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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verhalten der BaFin beim Thema Prämiensparverträge und Zinsanpassungsklauseln bei variablen Zinsen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1573810.12.2019

Verhalten der BaFin beim Thema Prämiensparverträge und Zinsanpassungsklauseln bei variablen Zinsen

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Anja Hajduk, Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Schon 2004 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die beliebige Zinsgestaltung bei Sparverträgen für ungültig erklärt und höhere Anforderungen für gültige Klauseln verlangt (Az.: XI ZR 140/03). Trotzdem laufen diese Verträge bis heute weiter. 2014 berichtete das Verbrauchermagazin „Finanztest“ in einem Artikel, dass die Zinsen vieler Sparverträge falsch berechnet sind. Im Jahr 2017 erhielt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine Anfrage die Antwort, dass die Bundesregierung keinen Bedarf für eine weitere Stärkung der Aufsicht über die Zinsberechnung sieht, denn es gäbe „keine Anhaltspunkte für ein systematisches Fehlverhalten.“ Dieses Jahr haben sowohl das „ZDF“ (www.zdf.de/verbraucher/wiso/wenn-banken-falsche-zinsen-aus-sparvertrag-berechnen-100.html), als auch „Das Erste“ (www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/musterfestellungsklage-gegen-sparkasse-102.html) ausführlich zu diesem Thema berichtet.

Es gibt nach Kenntnis der Fragesteller mittlerweile einzelne Urteile zugunsten von getäuschten Verbraucherinnen und Verbrauchern, unabhängige Untersuchungen der Verbraucherzentralen und eine anhängige Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen mit mehreren tausend Fällen. Bisher war von der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenig bis kein Handeln zu erkennen, und auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ließ viele Fragen unbeantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Bei wie vielen der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14485 genannten 37 Institute, die variabel verzinste Verbraucherdarlehen anboten, wurden Mängel festgestellt?

2

Bei wie vielen der Institute wurden jeweils die folgenden Mängel beobachtet:

a) fehlende Koppelungen des variablen Zinssatzes an einen Referenzzinssatz,

b) das Fehlen eines festen Überprüfungszeitpunktes der Zinsanpassung,

c) fehlende Angaben zu einem Schwellenwert, bei dessen Überschreiten eine Vertragszinsanpassung ausgelöst wird,

d) dass Senkungen des Vertragszinses im billigen Ermessen der Bank lagen,

e) andere?

3

Warum wurde die Marktanalyse der BaFin 2017 nur aus Sicht der Anbieter geführt, und auf eine Gegenüberstellung der Verbraucherseite verzichtet?

4

Welche, durch die Marktanalyse 2017 festgestellten Verstöße wurden behoben, und warum gibt es bis heute Fälle, die immer noch nicht gelöst sind?

5

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es ausreichend ist, wenn bei einem Missstand die gerügten Mängel nur in der überwiegenden Zahl und nicht vollständig abgestellt werden?

Wenn nein, warum wurden die Mängel bis heute nicht abgestellt?

6

Welche durchschnittliche Verfahrensdauer wird für ein Prüfverfahren der BaFin für angemessen erachtet?

7

Weshalb sind langwierige Gespräche von mehreren Jahren zwischen der BaFin und den Instituten nötig, um festgestellte Fehlverhalten zu korrigieren?

8

Was sind die Kriterien für die Veröffentlichung einer Untersuchung oder Recherche durch die BaFin?

9

Weshalb wurden die Ergebnisse der Marktuntersuchung 2017 nicht veröffentlicht?

10

Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag der Verbraucherzentralen, die Ergebnisse von Marktuntersuchungen der BaFin zur Erhöhung der Transparenz und besseren Verbraucheraufklärung grundsätzlich zu veröffentlichen?

11

Welche besonderen Überprüfungsinstrumente wendet die BaFin für auffällige Kreditinstitute an, wenn sie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14485 von „besonderem Augenmerk“ spricht?

12

Plant die Bundesregierung, zur Erhöhung der Transparenz und einer damit einhergehenden besseren Verbraucheraufklärung die Verschwiegenheitsklausel der BaFin zu überarbeiten?

13

Gibt es Zweifel an den von der BaFin festgestellten Mängeln oder weitere Gründe?

Wenn ja, welche?

14

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, dass es durch die Verstöße der Institute gegen gesetzliche Vorgaben zu Schäden bei Verbrauchern gekommen ist?

Liegen der Bundesregierung dafür konkrete Anhaltspunkte vor?

15

Plant die Bundesregierung, die Sichtbarkeit und Qualität der BaFin als Beschwerdestelle für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen?

Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden, und was plant die Bundesregierung dazu konkret?

16

Warum wurde die Fallgruppe der Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen erst 2018 statistisch erfasst, obwohl die Stiftung Warentest in „Finanztest“ bereits 2014 berichtete, dass viele Sparverträge gegen geltendes Recht verstoßen und manche Banken Sparern tausende Euro nachzahlen müssen (Finanztest 11/2014, S. 38 ff.)?

17

Hält die Bundesregierung, aufgrund von mangelnder Kontrolle der Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, die Preisbehörden der Länder weiterhin für die qualitativ und quantitativ geeigneten Institutionen?

18

Plant die BaFin im Zusammenhang mit der „ARD“-Berichterstattung vom 2. September 2019 eine neue Untersuchung zur Sollzinsberechnung und Zinsanpassung bei Kontokorrent- und Dispositionskrediten?

Wenn ja, wann wird diese eingeleitet, und wenn nein, warum nicht?

19

Um welche BaFin-Maßnahmen in Bezug auf Verbrauchersparverträge handelt es sich bei den in der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/14485 genannten Maßnahmen konkret?

Wann wurden diese konkret eingeleitet, und bis wann wird mit deren Abschluss gerechnet?

20

Wann wurde die Prüfung bezüglich Sollzinsberechnung der BaFin, ob aufgrund der aus den Medien bekannt gewordenen Einzelfälle bzw. inzwischen ergangener Urteile andere Beurteilungen für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern angezeigt sind, eingeleitet?

Bis wann wird mit deren Abschluss gerechnet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14485, Antwort zu Frage 9)?

Berlin, den 25. November 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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