Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffer zum Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, Frank Magnitz und Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im „BDB-REPORT“ der Ausgabe 03/2019 schreibt der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e. V. auf Seite 33: „Auch wenn die Ratifikation der neuen Regeln im CDNI in Sachen Entgasung von Tankschiffen noch gar nicht erfolgt ist und erst in zwei bis drei Jahren erwartet wird, hat das BMVI den BDB bereits jetzt zur Stellungnahme zum Entwurf eines Ausführungsgesetzes aufgefordert. Das ist interessant, da die Voraussetzungen für ein Entgasen gar nicht gegeben sind: Es gibt in Deutschland keine öffentlich zugänglichen Einrichtungen hierfür. Und der Bund ist mit seiner Verpflichtung, im CDNI die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen, mächtig im Verzug. Es entspricht wohl einer typisch deutschen Beamtenmentalität, dass das Ministerium sich trotzdem sogleich daran begeben hat, im Gesetz eine Ordnungswidrigkeit nebst Bußgeldandrohung zu entwerfen für den Fall eines Verstoßes gegen die neuen Vorschriften“ (www.binnenschiff.de/ wpcontent/uploads/2019/08/BDB-Report-03-19.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Aus welchen Gründen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland noch keine öffentlich zugänglichen Einrichtungen zum Entgasen von Tankschiffen in der Binnenschifffahrt?
Wie entgasen sich Tankschiffe in der Binnenschifffahrt heute als gängige Praxis nach Kenntnis der Bundesregierung?
Ist es gängige Praxis, dass Verwaltungsbeamte bereits Ordnungswidrigkeiten definieren und den zugehörigen Bußgeldkatalog entwerfen, bevor ein zugehöriges Gesetz entworfen und vom Parlament bestätigt wurde (vgl. Zitat in der Vorbemerkung der Fragesteller)?