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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Türkeipolitik der Bundesregierung

(insgesamt 26 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1489507.11.2019

Türkeipolitik der Bundesregierung

der Abgeordneten Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Margit Stumpp, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Sven Lehmann, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Dr. Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf den gescheiterten Putschversuch gegen die AKP-Regierung im Juli 2016 hat diese mit einer massiven Ausweitung der Repression gegenüber Opposition und Andersdenkenden reagiert. Während des zwei Jahre geltenden Ausnahmezustands wurden rund 1.500 Organisationen und Stiftungen geschlossen. Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands (im Juli 2018) werden friedliche Proteste unterdrückt (s. z. B. www.faz.net/aktuell/politik/ausland/polizei-loest-verbotene-gay-pride-parade-in-istanbul-auf-16262187.html); durch den Erlass von Präsidentialdekreten werden gezielt Aktivistinnen und Aktivisten der Zivilgesellschaft attackiert und marginalisiert. Wer sich kritisch über die Regierung äußert, muss damit rechnen, festgenommen zu werden.

Seit Juli 2016 sind knapp 130.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes willkürlich gekündigt worden, weil ihnen angebliche „Verbindungen zu terroristischen Vereinigungen“ vorgeworfen werden. Landesweit wurden rund 77.000 Armeeangehörige, Polizeibeamte, Justizangestellte und andere Menschen unter dem Verdacht festgenommen, zur verbotenen Gülen-Bewegung zu gehören (www.zeit.de/politik/ausland/2019-07/guelen-bewegung-tuerkei-festnahmesoldaten-militaerputsch). Aktuell sitzen über 100 Medienschaffende im Gefängnis. Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen belegt die Türkei Platz 157 von 180 Staaten (www.reporter-ohne-grenzen.de/tuerkei/alle-meldungen/meldung/journalistenverfolgung-haelt-unvermindert-an/). Als prominentester Vertreter der türkischen Zivilgesellschaft befindet sich Osman Kavala seit bald zwei Jahren in Untersuchungshaft und steht erst seit Ende Juni 2019 vor Gericht. Zahlreiche Politikerinnen und Politiker der Opposition sitzen im Gefängnis. Die damalige Führungsspitze der HDP wurde Ende 2016 verhaftet. In den kurdischen Gebieten im Südosten der Türkei wurden zahlreiche kurdische Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der HDP abgesetzt oder verhaftet und ihre Gemeinden unter Zwangsverwaltung gestellt, zuletzt in Diyarbakir, Mardin und Van im August 2019.

Auch deutsche und Staatsangehörige anderer Staaten sind von der Repression der AKP-Regierung immer wieder betroffen. Neben prominenten Fällen wie der Inhaftierung des Türkei-Korrespondenten der „Welt“ Deniz Yücel, der Übersetzerin Meşale Tolu und des Menschenrechtsaktivisten Peter Steudtner sind auch Türkeireisende ohne professionellen Bezug zur AKP-kritischen Arbeit von Festnahmen, Strafverfolgung sowie Ein- und Ausreisesperren betroffen.

So warnt das Auswärtige Amt Reisende in die Türkei vor willkürlichen Verhaftungen und Ausreisesperren. Auf seiner Homepage weist das Auswärtige Amt auf Folgendes hin (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962; Stand: 10. Oktober 2019): „Seit Anfang 2017 werden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert. […] Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre deutscher Staatsangehöriger erfolgten […] vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien […] Im Falle einer Verurteilung […] riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe. Betroffen […] sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.“

Das Auswärtige Amt warnt Reisende in die Türkei davor, dass „regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien, auch wenn sie länger zurückliegen, aber auch das Teilen oder ,Liken‘ eines fremden Beitrags, Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können.“ Explizit warnt das Amt auch vor „anonyme[r] Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden“.

