Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Inkassowesen
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig, und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet am 6. September 2019 (www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/verbraucherschutz-strenge-regeln-fuer-inkasso-unternehmen-geplant-16371189.html), die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht habe vortags einen Referentenentwurf für einen besseren Verbraucherschutz im Inkassorecht in die Ressortabstimmung gegeben.
Nach Auskunft der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Rita Hagl-Kehl im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sollten diese auf eine Auswertung des Berichts des instituts für finanzdienstleistungen (iff) zur Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken folgen.
Darüber hinaus stellte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in besagter Ausschusssitzung Maßnahmen für eine verbesserte Aufsicht über das Inkassowesen, die momentan noch auf 36 Zivilgerichte verteilt ist, in Aussicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Gründe haben aus Sicht der Bundesregierung dazu geführt, dass die inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken einer Neuregelung bedürfen?
Sieht die Bundesregierung über die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Themen hinaus regulatorischen Handlungsbedarf im Bereich des Inkassowesens?
Wenn ja, welchen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch die Tätigkeit nichtregistrierter Inkassounternehmen betroffen sind?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden, der Verbraucherinnen und Verbrauchern jährlich durch die Tätigkeit nichtregistrierter Inkassounternehmen entsteht?
Hält die Bundesregierung die derzeitige Struktur der Aufsicht über das Inkassowesen für angemessen?
Wenn nein, aus welchen Gründen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Aufsicht über das Inkassowesen effektiver zu gestalten?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Aufsicht über das Inkassowesen effektiver gestalten?
Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen einer auf Bundesebene zentralisierten Aufsicht über das Inkassowesen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzbarkeit einer auf Bundesebene zentralisierten Aufsicht über das Inkassowesen?
Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen einer auf Ebene der Bundesländer zentralisierten Aufsicht über das Inkassowesen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzbarkeit einer auf Ebene der Bundesländer zentralisierten Aufsicht über das Inkassowesen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Präferenzen und bestehenden oder geplanten Initiativen der Bundesländer zur Neugestaltung der Aufsicht über das Inkassowesen vor?
Plant die Bundesregierung zusätzlich zur Effektivierung der Aufsicht weitere Maßnahmen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor nichtregistrierten Inkassounternehmen zu schützen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, gesetzgeberische Maßnahmen zur Begrenzung von Inkassokosten vorzuschlagen?
Wenn ja, auf welchem Wege plant die Bundesregierung, eine Begrenzung von Inkassokosten vorzunehmen?
Wird in die Pläne zur Begrenzung von Inkassokosten auch das anwaltliche Inkasso einbezogen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Validität der Ergebnisse des Berichts zur „Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ des instituts für finanzdienstleistungen e. V. (iff)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die gewählte empirische Methodik, die dem Bericht des iff zugrunde liegt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die kritische Einschätzung zur empirischen Methodik des Berichts des iff durch Prof. Dr. Göran Kauermann von der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München und Prof. Dr. Walter Krämer von der Technischen Universität (TU) Dortmund, über die die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 19. November 2018 berichtete?
Wie bewertet die Bundesregierung die genannten kritischen Einschätzungen zur empirischen Methodik des Berichts des iff?
Bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des iff-Berichts als geeignete und hinreichende Grundlage für die Neuregelung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken?
Wenn ja, inwiefern haben die Befunde des Berichts Einfluss auf die Neuregelung?
Welche weiteren Erkenntnisse und Daten hat die Bundesregierung neben dem iff-Bericht als Grundlage für die Neuregelung des Inkassowesens herangezogen?