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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Projektförderung im Förderbereich "koloniale Kontexte" am Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK)

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

22.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1492907.11.2019

Projektförderung im Förderbereich „Koloniale Kontexte“ am Deutschen Zentrum Kulturgutverluste

der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Kai Gehring, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zuge der Restitutionsdebatte ist am Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) ein neuer Schwerpunkt „Koloniale Kontexte“ etabliert worden. Seit dem 1. Januar 2019 fördert das DZK Projekte, die der Aufarbeitung von Provenienzen von Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Einrichtungen dienen. Für den neu eingerichteten Förderbereich gab es für 2019 einen Mittelaufwuchs, der für Projektförderung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zur Verfügung stehen soll. Laut der Förderrichtlinie können Förderanträge gestellt werden von „Kulturgut aus kolonialen Kontexten sammelnden oder bewahrenden sowie dazu forschenden Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland“ (vgl. Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, DZK, Stand 1. Januar 2019, S. 3).

Die Frist des ersten Antragsverfahrens endete zum 1. Juni 2019. Im Rahmen der Diskussion um den Entwurf des Bundeskulturhaushalts 2020 ist nach Ansicht der Fragesteller kenntlich geworden, dass der Förderbedarf im ersten Antragszeitraum die bereitgestellten Mittel übersteigt und ein weiterer Aufwuchs für die Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten notwendig ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welches finanzielle Gesamtvolumen stand für die erste Antragsphase im Förderbereich „Koloniale Kontexte“ am DZK zur Verfügung?

Welcher Anteil entfiel dabei auf Bundesmittel?

2

Wie viele Anträge auf Förderung von Projekten der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten wurden fristgerecht zum 1. Juni 2019 eingereicht?

a) Welches finanzielle Gesamtvolumen umfassten diese Anträge?

b) In wie vielen dieser Anträge wurden Verdachtsmomente geäußert, dass es sich bei den zu erforschenden Objekten um Kultur- und Sammlungsgut handelt, dessen Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte?

c) Wie viele fristgerecht eingereichte Anträge wurden a) abgelehnt oder b) zurückgestellt?

3

Wie viele Anträge auf Förderung von Projekten der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten wurden dem Vorstand der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste zur Förderung empfohlen?

a) Welches finanzielle Gesamtvolumen umfassten diese Anträge?

b) In wie vielen dieser Anträge wurden Verdachtsmomente geäußert, dass es sich bei den zu erforschenden Objekten um Kultur- und Sammlungsgut handelt, dessen Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte?

c) Wie viele zur Förderung empfohlene Anträge wurden a) abgelehnt oder b) zurückgestellt?

4

Wie viele Anträge auf Förderung von Projekten der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten wurden bewilligt, und um welche Projekte handelt es sich dabei (bitte Projekttitel, Name der Einrichtung, Trägerschaft und Ort angeben)?

a) Wie hoch ist die bereitgestellte Fördersumme, und wie verteilen sich die verausgabten Mittel auf die einzelnen Projekte (bitte einzelne Projekttitel mit jeweiligen Fördermitteln angeben)?

b) In wie vielen dieser Anträge wurden Verdachtsmomente geäußert, dass es sich bei den zu erforschenden Objekten um Kultur- und Sammlungsgut handelt, dessen Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte?

c) Wie viele dieser Projekte befassen sich entsprechend der in den Förderrichtlinien aufgestellten Priorisierung mit a) menschlichen Überresten (human remains), b) kulturell sensiblen Objekten bzw. Objektgattungen, c) Objekten aus ehemaligen deutschen Kolonien, d) Objekten aus kolonialen Gewaltkontexten, e) Objektgruppen, für die in Deutschland oder in anderen Ländern bereits Rückgabeforderungen gestellt wurden oder denen von ihren Herkunftsländern und Herkunftsgesellschaften eine besondere Bedeutung zugemessen wird, f) signifikanten bzw. ausgestellten Objekten, g) Objekten mit Bezug zu lokalen Akteurinnen bzw. Akteuren und lokaler Geschichte am Standort des Antragstellers oder h) Objekten, bei denen es bereits Kontakte zu Expertinnen bzw. Experten und Vertreterinnen bzw. Vertretern der Herkunftsländer und Herkunftsgesellschaften gibt (bitte einzelne Projekte mit jeweiligem Schwerpunkt bzw. jeweiligen Schwerpunkten angeben)?

d) Wie verteilen sich die geförderten Projekte auf das Bundesgebiet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie teilen sich Anträge mit positiver Bewilligungsempfehlung auf die möglichen Förderzeiträume auf (bitte einzeln aufschlüsseln)

a) max. sechs Monate (kurzfristige Projekte),

b) max. 24 Monate (langfristige Projekte),

c) max. 36 Monate (Verlängerung in begründeten Einzelfällen)?

6

Welche der geförderten Projekte finden nach Kenntnis der Bundesregierung in Kooperation mit „Individuen, Interessengruppen und Institutionen aus Herkunftsländern und Herkunftsgesellschaften“ (vgl. Förderrichtlinie, S. 4) statt?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Form der Einbindung der o. g. Personen, Gruppen und Institutionen in den einzelnen geförderten Projekten?

8

Welche Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung zu erfüllen, damit die Einbindung der o. g. Personen, Gruppen und Institutionen in „geeigneter und angemessener Form“ (vgl. www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Projektfoerderung-Bereich-Kulturgutaus-kolonialem-Kontext/Index.html) in die Projektplanung und Projektdurchführung stattfindet?

9

Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Ergebnisse der geförderten Projekte ��ffentlich gemacht werden?

10

In welcher Weise werden insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Herkunftsgesellschaften und Herkunftsstaaten über die Ergebnisse der geförderten Projekte in Kenntnis gesetzt?

11

Die sterblichen Überreste (human remains) wie vieler Individuen bzw. wie viele Objekte sollen bei den geförderten Projekten jeweils untersucht werden?

12

Wie viele und welche der geförderten Projekte dienen nach Kenntnis der Bundesregierung ausdrücklich der Restitution der zu erforschenden Objekte an die Herkunftsgesellschaften?

13

Welche der geförderten Projekte beinhalten die Kostenübernahme für die anschließende Repatriierung von human remains bzw. für die Rückführung von Kulturobjekten?

14

Welche Projekte erlauben die weitere oder erneute Beforschung und/oder Ausstellung von human remains und sensiblen Kulturobjekten durch die Sammlungsträger in Deutschland nach dem Abschluss der Untersuchungen?

15

Welches finanzielle Gesamtvolumen steht dem Förderbereich „Koloniale Kontexte“ am DZK jeweils für die Antragsphase mit Frist zum 1. Januar 2020 sowie für die Antragsphasen im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung?

16

Werden die zukünftig bereitgestellten Mittel nach Auffassung der Bundesregierung ausreichen, um die Aufarbeitung von Provenienzen von Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Einrichtungen in Deutschland bedarfsgerecht und nachhaltig zu fördern?

17

Inwiefern wird die Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nach Kenntnis der Bundesregierung den Erkenntnissen der ersten Antragsphase angepasst?

18

Warum schließen die Förderrichtlinien eine Antragstellung und Finanzierung von Provenienzrecherche-Projekten durch Institutionen und Organisationen aus den Herkunftsgesellschaften bislang aus?

Ist hier für die Zukunft eine Öffnung geplant?

Berlin, den 22. Oktober 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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