Auch auf deutschem Staatsgebiet ruft die türkische Regierung verschiedenen Medienberichten zufolge zur Denunziation auf. So können mithilfe einer Smartphone-App der Zentralbehörde der türkischen Polizei (EMG) Menschen, die die türkische Regierung kritisieren, weltweit angezeigt werden (www.swr.de/report/denunziation-per-spitzel-app-wie-erdogan-angst-und-misstrauen-in-deutschland-saet/-/id=233454/did=22334358/nid=233454/1k7n186/index.html; www.faz.net/aktuell/politik/inland/gruenen-politiker-cem-oezdemir-fordert-konsequenz-fuer-denunzianten-16322827.html). Die mittlerweile verbotene kriminelle Gruppierung „Osmanen Germania“ unterhält Medienberichten zufolge Verbindungen in die Führungsriege der türkischen Regierung (www.welt.de/politik/deutschland/plus-198045325/Osmanen-Germania-Der-Rocker-mit-dem-Kontakt-zu-Erdogans-Ministern.html).

Trotz alledem haben sich die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei seit dem Staatsbesuch von Präsident Recep Tayyip Erdoğan in Deutschland im September 2018 wieder entspannt. Am 25./26. Oktober 2018 reiste der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier in die Türkei und verkündete, die Bundesregierung sei entschlossen, die Beziehungen zu verbessern. Es gebe eine gute Basis für den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen, etwa bei erneuerbaren Energien, der Infrastruktur oder im Handel.

Die schwierige wirtschaftliche Situation in der Türkei hat währenddessen den innenpolitischen Druck auf Präsident Recep Tayyip Erdoğan erhöht und dazu beigetragen, dass die AKP ihre Mehrheiten u. a. in Ankara und Istanbul bei den Kommunalwahlen im März bzw. Juni 2019 nicht halten konnte. Seit Ende letzten Jahres befindet sich die Türkei in einer tiefen Rezession. Arbeitslosigkeit und private Verschuldung steigen, die hohen Kreditzinsen und staatliche Sparmaßnahmen setzen der Bauindustrie zu. Um die eigene Wirtschaft wieder zu stärken, sendet Präsident Recep Tayyip Erdoğan Signale an Deutschland als wichtigen Wirtschaftspartner. Außerdem erhebt er die Forderung nach Zusammenarbeit im Rüstungssektor (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenz-von-bundeskanzlerin-merkel-und-dem-tuerkischen-praesidenten-recep-tayyip-erdogan-1532384).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über „willkürliche Festnahmen“ von deutschen Staatsangehörigen in der Türkei (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962; 10. Oktober 2019)?

a) Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden seit dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 nach Einschätzung der Bundesregierung „willkürlich festgenommen“?

b) Wie viele „willkürlich festgenommene“ deutsche Staatsangehörige sitzen aktuell in Untersuchungshaft?

c) Wie viele Strafprozesse laufen aktuell gegen „willkürlich festgenommene“ deutsche Staatsangehörige?

d) Wie viele Strafprozesse gegen „willkürlich festgenommene“ deutsche Staatsangehörige wurden bereits abgeschlossen?

e) Wie viele Urteile gegen deutsche Staatsangehörige wurden auf Grundlage „willkürlicher Festnahmen“ gefällt?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass es bei „willkürlichen Festnahmen“ deutscher Staatsangehöriger zu Misshandlung oder Folter gekommen ist (vgl. Aussage von Deniz Yücel, er sei während seiner Haft gefoltert worden: www.welt.de/politik/ausland/article193260023/Deniz-Yuecel-Ich-bin-drei-Tage-lang-gefoltert-worden.html)?

3

Welche Beiträge meint die Bundesregierung konkret, wenn sie davon spricht, dass für eine mögliche Strafverfolgung in der Türkei bereits „das Teilen oder ,Liken‘ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts […] Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können“ sei?

a) Welche Medien sind als Autoren bzw. Herausgeber solcher Beiträge konkret gemeint (bitte alphabetisch aufzählen)?

b) Welche Nichtregierungsorganisationen und Think Tanks sind als Autoren bzw. Herausgeber solcher Beiträge konkret gemeint (bitte alphabetisch aufzählen)?

c) Welche politischen Parteien und/oder parteinahen Stiftungen sind als Autoren bzw. Herausgeber solcher Beiträge konkret gemeint (bitte alphabetisch aufzählen)?

