Digitalisierter Austausch von Willenserklärungen
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Recht unterliegt wie jeder Lebensbereich den Veränderungen durch die Digitalisierung und damit dem digitalen Wandel. Diese Entwicklung erlangt insbesondere vor dem Hintergrund eines zunehmenden Internethandels Bedeutung, durch den eine Vielzahl von Rechtsgeschäften online bzw. über das Internet durchgeführt werden. Wurden Dokumente früher noch ausgedruckt und per Post versendet, haben sich heute elektronische Übertragungsmöglichkeiten, wie es beispielsweise bei E-Mails der Fall ist, etabliert. Die Bundesregierung hat dieser Entwicklung im Jahr 2001 durch die Einführung des § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) (BGBl. I S. 1542) Rechnung getragen und zuletzt 2017 eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht (BGBl. I S. 2745). Fraglich ist in diesem Zusammenhang jedoch nach Ansicht der Fragesteller, wie sich die Digitalisierung auf den Rechtsstatus versendeter Willenserklärungen und Urkunden auswirkt. Fraglich ist, ob die gesetzlich geregelten Wege, eine Willenserklärung i.S.v. § 126a BGB elektronisch und rechtlich verbindlich abzugeben, für Bürgerinnen und Bürgern beim alltäglichen Gebrauch praktikabel sind. Zudem gibt es nach wie vor Ausnahmebereiche, die nicht von der elektronischen Möglichkeit erfasst sind. Ob somit dem Bürger der Rechtsverkehr tatsächlich erleichtert wird, ist nach Auffassung der Fragesteller weiterhin fraglich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Inwiefern hat die Bundesregierung die Wirkung und den Nutzen des § 126a BGB hinsichtlich der praktischen Anwendung und Bedeutung evaluiert?
Stehen nach Ansicht der Bundesregierung dabei die Sicherheitsanforderungen und der Kostenaufwand mit der tatsächlichen Nutzbarkeit im Verhältnis?
Welches Verbesserungspotential sieht die Bundesregierung bei der bereits gesetzlich verankerten, qualifizierten elektronischen Signatur?
Wie viele gültige Personalausweise befinden sich aktuell im Besitz von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern?
Wie plant die Bundesregierung, die Chancen der Digitalisierung im Bereich des Austausches von Willenserklärungen im Rechtsverkehr konkret zu nutzen?
Gibt es seitens der Bundesregierung Bedenken, eine weitere Digitalisierung des Austausches von Willenserklärungen durch gesetzgeberische Maßnahmen voranzutreiben?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur gesetzlichen Implementierung von Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur?