichnen)?

2

Wie werden die einzelnen Förderprogramme in den jeweiligen Bundesministerien verwaltet (öffentliche Verwaltung oder private Projektträger) und welches Arbeitsvolumen ist für ihre Verwaltung vorgesehen (bitte nach Programmlinien aufschlüsseln)?

3

Welche Probleme und Hürden sieht die Bundesregierung bei der Verwaltung der Förderprogramme?

4

Wie viel kostet die Verwaltung der Förderprogramme des Bundes jährlich? Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Aufwuchs der Verwaltungskosten seit dem Jahr 2000 ersichtlich (bitte begründen und in Fünf-Jahres-Schritten und nach Bundesministerium angeben)?

5

Welche Methoden werden zur Evaluation der einzelnen Förderprogramme verwendet (bitte nach der jeweiligen Programmlinie, dem Zeitpunkt der letzten Evaluierung und den Zeitabständen zwischen den Evaluierungen aufschlüsseln)?

6

Welche Probleme und Hürden sieht die Bundesregierung bei der Evaluierung der Förderprogramme?

7

Welche Probleme und Hürden sieht die Bundesregierung bei der Evaluierung der Förderprogramme in den einzelnen Bundesministerien?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass für das jeweilige Fördergebiet eine Doppelförderung durch zwei ähnliche Förderlinien ausgeschlossen wird?

9

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Abfluss der Projektfördermittel im Verhältnis zur Bevölkerung für jedes Bundesland annähernd gleich ist?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

10

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Hinweis, dass sich der Mittelabfluss auf einige wenige Ballungszentren konzentriert?

Wenn ja, welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung dagegen ergreifen (bitte begründen)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob, und wenn ja, welche Faktoren (Bürokratie, geringe Förderwahrscheinlichkeit o. Ä.) abschreckend auf die Antragstellenden auf Fördermittel wirken könnten (bitte nach Programmlinien differenzieren)?

12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt der zeitliche Aufwand für Antragstellende bzw. ein auditiertes Beratungsunternehmen zur Antragstellung auf Fördermittel (bitte nach Programmlinien differenzieren)?

13

Wie kann das Antragsverfahren auf Fördermittel nach Ansicht der Bundesregierung vereinfacht und entbürokratisiert werden (bitte nach Programmlinien differenzieren)?

14

Was hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2018 unternommen, um Antragsverfahren für Fördermittel zu vereinfachen (bitte nach Programmlinien differenzieren)?

15

Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt darin, dass ggf. die auditierten Beratungsunternehmen sowohl die Antragstellung als auch die dazugehörige Verwendungsnachweisprüfung für die Projekte vornehmen, in denen sie Beratungsdienstleistungen erbringen?

16

Welchen Anteil haben diese Beratungskosten an der Gesamtförderung?

Berlin, den 2. Oktober 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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