4

Wie vielen deutschen Staatsangehörigen wurde „seit Anfang 2017 […] die Einreise in die Türkei verweigert“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962; 10. Oktober 2019)?

a) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren darunter, die rein touristisch in die Türkei einreisen wollten?

b) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren darunter, die zu geschäftlichen bzw. beruflichen Zwecken (z. B. Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) in die Türkei einreisen wollten (bitte nach Berufsgruppen alphabetisch aufzählen)?

c) Wie viele Studierende deutscher Staatsangehörigkeit waren darunter, die zu einem Studienaufenthalt in die Türkei einreisen wollten?

d) Wie viele Politikerinnen deutscher Staatsangehörigkeit waren darunter (bitte nach Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag, Europaparlament, Länderparlamenten und kommunaler Ebene aufschlüsseln)?

5

Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden in der Türkei „seit Anfang 2017 […] mit einer Ausreisesperre belegt“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962; 10. Oktober 2019)?

a) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren darunter, die sich zu rein touristischen Zwecken in der Türkei aufhielten?

b) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren darunter, die sich zu geschäftlichen bzw. beruflichen Zwecken (z. B. Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) in der Türkei aufhielten (bitte nach Berufsgruppen alphabetisch aufzählen)?

c) Wie viele Studierende deutscher Staatsangehörigkeit waren darunter, die sich zu einem Studienaufenthalt in der Türkei aufhielten?

d) Wie viele dauerhaft in der Türkei ansässige deutsche Staatsangehörige waren darunter?

6

Wie viele deutsche Staatsangehörige sehen sich in der Türkei seit Anfang 2017 einer „Strafverfolgung“ im „Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien“ ausgesetzt (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962; 10. Oktober 2019)?

a) Wie viele laufende Verfahren gibt es?

b) Wie viele Verfahren wurden bereits abgeschlossen?

c) Wie sind die Verfahren ausgegangen (welche Urteile wurden gefällt, welche Strafen verhängt)?

7

Auf welchen Erkenntnissen begründet sich die Einschätzung der Bundesregierung, dass bei willkürlichen Festnahmen sowie Ausreise- und Einreisesperren ein möglicher Zusammenhang mit „anonymer Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden“ besteht?

a) Welche konkreten Hinweise auf anonyme Hinweise in Zusammenhang mit Einreiseverweigerungen liegen der Bundesregierung vor? Durch welche Personenkreise oder Organisationen sind diese Denunziationen möglicherweise erfolgt?

b) Welche anderen möglichen oder tatsächlichen Gründe sind der Bundesregierung für die Verweigerung der Einreise deutscher Staatsangehöriger in die Türkei bekannt?

c) Wie hoch ist der Anteil der Betroffenen mit kurdischem Familienhintergrund?

d) Wie hoch ist der Anteil der Betroffenen mit türkisch-alevitischem Familienhintergrund?

e) Wie hoch ist der Anteil der Betroffenen, die weder einen kurdischen noch einen türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweisen?

f) Welche juristischen Schritte unternimmt die Bundesregierung gegen „anonyme Denunziation“, auf die sie auf der o. g. Webseite des Auswärtigen Amts verweist? Beinhalten diese Schritte auch das Sperren bestimmter Webseiten, Apps und Hotlines, die dem Zweck der Denunziation dienen (siehe z. B. www.swr.de/report/denunziation-per-spitzel-app-wie-erdogan-angst-und-misstrauen-in-deutschland-saet/-/id=233454/did=22334358/nid=233454/1k7n186/index.html)?

