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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kündigung von Prämiensparverträgen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1655616.01.2020

Kündigung von Prämiensparverträgen

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Tabea Rößner, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Danyal Bayaz, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Prämiensparen flexibel, S-Scala, Bonusplan: Immer mehr dieser Prämiensparpläne, die ihren Verkaufsboom in den 1990er- und 2000er-Jahren hatten, stellen sich als Produkte heraus, in denen intransparente Klauseln formuliert wurden und den Kundinnen und Kunden immer niedrigere Renditen bescheren. In den letzten Jahren sind die Marktzinssätze erheblich gefallen und haben ein Allzeittief erreicht, welches wohl auch weiterhin anhalten wird. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01 bzw. 0,001 Prozent. Die zugrunde gelegten Zinsanpassungsklauseln stellen sich gemäß Verbraucherverbänden häufig als intransparent und teilweise unwirksam heraus. Dies hat mittlerweile auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer Prüfung veranlasst.

Im Bankengeschäft ist es üblich, variable Grundzinsen in Verträge aufzunehmen, also einen Zinssatz, der von der Bank an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt angepasst werden darf. Dieses Vertragsdetail muss aus Sicht der Fragesteller aber, gerade für Verträge mit einer langen Laufzeit, transparent gestaltet werden. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben gerade bei Langzeitverträgen nicht die Möglichkeit auf ein anderes Angebot mit besseren Zinsen umzusteigen. Ebenso haben sie oftmals nicht die gleiche Expertise wie die Banken und befinden sich so in einer schwächeren Position.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Vertragsklauseln in mehreren Verfahren für nicht zulässig erklärt (Az. XI ZR 361/01, Az. XI ZR 140/03, Az. XI ZR 52/08, Az. XI ZR 197/09). Zuletzt urteilte der BGH im März 2017 (XI ZR 508/15).

Neben intransparenten Zinsanpassungen wurden häufig auch Zinsen inkorrekt berechnet. Dies zeigen Nachberechnungen von Verbraucherverbänden sehr deutlich. Bevor Kundinnen und Kunden jedoch Nachzahlungen erhalten, müssen sie über die Verbände oder privat auf dem Rechtsweg aktiv werden.

Im Falle hoher Nachzahlungsverpflichtungen durch die Banken und Sparkassen kann dies zur Gefährdung der kommunalen Haushalte führen, denn Kommunen sind meistens die Träger der Kreditinstitute. Im schlimmsten Fall hieße das, dass die Städte und Gemeinden die Sparkassen retten und die Kundinnen und Kunden entschädigen müssten. Außerdem haben nach einem Urteil des BGH (XI ZR 345/18) Kreditinstitute das Recht, Prämiensparverträge unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen. Das führte zuletzt zu einer größeren Kündigungswelle von solchen Verträgen. So kündigte die Sparkasse Nürnberg etwa 21000 Verträge zu Ende September 2019, die Stadtsparkasse München rund 28000 Verträge (www.test.de/Praemiensparvertraege-Aergerliche-Kuendigungen-umstrittene-Zinsanpassung-5436075-0/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Sind der Bundesregierung allgemein Beschwerden bekannt, die sich auf das Thema Kündigung von Prämiensparverträgen beziehen, unabhängig von Beschwerdezahlen bei der BaFin (bitte nach Anzahl und Kreditinstituten aufschlüsseln)?

2

Sind der Bundesregierung sowie der BaFin die neuesten Informationen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu fehlerhaften Zinsklauseln in Sparverträgen bekannt (www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/zinsklauseln-in-sparvertraegen-rechtswidrig-so-kommen-sie-zu-ihrem-geld-22232)?

a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schadenssummen bei den betroffenen Banken, die in der Liste aufgeführt werden (bitte jeweils einzeln angeben)?

b) Wie viele Verträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei den betroffenen Banken, die in der Liste aufgeführt werden, von den Rückzahlungsforderungen betroffen (bitte jeweils einzeln angeben)?

c) Sind der Bundesregierung weitere Kreditinstitute bekannt, die betroffen sind?

d) Wird die BaFin, als Bundesanstalt mit Zuständigkeit für Verbraucherschutz im Bereich der Finanzdienstleistungen, Handlungsempfehlungen für betroffene Kundinnen und Kunden entwickeln?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann, und welche?

e) Ist die BaFin hier bereits in anderer Weise tätig geworden oder plant sie dies?

Wenn ja, wie, und wann?

Wenn nein, warum nicht?

