Zur demokratischen Beteiligung von Verbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen an Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nicht nur zahlreiche Gewerkschaften sowie Wirtschafts- und Umweltverbände haben die Beteiligung von Verbänden an Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung jüngst per gemeinsamen Brandbrief harsch kritisiert. Die Unterzeichner verweisen dabei auf eine Verbändeanhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen. Eine den demokratischen Verfahren der Bundesrepublik Deutschland angemessene Durchführung von Gesetzgebungsverfahren sei aus ihrer Sicht nicht mehr gewährleistet (s. Meldung der dpa „Verbände kritisieren kurze Anhörungsfristen – Beschwerde an Regierung“ vom 22. Oktober 2019).
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (nur beispielsweise) formuliert diese Kritik in seiner Stellungnahme zum besagten Referentenentwurf wie folgt: „Es bleibt allerdings unverständlich, wieso ein weiterer Gesetzentwurf dieser enormen Tragweite extrem kurzfristig verschickt wird und das mit einer Frist von einem Werktag. Soll nicht nur die Energiewende, sondern auch die Klimapolitik erfolgreich sein, so werden jährlich Milliarden zusätzlicher Investitionen benötigt. Den gesellschaftlichen Akteuren aus Wirtschaft, Gewerkschaft und Politik einen Arbeitstag zur Analyse und Bewertung zu geben ist nicht hinnehmbar. Zudem sollte sich die Bundesregierung in angemessener Art und Weise mit den Stellungnahmen der Verbändeanhörung befassen, bevor der Ref-E BEHG im Kabinett diskutiert wird. 24 Stunden scheinen dabei nicht ausreichend zu sein!“ (www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/ Glaeserne_Gesetze/19._Lp/behg_refe/Stellungnahmen/behg_stn_bdi.pdf).
Tatsächlich handelt es sich aus Sicht der Fragesteller weder bei der Verbändeanhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen um einen Einzelfall, noch legt ausschließlich das in diesem Fall verantwortliche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diese irritierende Praxis an den Tag. Selbiges gilt für den Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen aus dem Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, versendet am Samstag, den 19. Oktober 2019 gegen 20:00 Uhr mit Frist bis Montag, den 21. Oktober 2019 gegen 18:00 Uhr. Ein weiteres Beispiel ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, versendet am Samstag, den 5. Oktober 2019 mit Frist bis Dienstag, den 8. Oktober 2019 um 10:00 Uhr. Auch mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht aus dem Bundesministerium der Finanzen, versendet am Donnerstag, den 10. Oktober 2019 mittags mit Frist bis Freitag, den 11. Oktober 2019 um 13:00 Uhr ist der Reigen der äußerst kurzfristigen Einladungen der Bundesregierung zur Stellungnahme sicher nicht abschließend aufgeführt.
Die Bundesregierung vermittelt nach Ansicht der Fragesteller auch nach Versendung des oben benannten Brandbriefs den Eindruck, dass ihr die über Verbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) transportierten Argumente und praktischen Erfahrungen aus der Wirtschaft, der Arbeitnehmerschaft und der Zivilgesellschaft bestenfalls egal sind. Das vermittelt nach Ansicht der Fragesteller jedenfalls die Einladung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Stellungnahme zur Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an lediglich zehn nach Gutdünken ausgewählte Verbände, die am Donnerstag, den 31. November 2019 gegen 15:40 Uhr aus dem Bundesministerium versendet wurde – mit Stellungnahmefrist bis um 11:00 Uhr am Montag, den 1. November 2019 (überdies einem gesetzlichen Feiertag in zahlreichen Bundesländern).
Aus Sicht der FDP scheint es den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, dass es den Bundesministerien oder den verantwortlichen Bundesministerinnen und Bundesministern hier tatsächlich in irgendeiner Weise auf die inhaltlichen Antworten der sachverständigen Verbände ankommt.
Auch der Normenkontrollrat als unabhängige Beratungsinstanz der Bundesregierung bemängelt in seinem Jahresgutachten 2019 das Vorgehen der Bundesministerien (www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/1680506/031c2177c968abf4b7e12dff189d219c/2019-10-22-nkr-jahresbericht-2019-des-nationalen-normenkontrollrates-data.pdf). Auf Seite 44 des Gutachtens heißt es: „Länder und Verbände werden in der Regel viel zu spät und teilweise mit sehr kurzen Fristen beteiligt.“ Das sei problematisch, weil „im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zwar das Wissen über den Regelungsgegenstand und Alternativen an[steige], grundsätzliche Änderungen am Gesetzentwurf […] aber immer schwieriger umsetzbar und unwahrscheinlicher [würden]“.
Das Bundeskabinett hat Ende 2018 das „Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ beschlossen (www.bundesregierung.de/resource/blob/975232/1560386/a5004f6046edb6a8ce916b411c8c3e43/2018-12-12-arbeitsprogramm-bessere-rechtsetzung-data.pdf?download=1). Der Normenkontrollrat begrüßt nicht nur Teile dieses Arbeitsprogramms, sondern mahnt in seinem Jahresgutachten 2019 auch an, aus dem Programm konkrete Maßnahmen umzusetzen (s. S. 45).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Referentenentwürfe der Bundesministerien sind von der bzw. dem jeweils federführenden Bundesministerin bzw. Bundesminister in dieser Legislatur veröffentlicht worden?
