Beteiligung ausländischer Nachrichtendienste an der Erschießung eines georgischen Staatsbürgers im Kleinen Tiergarten am 23. August 2019
der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 23. August 2019 wurde der 40-jährige Tschetschene und georgische Staatsbürger Zelimkhan K. gegen Mittag im Kleinen Tiergarten in Berlin-Moabit mutmaßlich von einem russischen Tatverdächtigen durch zwei Kopfschüsse getötet (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/kopfschuss-mord-in-berlin-moabit-einespurensuche-in-sieben-kapiteln/24946156.html, letzter Abruf 30. Oktober 2019). Der Tatverdächtige sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Mit den Ermittlungen sind gegenwärtig die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Berlin befasst. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sieht sich nach eigenen Angaben solange nicht für zuständig an, wie keine konkreten Anhaltspunkte für die Verwicklung eines ausländischen Nachrichtendienstes in den Mord vorliegen (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/mord-im-tiergarten-schneller-besuch-im-gefaengnis-1.4623543, letzter Abruf 30. Oktober 2019).
Zelimkhan K. war vermutlich auf dem Weg zum Freitagsgebet. Der Tatverdächtige folgte ihm mit einem Fahrrad und schoss ihm erst in den Rücken und anschließend zweimal in den Kopf. Laut Augenzeugen wirkte die Tat routiniert und geplant. Der Täter floh auf seinem Fahrrad zum Holsteiner Ufer, wo er das Fahrrad sowie die Tatwaffe (Glock 26, Kaliber 9 mit Schalldämpfer) und eine Perücke in einer Plastiktüte in die Spree warf (www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/article202402284/Russische-Blockade.html, letzter Abruf 30. Oktober 2019). Durch Hinweise zweier Jugendlicher trafen Beamte der Polizei den Tatverdächtigen kurz darauf in einem Gebüsch an. Vadim S. hatte sich umgezogen und einen Elektrotretroller für die weitere Flucht deponiert. Des Weiteren hatte er eine große Menge Bargeld und Paprikapulver bei sich, das dafür verwendet werden kann, Spürhunde von einer Fährte abzubringen (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/kopfschuss-mord-in-berlin-moabit-einespurensuche-in-sieben-kapiteln/24946156.html, letzter Abruf 30. Oktober 2019). Ermittlungen zur Tatwaffe ergaben, dass diese vor dem Fall des Eisernen Vorhanges von Österreich nach Estland verkauft wurde und sie dem Verdächtigen vermutlich auf dem Weg von Warschau nach Berlin übergeben wurde (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/mord-im-tiergarten-schneller-besuch-im-gefaengnis-1.4623543, letzter Abruf 30. Oktober 2019)
Aufgrund verschiedener Aspekte besteht der Verdacht, dass staatliche russische Stellen in den Mord verwickelt sein könnten (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/mord-im-tiergarten-hinweise-auf-hinrichtung-durch-geheimdienst-verdichten-sich-a-1288886.html, letzter Abruf 30. Oktober 2019). Auch liegen den Ermittlungsbehörden bisher keinerlei Hinweise auf ein persönliches Motiv oder organisierte Kriminalität vor. Der festgenommene Tatverdächtige, Vadim S., ist russischer Staatsangehöriger. Allerdings bestehen Zweifel an der Echtheit seiner Identität. Nach Presseberichten liegt im russischen Reisepasssystem kein Pass mit diesen Personalien vor. Hinzu kommt, dass der Pass des Verdächtigen von einer Abteilung des russischen Innenministeriums ausgestellt wurde, die zuvor Identitäten für Agenten des russischen Militärgeheimdienstes GRU schuf und auch die Dokumente für den mutmaßlichen Skripal-Attentäter ausgestellt haben soll. Darauf sollen auch Sperrvermerke in der nationalen Datenbank für russische Ausweispapiere hindeuten (www.sueddeutsche.de/politik/mord-im-tiergarten-schneller-besuch-im-gefaengnis-1.4623543, letzter Abruf 30. Oktober 2019). Der Festgenommene reiste von Russland über Paris und Warschau nach Berlin und hatte nach der Tat eine direkte Rückkehr nach Russland geplant (www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/article202402284/Russische-Blockade.html, letzter Abruf 30. Oktober 2019). Der Tatverdächtige erhielt zudem kurz nach der Tat Besuch von zwei russischen Diplomaten, diese sollen sich ausführlich mit dem Verdächtigen unterhalten haben. Das Gespräch soll auf Russisch und ohne Aufsicht stattgefunden haben (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/mord-im-tiergarten-schneller-besuch-im-gefaengnis-1.4623543, letzter Abruf 30. Oktober 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Aufenthaltsstatus des Tatverdächtigen Vadim S. vor? Reiste Vadim S. mit einem Visum in den Schengenraum ein? Wo wurde dieses Visum erteilt? Wurde der hierfür vorgelegte Pass bereits zuvor für Reisen in den Schengenraum oder in andere Staaten genutzt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Aufenthaltsstatus des Opfers Zelimkhan K. vor? Welchen Schutzstatus genoss das Opfer? Welche Erwägungen führten zu einem möglichen Versagen eines Schutzstatus?
Zu welchen Zeitpunkten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtiger und Opfer in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? Wo haben sich Tatverdächtiger und Opfer in Deutschland jeweils aufgehalten?
Hat das Opfer gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Angaben zu einer möglichen Bedrohungslage in Deutschland gemacht? Welche Maßnahmen wurden in der Folge eingeleitet? Stand das Opfer unter polizeilichem Schutz? Hatte das Opfer polizeilichen Schutz erbeten? Welche Erwägungen führten zu einem möglichen Versagen des Schutzes?
Welche polizeilichen Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge des Mordes zum Schutz der Familie von Zelimkhan K. ergriffen, die sich noch in Deutschland aufhält? Welchen Aufenthaltsstatus haben die Familienmitglieder?
Welche Details über die Tatwaffe sind der Bundesregierung bekannt? Wo wurde die Tatwaffe produziert und montiert? An wen wurde die Tatwaffe verkauft? Sind Waffenteile seit der Montage im Werk ausgetauscht worden? Welche Daten sind insoweit im Nationalen Waffenregister vermerkt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Ablauf der Tat vor? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über ein beabsichtigtes Fluchtverhalten des Tatverdächtigen vor? Hatte der Tatverdächtige eine Flucht aus Deutschland mit bestimmten Verkehrsmitteln geplant oder insoweit Vorbereitungen getroffen? Welche Details über den als Fluchtfahrzeug vorgesehenen Elektrotretroller des Tatverdächtigen sind der Bundesregierung bekannt?
a) Wo wurde der Elektrotretroller produziert? Um welche Marke und welches Fabrikat handelt es sich dabei?
b) Ist dieser in der vorgefundenen Ausstattung frei erhältlich? Wurden Modifikationen an dem Elektroroller vorgenommen?
c) War der Elektroroller in seinem technischen Zustand für Passanten frei verwendbar oder nur durch den Tatverdächtigen?
d) Wer hat den Elektroroller nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland importiert, und wie kann dieser in den Besitz des Tatverdächtigen gelangt sein?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte des Tatverdächtigen in Deutschland vor? Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Opfer in Deutschland beobachtet wurde?
Welche Erkenntnisse haben insbesondere polnische Ermittler nach Kenntnis der Bundesregierung beigesteuert? Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Tatverdächtige in Polen in einem Hotelzimmer übernachtet hat? Sind in diesem Hotelzimmer nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstände gefunden worden, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten? Ist eine Chipkarte gefunden worden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über einen Besuch russischer Diplomaten bei dem inhaftierten Tatverdächtigen vor?
Welche Erkenntnisse zur Identität des Tatverdächtigen, zur Herkunft seines Passes und zu möglichen Hintergründen der Tat sind den Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung von staatlicher russischer Seite mitgeteilt worden? Welche Anstrengungen werden von russischer Seite unternommen, um die Tat aufzuklären?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um von russischer Seite eine Mithilfe bei der Aufklärung der Tat zu erreichen?
Welche diplomatischen Maßnahmen wurden von Seiten der Bundesregierung eingeleitet, um auf eine mögliche Verwicklung russischer staatlicher Stellen in die Tat zu reagieren? Wurde der russische Botschafter einbestellt? Wurden Diplomaten des Landes verwiesen? Falls nicht, warum nicht?
Welche Voraussetzungen sieht der Generalbundeanwalt nicht erfüllt, die nötig wären, um die Ermittlungen in diesem Fall zu übernehmen? Wurde eine Übernahme der Ermittlungen von Seite der Staatsanwaltschaft Berlin an den Generalbundesanwalt herangetragen? Beabsichtigt der Generalbundesanwalt, die Ermittlungen zu übernehmen, wenn weitere Erkenntnisse zu den Hintergründen der Tat bekannt werden?