3

Sind der Bundesregierung sowie der BaFin die neusten Informationen der Stiftung Warentest zu Kündigungen von Sparverträgen durch Kreditinstitute bekannt (www.test.de/Praemiensparvertraege-Aergerliche-Kuendigungen-umstrittene-Zinsanpassung-5436075-5465678/)?

a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kündigungszahlen durch Banken und Sparkassen insgesamt und in jedem Bundesland einzeln?

b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Schwerpunkte sowohl bei den Kündigungen durch Banken und Sparkassen absolut als auch im Durchschnitt?

c) Sind der Bundesregierung weitere Banken und Sparkassen bekannt, die Verträge in großem Umfang (ab 1000 Kündigungen) gekündigt haben?

d) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die BaFin Handlungsempfehlungen für betroffene Kundinnen und Kunden entwickeln?

Wenn nein, warum nicht?

e) Ist die BaFin hier bereits in anderer Weise tätig geworden oder plant sie dies?

Wenn ja, wie, und wann?

Wenn nein, warum nicht?

4

Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Verbraucherzentrale zu, „dass Geldanlagen mit negativem Zinssatz keine Geldanlagen sind und deshalb auch so nicht beworben und angeboten werden dürfen“ und durch „die Be- oder Verrechnung von negativen Sparzinsen das Vertragsgefüge auf den Kopf gestellt wird“?

Wenn nein, warum nicht (www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/geldversicherungen/negativzinsen-bei-geldanlagen-22460)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Banken und Sparkassen die Vorgaben des BGH-Urteils zum Transparenzgebot bei Zinsklauseln (Az. XI ZR 55/08) jahrelang nicht oder unzureichend umgesetzt haben und dies offensichtlich zu zahlreichen falsch berechneten Guthabenzinsen geführt hat, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Referenzzinsberechnungen der Sparkassen und Banken, die als Folge der Urteile des BGHs eingeführt wurden, jedoch weiterhin ursächlich waren für zahlreiche falsch berechnete Guthabenzinsen von Kundinnen und Kunden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass trotz eines Urteils des BGHs (Az. XI ZR 197/09) aus dem Jahr 2010, der Zinsanspruch der Kundinnen und Kunden bis 2018 weiterhin falsch berechnet wurde, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

8

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den Berechnungen der Zinsansprüche durch die Kreditinstitute und die Verbraucherzentralen, gemäß des Äquivalenzprinzips aus dem BGH-Urteil (XI ZR 52/08), und wird sie daraus Konsequenzen ziehen?

9

Welche Banken und Sparkassen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten vergleichbaren Prämiensparverträge abgeschlossen (bitte für die letzten 30 Jahre nach Bundesland und Art der Kreditinstitute aufschlüsseln)?

10

Welche Kreditinstitute haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits damit begonnen, Prämiensparverträge zu kündigen (bitte nach Anzahl der Institute und der jeweiligen gekündigten Verträge aufschlüsseln)?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Schwerpunkte beim Abschluss und bei der Kündigung von Prämiensparverträgen (bitte nach Region und Gesamtanzahl der Abschlüsse und Kündigungen aufschlüsseln)?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Nachzahlungspotenzial der Banken und Sparkassen wegen fehlerhafter Zinsanpassungsklauseln ein, und wie hoch waren diese bislang?

13

Gibt es Empfehlungen der BaFin an die Kreditinstitute, Rücklagen zu bilden, um mögliche finanzielle Schieflagen durch hohe Rückzahlungsansprüche zu verhindern?

Wenn nein, warum nicht?

14

Prüft die BaFin im Zusammenhang mit der Falschberechnung der Zinsen auf Prämiensparverträge auch die Kündigungsregelungen von solchen Verträgen?

Falls nein, wird es dazu eine eigene Prüfung geben?

15

Wann ist mit einem Abschluss der Prüfung der BaFin zur Falschberechnung von Zinsen bei Spar- und Kreditverträgen zu rechnen, und wird dieser Bericht veröffentlicht?

Falls nein, warum nicht?

16

Plant die Bundesregierung, Maßnahmen gegen die Zinsanpassungsmechaniken der Banken und Sparkassen zu ergreifen?

Wenn ja, welche?

17

Hält die Bundesregierung eine Erweiterung der Befugnisse der BaFin im Bereich der Rechtsdurchsetzung für erforderlich?

Falls nein, wieso nicht?

Falls ja, wann gedenkt sie, einen Referentenentwurf vorzulegen?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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