8

Welche konkreten Maßnahmen – jenseits der Prozessbeobachtung – unternimmt die Bundesregierung, um die willkürlich verhafteten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Künstlerinnen und Künstler, Abgeordnete der demokratischen Oppositionsparteien sowie zivilgesellschaftlichen Akteure, die einzig türkischer Staatsangehörigkeit und keine sogenannten Doppelstaatler sind, zu unterstützen (bitte nach Berufsgruppen und Namen aufschlüsseln)?

a) Welche Rolle spielt das Schicksal der willkürlich Verhafteten mit türkischer Staatsangehörigkeit in Gesprächen der Bundesregierung mit der türkischen Regierung?

b) Welche Forderungen stellt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an die türkische Regierung?

c) Werden diese Forderungen mit Bedingungen verknüpft, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsbeziehungen, wie z. B. Investitionsgarantien, staatliche Unterstützung für den Ausbau des Handels etc.?

d) Fordert die Bundesregierung von der türkischen Regierung konkret die Freilassung der willkürlich Verhafteten mit türkischer Staatsangehörigkeit, und wenn ja, verknüpft sie diese Forderung mit den Wirtschaftsbeziehungen mit der Türkei sowie mit den Rüstungsexportgenehmigungen in die Türkei?

9

Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung die Prozesse von angeklagten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, Medienschaffenden und Oppositionellen aus, die sie beobachtet? Inwiefern stimmt sie sich dabei mit (EU-)Partnern ab?

10

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Prozessbeobachtung durch weitere Maßnahmen zu flankieren (beispielsweise durch öffentliche Stellungnahmen oder Ansprechen der Fälle gegenüber den türkischen Behörden)?

11

Wie, und wie häufig thematisiert die Bundesregierung das Schicksal der willkürlich Verhafteten mit türkischer Staatsangehörigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit in der Europäischen Union gegenüber den anderen Mitgliedstaaten, und welche Forderungen formuliert sie diesbezüglich an die EU-Partner?

12

Inwieweit haben die prekäre Menschenrechtslage und die hohe Zahl willkürlicher Verhaftungen dazu geführt, dass die Bundesregierung ihre Position bei Abstimmungen verändert, die sich auf Projekte der türkischen Regierung insbesondere im Bereich der Infrastruktur beziehen – im Rahmen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und anderer internationaler Geldgeber, wie z. B. der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds?

13

Welche Auswirkungen hat die Menschenrechtslage, insbesondere die Einschränkungen von Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit, auf die Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit der Türkei?

a) Rät die Bundesregierung aufgrund der oben beschriebenen Menschenrechtslage deutschen Unternehmen von Investitionen in der Türkei ab? Falls nein, berät die Bundesregierung deutsche Unternehmen zur menschenrechtlichen Situation in der Türkei und unterstützt sie Unternehmen bei der Durchführung menschenrechtlicher Risiko- und Folgeabschätzungen?

b) Wurde im Rahmen des Besuchs des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Thomas Bareiß, in Ankara im Juni 2019 auch die Menschenrechtslage angesprochen (vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190611-bareiss-zu-bilateralen-gespraechen-in-tuerkei.html)?

c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen in der Türkei, wie im Gespräch des Staatssekretärs Thomas Bareiß mit dem stellvertretenden Minister für Kultur und Tourismus Serdar Çam im Juni 2019 erörtert, zu verbessern?

d) Was hat die Bundesregierung im Fall des seit 2016 beschlagnahmten Einkaufszentrums, einem Unternehmen der deutschen Otto-Gruppe, getan (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article159848598/Otto-Tochter-wird-Opfer-von-Erdogans-Saeuberungspolitik.html)? Welche Folgen hat dieser Fall nach Einschätzung der Bundesregierung für die Investitionssicherheit deutscher Unternehmen in der Türkei?

e) Wurde die Bundesregierung bezüglich der Pläne von Volkswagen konsultiert, im türkischen Manisa bei Izmir ein neues Werk zu bauen (https://taz.de/Volkswagen-errichtet-Werk-in-der-Tuerkei/!5628519/)? Wenn ja, wie hat die Bundesregierung reagiert?

f) Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht der Bundesregierung für die etwaige Aufnahme von Gesprächen über die Ausweitung der Zollunion mit der Europäischen Union gegeben sein?