Was setzt die Anerkennung durch die Bundesregierung als Verband gemäß § 47 Absatz 3 GGO voraus?
Bestehen in den einzelnen Bundesministerien feststehende Voraussetzungen gemäß § 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), um als Verband anerkannt zu werden, und gegebenenfalls welche sind das jeweils?
Bestehen in den einzelnen Bundesministerien feststehende Voraussetzungen gemäß § 47 Absatz 3 GGO, um als auf Bundesebene bestehender „Fachkreis“ anerkannt zu werden, und gegebenenfalls welche sind das jeweils?
Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 1 GGO haben sich in dieser Legislaturperiode per schriftlicher Stellungnahme an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?
Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 1 GGO haben sich in dieser Legislaturperiode per schriftlicher Stellungnahme mit Bezug auf konkrete Gesetzgebungsverfahren an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium und Gesetzgebungsverfahren aufschlüsseln)?
Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 3 GGO haben sich in dieser Legislaturperiode per schriftlicher Stellungnahme an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?
Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 3 GGO haben sich in dieser Legislaturperiode per schriftlicher Stellungnahme mit Bezug auf konkrete Gesetzgebungsverfahren an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium und Gesetzgebungsverfahren aufschlüsseln)?
In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle hat keine Beteiligung gemäß § 47 GGO stattgefunden?
In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei 24 Stunden (bitte konkrete Beispiele nennen)?
In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter zwei Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)?
In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter drei Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)?
In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter sieben Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)?
In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter 14 Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)?
In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter 30 Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)?
Welchen Zeitplan hat sich die Bundesregierung für die im Arbeitsprogramm angekündigte Weiterbildungsstrategie für die Beschäftigten, die mit der Vorbereitung von Rechtsetzungs- oder Politikinitiativen befasst sind, gesetzt, und welche Fortschritte hat sie bei der Umsetzung bislang machen können?
Gibt es Vorbilder für diese Weiterbildungsstrategien international oder in Deutschland unterhalb der Bundesebene, und inwiefern lehnt sich die Bundesregierung bei dem eigenen Vorhaben an diese an?
Auf welcher Rechtsgrundlage wird das im Arbeitsprogramm erwähnte „Zentrum für Rechtsetzung“ der Bundesregierung errichtet oder ist errichtet worden?
a) Handelt es sich dabei um eine neue physische Einrichtung mit neuem Personal oder lediglich um eine Zuständigkeitsbeschreibung, die durch vorhandenes Personal in einer bestehenden Institution ausgefüllt wird?
b) Was hat das Zentrum für Rechtsetzung bisher geplant, und was ist umgesetzt worden?
c) Welche Institution hat gegebenenfalls bislang an das Zentrum für Rechtsetzung welche Aufgaben oder Aufträge erteilt?
Welche Beispiele aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es bislang für die Anwendung der im Arbeitsprogramm unter Nummer 7 als Methode beschlossenen praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen?
Für welche Gesetzgebungsvorhaben plant die Bundesregierung den Einsatz von praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz?
Nach welchen Kriterien und welchem Verfahren wählt die Bundesregierung betroffene Bürger, Unternehmen, Behörden und Träger der Selbstverwaltung aus für die Beteiligung an den praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz?
Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand der Bundesregierung für das unter Nummer I 8 des Arbeitsprogramms angekündigte „Handbuch Reallabore“ sowie die ebenda angekündigte Kommunikationsplattform?
Wie viele der Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung sind seit Beginn der Legislaturperiode vor dem Versand eines Entwurfs an andere Ressorts sowie an Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände eng mit dem Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt worden (bitte prozentual und in absoluten Zahlen darstellen)?
Wie viele der Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung sind nach dem Beschluss des Arbeitsprogramms vor dem Versand eines Entwurfs an andere Ressorts sowie an Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände eng mit dem Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt worden (bitte prozentual und in absoluten Zahlen darstellen)?
Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand für die unter Nummer I 11 des Arbeitsprogramms angekündigte einheitliche Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung?
Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand für die unter Nummer I 12 des Arbeitsprogramms angekündigte Schaffung eines durchgängig digitalen, interoperablen und barrierefreien Prozesses zur Bearbeitung von Regelungsvorhaben auf Bundesebene im Rahmen des Projekts eGesetzgebung?
Bis wann plant die Bundesregierung, das Bundesgesetzblatt wie unter Nummer I 14 angekündigt, künftig vollständig elektronisch zu veröffentlichen?
Plant die Bundesregierung, das Bundesgesetzblatt wie unter Nummer I 14 angekündigt, künftig ausschließlich elektronisch zu veröffentlichen, und gegebenenfalls ab wann?
Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand für die unter Nummer II 12 des Arbeitsprogramms für einen digitalen Portalverbund, der Bürgern und Unternehmen einen einfachen, sicheren und auch mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht?