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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zum Innovationspotenzial von Mietspiegeln
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
29.11.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1520914.11.2019
Zum Innovationspotenzial von Mietspiegeln
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens
Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler,
Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel
Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen,
Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Alexander Graf
Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander
Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland
Schinnenburg, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-
Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian
Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion
der FDP
Zum Innovationspotenzial von Mietspiegeln
Die Bundesregierung hat am 20. September 2019 den Entwurf eines Gesetzes
zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche
Vergleichsmiete vorgelegt. Dieser Entwurf stößt sowohl seitens der Opposition (www.handels
blatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-opposition-kritisiert-plaene-
fuera e n d e r u n g e n - b e i - v e r g l e i c h s m i e t e / 2 5 1 5 7 0 1 0 . h t m l ? t i c k e t =
ST-48159709-07TOTp2jy0Db2D9GARIG-ap6) als auch zahlreicher Verbände
(siehe unter www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Verlaenge
rung_Betrachtung_Vergleichsmiete.html) auf starke Kritik. Der
Regierungsentwurf lädt nach Ansicht der Fragesteller zugleich ein, zu hinterfragen, ob und
inwieweit sich die Bundesregierung mit der Frage befasst hat, wie Mietspiegel
weiterentwickelt werden könnten – nicht im Sinne einer zusätzlichen
Mietpreisbremse, sondern als Instrument zur praxisnahen und einfach handhabbaren
Darstellung der tatsächlich im jeweiligen Betrachtungsraum zu zahlenden
Mieten als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter.
Im Rahmen dieser Kleinen Anfragen greifen die Fragesteller auch auf den
Koalitionsvertrag der diese Regierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD
zurück, die vereinbart haben: „Wir wollen Städte, Kreise und Gemeinden bei
der digitalen Modernisierung und Entwicklung zu Smart Cities aktiv begleiten.
Dazu werden wir die Dialogplattform „Smart Cities“ fortsetzen und
zukunftsfähige Modellprojekte in Deutschland fördern.“ (Zeile 5314 ff.
Koalitionsvertrag). Auf ihrer Homepage (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/
digitalmade-in-de/digitale-stadtentwicklung-und-foerderung-von-smart-ci
ties-1546630) präzisiert die Bundesregierung die zitierten Zeilen
folgendermaßen: „Kommunen sollen befähigt werden, die Digitalisierung im Sinne einer
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15209
19. Wahlperiode 14.11.2019
nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung in Städten, Kreisen und
Gemeinden (Smart Cities) strategisch zu gestalten“.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der 10 848 Kommunen in Deutschland haben einen Mietspiegel?
2. Bei wie vielen dieser Kommunen handelt es sich um einen qualifizierten
Mietspiegel?
3. Welche der deutschen Großstädte (über 100 000 Einwohner) benutzen nach
Kenntnis der Bundesregierung einen einfachen Mietspiegel, und welche
einen qualifizierten Mietspiegel (bei den qualifizierten Mietspiegeln bitte
nach tabellarischem und regressivem Mietspiegel aufschlüsseln)?
4. Welche übereinstimmenden Faktoren finden sich in 100 Prozent, 75
Prozent bzw. 66 Prozent der dem Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat bekannten Mietspiegel?
5. Welche Faktoren müssen aus Sicht der Bundesregierung unbedingt in
einem Mietspiegel berücksichtigt sein?
6. Welche Mustermietspiegel kennt die Bundesregierung?
7. Warum hat nach Ansicht der Bundesregierung nur die in Frage 1 erfragte
Zahl an Kommunen einen Mietspiegel?
8. Sind der Bundesregierung Kosten-Nutzen-Rechnungen bekannt, die die
Kommunen vor Erstellung eines Mietspiegels durchführen?
9. Wäre eine Erhöhung der Zahl der Mietspiegel aus Sicht der
Bundesregierung sinnvoll, und wenn ja, warum?
10. Wie könnte die Zahl gesteigert werden?
11. Welchen Beitrag könnte die Bundesregierung dafür leisten?
12. Welchen Beitrag beabsichtigt die Bundesregierung dafür zu leisten?
13. Wer sonst könnte, und wer sollte aus Sicht der Bundesregierung die
Erstellung von Mietspiegeln unterstützen?
14. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, einen
anonymisierten Live-Mietspiegel einzuführen, der die jeweils aktuellen
Mieten in einer bestimmten Gegend anzeigt?
15. Was wäre technisch aus Sicht der Bundesregierung dafür nötig?
16. Hält die Bundesregierung die Schaffung der technischen Voraussetzungen
für Live-Mietspiegel für ein machbares bzw. erstrebenswertes Teilprojekt
in Rahmen der Smart-City-Förderung?
17. Kennt die Bundesregierung aus dem europäischen (etwa aus Estland oder
den transparenzorientierten skandinavischen Staaten) oder internationalen
Umfeld Bespiele für Live-Mietspiegel?
Berlin, den 7. November 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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