14

In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit dem Putschversuch 2016 deutsche Exporte in die Türkei mit Exportkreditgarantien, sogenannten Hermes-Bürgschaften, abgesichert?

a) Für welche Branchen genehmigte die Bundesregierung die Hermes-Bürgschaften, und in welchem Umfang jeweils (bitte nach Jahren und Branchen aufschlüsseln)?

b) Welche Rolle spielt bei der Risikoprüfung für die Hermes-Bürgschaften die prekäre Menschenrechtslage in der Türkei?

c) Welche Rolle spielt bei der Risikoprüfung für die Hermes-Bürgschaften die Konfrontation der türkischen Regierung mit dem EU-Mitgliedstaat Zypern angesichts der türkischen Gasbohrungen im östlichen Mittelmeer und der daraufhin von den EU-Außenministern verhängten Strafmaßnahmen gegen die Türkei?

15

Welche Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei hat die Bundesregierung seit Anfang 2019 gewährt?

a) Um welche Rüstungsgüter handelt es sich konkret (bitte alphabetisch auflisten)?

b) Welches Volumen hatten die einzelnen Exportgenehmigungen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

16

Welche Anträge auf Rüstungsexporte in die Türkei hat die Bundesregierung seit Anfang 2019 abgelehnt?

a) Um welche Rüstungsgüter handelt es sich konkret (bitte alphabetisch auflisten)?

b) Welches Volumen hatten die einzelnen Anträge auf Exportgenehmigung (bitte einzeln aufschlüsseln)?

c) Mit welcher Begründung erfolgte die jeweilige Ablehnung (bitte einzeln aufschlüsseln)?

17

Wie viele Anträge auf Rüstungsexporte in die Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung momentan noch anhängig?

a) Um welche Rüstungsgüter handelt es sich konkret (bitte alphabetisch auflisten)?

b) Welches Volumen hatten die einzelnen Exportgenehmigungen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

18

Wie viele und welche Kooperationsprojekte bestehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung mit der Türkei bzw. mit türkischen Unternehmen im Rüstungssektor, an denen deutsche Unternehmen selbst oder über (türkische und anderweitige) Tochterunternehmen beteiligt sind?

a) Welche Güter werden oder sollen im Rahmen dieser Kooperationen konkret hergestellt werden (bitte alphabetisch auflisten)?

b) Welches Gesamtvolumen haben die einzelnen Kooperationsprojekte (bitte einzeln aufschlüsseln)?

c) Zu welchem Anteil sind deutsche Unternehmen jeweils beteiligt (bitte einzeln aufschlüsseln)?

d) Unter welchen Bedingungen sollten – vor dem Hintergrund wiederholter Ankündigungen der türkischen Regierung, rüstungspolitische Selbstständigkeit anzustreben – nach Einschätzung der Bundesregierung auch Kooperationsprojekte unter deutscher Beteiligung zukünftig einer expliziten Genehmigungspflicht unterliegen?

19

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der Türkei, das umstrittene russische Raketenabwehrsystem S-400 zu kaufen?

a) Was bedeutet diese Entscheidung der Türkei für die Zusammenarbeit mit der Türkei im Rahmen der NATO?

b) Hat die Bundesregierung diese Entscheidung in Gesprächen mit der türkischen Regierung kritisiert?

c) Hat die Bundesregierung diese Entscheidung in Gesprächen mit der russischen Regierung thematisiert?

d) Welche Konsequenzen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Ausschluss der Türkei aus dem F-35-Kampfjet-Programm durch die USA auf die Zusammenarbeit mit der Türkei in der NATO (www.handelsblatt.com/politik/international/f-35-usa-schliessen-tuerkei-aus-kampfjet-programm-aus/24673588.html)?

20

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über ein Atomwaffenprogramm der Türkei vor?

a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Präsident Recep Tayyip Erdoğan auf einem Wirtschaftsforum in Sivas, wo er sagte, dass er es nicht akzeptiert, dass die Türkei keine nuklearen Sprengkörper besitzen darf (vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2019-09/militaer-tuerkei-recep-tayyip-erdogan-atomwaffen)?

b) Wie schnell könnte nach Einschätzung der Bundesregierung die Türkei nach dem Aufbau eines zivilen Atomprogramms ein militärisches Atomwaffenprogramm aufbauen?

21

Hat die Bundesregierung eigene Untersuchungen dazu vorgenommen, welche Folgen, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Wahlen in der Türkei, ein formaler Abbruch der EU-Beitrittsgespräche für die vielen proeuropäischen und pro-demokratischen Kräfte in der Türkei hätte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Inwiefern würde ein solcher Abbruch eine Wiederannährung zu einem späteren Zeitpunkt erschweren?

22

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Umfang und Umständen jüngster Berichte über die Abschiebung von Geflüchteten nach Syrien (vgl. www.welt.de/politik/ausland/article197260993/Istanbul-will-syrische-Fluechtlinge-ohne-gueltige-Papiere-abschieben.html)?

a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Entwicklungen mit Blick auf das Flüchtlingsabkommen?

b) Wie verhält sich die Bundesregierung zur Ankündigung des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu, die Rücknahme syrischer Geflüchteter insbesondere von griechischen Inseln – und damit ein Kernelement besagten Abkommens – fortan abzulehnen (www.euractiv.com/section/global-europe/news/turkey-suspends-deal-with-the-eu-on-migrant-readmission/)?

c) Welche Planungen unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern und ggf. mit der Türkei zur Vorbereitung einer etwaigen flüchtlingspolitischen Zuspitzung für den Fall einer militärischen Entscheidung in Idlib? Mit welcher Position geht die Bundesregierung in diese Gespräche?

23

Welche genaue Funktion hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Oliver Wittke im Rahmen der Türkeipolitik der Bundesregierung?

a) Wie lautet der deutschsprachige Titel für „Commissioner for Turkey of the German Federal Government“, der dem Parlamentarischen Staatssekretär Oliver Wittke in einem kurzen Beitrag im englischsprachigen Magazin des „Nah- und Mittelost-Vereins e. V.“ zugesprochen wurde?

b) Seit wann hat er dieses Amt inne?

c) Welche genauen Aufgaben beinhaltet dieses Amt?

d) Wie gedenken die Bundesregierung und der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Wittke die notwendige Transparenz gegenüber Bevölkerung und Parlament über das konkrete Handeln des „Commissioner“ herzustellen?

e) Wie und auf Grundlage welcher Qualifikationsanforderungen erfolgte die Benennung?

f) Wurde die Tatsache, dass der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Wittke zu den beiden Bundestagsabgeordneten gehörte, die dem Beschluss „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ nicht zustimmten, im Rahmen des Ernennungsprozesses von der Bundesregierung thematisiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

g) Welche Abteilungen und Referate im Bundeswirtschaftsministerium sind dieser Funktion zugeordnet?

h) Wie viele Mitarbeitende des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützen den Parlamentarischen Staatssekretär Oliver Wittke in dieser Funktion?

i) Ist Oliver Wittke in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie in die Türkei gereist? Wenn ja, wann, und wie oft? Wer war Teil seiner Delegation (bitte mit Namen alphabetisch auflisten)? Wen hat er auf türkischer Seite während dieser Reise bzw. Reisen zu offiziellen Gesprächen getroffen? Welche zentralen Sachverhalte wurden besprochen?

j) Welche Projekte und Initiativen mit Türkeibezug hat Oliver Wittke in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie betreut bzw. bearbeitet?

k) Welche Zuständigkeit hat er im Bundeswirtschaftsministerium für die Bearbeitung und Genehmigung von Rüstungsexportgesuchen in die Türkei?

l) Welche Zuständigkeit hat er im Bundeswirtschaftsministerium für die Bearbeitung und Vergabe von Kreditgarantien bei Investitionen in der Türkei?

m) Wie verhält sich die Bundesregierung zur Teilnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Wittke an einem Islamseminar der UETD, der Lobbyorganisation der AKP in Deutschland, in Sarajevo (s. www.bkz.de/nachrichten/mehr-von-solchen-gerichtsverfahren-4886.html)?

24

Lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der G20-Außenministerkonferenz in Bonn am 17. und 18. Februar 2017 Erkenntnisse vor, dass mit T. A. aus Solingen eine Person, die sich noch im Vorjahr zu mehreren Anlässen als Vizepräsident der später verbotenen „Osmanen Germania“ präsentierte, Zugang zum engeren Sicherheitsbereich des Konferenzgeländes und an mindestens einem Tag zum Sicherheitsbereich des Düsseldorfer Flughafens hatte (s. www.welt.de/politik/deutschland/plus-198045325/Osmanen-Germania-Der-Rocker-mit-dem-Kontakt-zu-Erdogans-Ministern.html)?

a) War T. A. nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt Teil der Entourage des türkischen Außenministers Mevlüt Cavuşoğlu?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Hintergründe eines Treffens zwischen T. A. und dem Chef des türkischen Geheimdienstes (MIT) Hakan Fidan im August 2018 in Istanbul vor?

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob T. A. in mehreren Zusammentreffen mit Ministern der türkischen Regierung Absprachen über das Vorgehen der „Osmanen Germania“ in Deutschland getroffen hat?

d) Verfügt T. A. über einen diplomatischen Status?

e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass ein führendes Mitglied der „Osmanen Germania“ während der G20-Außenministerkonferenz in Bonn am 17. und 18. Februar 2017 Zugang zum Sicherheitsbereich des Konferenzgebäudes und des Düsseldorfer Flughafens hatte?

25

Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen ihrer Einschätzung der asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Türkei (vgl. den entsprechenden Bericht des Auswärtigen Amts vom 3. August 2018, in dem es heißt: „Hinsichtlich der Folter in Gefängnissen hat sich nach belastbaren Informationen von Menschenrechtsorganisationen die Situation in den letzten Jahren erheblich verbessert“) und der Einschätzung verschiedener Menschenrechtsorganisationen, die schwere Misshandlungen in türkischen Gefängnissen offengelegt haben (vgl. beispielsweise Tagesberichte der türkischen Menschenrechtsstiftung TİHV unter http://tihv.org.tr/ sowie https://stockholmcf.org/human-rights-bodies-5268-people-tortured-under-turkeys-state-of-emergency/)?

a) Auf welchen Informationen beruht die Lageeinschätzung der Bundesregierung?

b) Wann, und von welchen Menschenrechtsorganisationen hat die Bundesregierung die genannten Informationen erhalten?

c) Für welchen Zeitraum wurde diese angebliche Verbesserung behauptet?

d) Welcher Zeitraum war die Vergleichszeit, gegenüber der es eine Verbesserung gegeben haben soll?

26

Sind in den letzten fünf Jahren Personen, auf die die Beschreibung „exponierte Mitglieder und führende Persönlichkeiten terroristischer Organisationen“ (siehe o. g. Lagebericht des Auswärtiges Amts) zutrifft, aus der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei abgeschoben bzw. ausgeliefert worden?

a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

b) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Personen nach ihrer Ankunft in der Türkei geschehen (bitte bezogen auf jede einzelne Person beantworten)?

c) Hat die Bundesregierung das weitere Schicksal dieser Personen verfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte bezogen auf jede einzelne Person beantworten)?

d) Aus welchen Quellen hat die Bundesregierung ihre Informationen über das Schicksal dieser Personen erhalten (bitte bezogen auf jede einzelne Person beantworten)?

e) Sind der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Fälle bekannt geworden, in denen Personen, auf die die Beschreibung „exponierte Mitglieder und führende Persönlichkeiten terroristischer Organisationen“ zutrifft, aus den USA bzw. aus anderen EU-Staaten in die Türkei abgeschoben oder ausgeliefert worden?

f) Wenn ja, welchen?

g) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

h) Was ist mit diesen Personen nach ihrer Ankunft in der Türkei geschehen (bitte bezogen auf jede einzelne Person beantworten)?

Berlin, den 15. Oktober 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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