Fortführung der Militäroperation EUNAVFOR MED im Mittelmeer
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 22. Juni 2015 startete die Europäische Union die Militäroperation EUNAVFOR MED (European Union Naval Force Mediterranean) im Mittelmeer. Das Mandat der Operation bestand anfangs darin, das „Geschäftsmodell der Schmuggler zu zerschlagen“ („Migration: Schiffe versenken“, www.spiegel.de vom 9. Mai 2015). Später kamen „unterstützende Aufgaben“ hinzu.
Unter anderem wird die libysche Küstenwache und Marine in einem mittlerweile 3. Trainingspaket ausgebildet; nach Angaben von EUNAVFOR MED profitierten hiervon 580 Militärangehörige aus Libyen (www.operationsophia.eu/mission-at-a-glance). Die Militäroperation soll auch zur Umsetzung des VN-Waffenembargos auf hoher See vor der Küste Libyens beitragen.
Nennenswerte Maßnahmen sind den Fragestellerinnen und Fragestellern hierzu allerdings nicht bekannt. Außerdem führt die Operation „Überwachungstätigkeiten“ durch und soll auf Basis von Resolutionen des VN-Sicherheitsrates Informationen über illegale Ölexporte aus Libyen sammeln.
Die Militäroperation ist Teil einer „breiter angelegten umfassenden Strategie der EU zur Migration“ (Rat der EU, Pressemitteilung vom 22. Juni 2015). Ihr Hauptquartier befindet sich in Rom. Auf Betreiben des früheren italienischen Innenministers Matteo Salvini wurden im März 2019 sämtliche Schiffe von EUNAVFOR MED abgezogen. Hintergrund waren Streitigkeiten unter den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Ausschiffung von aus Seenot geretteten Personen. Zum Juli 2019 hat die Bundeswehr ihre Beteiligung vorübergehend ausgesetzt, die Bundesregierung bemüht sich jedoch um eine Wiedereinsetzung seegehender Verbände (Bundestagsdrucksache 19/11401, Antwort auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Luise Amtsberg). Zuletzt wurde das Mandat von EUNAVFOR MED bis zum 31. März 2020, verlängert (Rat der EU, Pressemitteilung vom 26. September 2019).
Mit dem Abzug der Schiffe wurde die Luftüberwachung im Rahmen von EUNAVFOR MED mit italienischen Militärdrohnen des Typs „Predator“ ausgeweitet (Bundestagsdrucksache 19/10495). Am 20. November 2019 stürzte eine Drohne der italienischen Luftwaffe in Libyen ab. Laut dem italienischen Verteidigungsministerium sei die „Predator“ zur Schleuserbekämpfung im Rahmen der nationalen Mission „Mare Sicuro“ eingesetzt worden („Italy confirms military drone crashed in Libya“, www.defensenews.com vom 21. November 2019). Der Absturz ereignete sich jedoch weit entfernt von der Küste in der Region Tarhouna. Am Tag darauf (21. November 2019) stürzte eine Drohne des gleichen Typs der US-Luftwaffe ab. Laut dem US-Verteidigungsministerium habe die Drohne über Tripolis zur Beobachtung der „Sicherheitslage“ und „gewalttätiger extremistischer Aktivitäten“ patrouilliert („RPA lost over Tripoli, incident under investigation“, Pressemitteilung AFRICOM vom 21. November 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welches militärische und zivile Personal hat die Bundeswehr bis zu ihrem Rückzug aus der Militäroperation EUNAVFOR MED in die Hauptquartiere entsandt, und mit welchem Personal ist sie dort weiterhin vertreten?
a) Mit welchen seegehenden Einheiten (Fregatten, Versorger, Minenjäger) hat sich die Bundeswehr bis dahin beteiligt?
b) Welche (auch freiwilligen) Ausgaben hat die Bundesregierung zur Finanzierung der Operation sowie zur Ausbildung libyscher Militärangehöriger beigesteuert?
Wie hat die Militäroperation EUNAVFOR MED ihre Kernaufgabe, das „Geschäftsmodell der Schmuggler zu zerschlagen“, nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt?
a) Wie viele Boote und wie viele Schiffe wurden aufgebracht, und wie viele wurden unbrauchbar gemacht?
b) Wie viele verdächtige Schmuggler wurden festgestellt?
Wie viele Angehörige der libyschen Küstenwache und wie viele Angehörige der Marine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von EUNAVFOR MED ausgebildet?
a) An welchen Trainingspaketen für libysche Militärangehörige haben sich Bundeswehrangehörige an welchen Standorten beteiligt?
b) Wann sollen die im Rahmen der Militäroperation EUNAVFOR MED geplanten Trainingsinhalte für libysche Militärangehörige für den aktuellen Mandatszeitraum bis 31. März 2020 festgelegt werden, bzw. inwiefern sind diese bereits bekannt?
Beinhaltete die Unterstützung von EUBAM Libyen für libysche Behörden bei Ermittlungstechniken in Terrorismusfällen nach Kenntnis der Bundesregierung auch digitale Forensik, etwa die Überwachung von Telekommunikation oder das Auslesen verschlüsselter Datenträger (Antwort zu Frage 8c auf Bundestagsdrucksache 19/15213)?
Wie viele Personen wurden in 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 im Rahmen der Militäroperation EUNAVFOR im zentralen Mittelmeer gerettet, und wie viele wurden im gleichen Zeitraum von der libyschen Küstenwache nach Libyen zurückgeholt (bitte in absoluten Zahlen angeben)?
Werden die Erkenntnisse aus der „Frühwarnung“ luftgestützter Einheiten im Rahmen von EUNAVFOR MED (z. B. http://gleft.de/3pf) nach Kenntnis der Bundesregierung auch an die libysche Küstenwache oder Marine weitergegeben?
a) Falls ja, wie viele Personen haben die Küstenwache oder Marine auf Basis dieser „Frühwarnung“ nach Libyen zurückgebracht, bzw. was trägt der Kommandeur von EUNAVFOR MED, Ettore Socci, über einen Zusammenhang zwischen der europäischen „Frühwarnung“ und Maßnahmen der libyschen Küstenwache vor?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie und in welchem Umfang Frontex der libyschen Küstenwache Zugang zu seinen „Fusion Services“ gewährt („Frontex Situation Centre provided the Libyan Coast Guard with limited access to Frontex Fusion Services“, http://gleft.de/3pr), und welche Informationen werden auf diese Weise weitergegeben?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Luftaufklärung von EUNAVFOR MED in der libyschen Seenotrettungszone mit anderen Akteuren (etwa der Mehrzweckflugdienst von Frontex, vgl. Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/10461, oder Flüge der italienischen Luftwaffe im Rahmen der Operation von „Mare Sicuro“) in den letzten Jahren untereinander abgestimmt wurde, und falls ja, welche Details kann sie dazu erläutern?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die italienische Marine ein Schiff im Hafen von Tripolis stationiert hat, und inwiefern ist dieses für den Informationsaustausch zwischen EUNAVFOR MED und der libyschen Küstenwache oder Marine zuständig?
Welche neuen Eurosur-Fusionsdienste (EFS) werden nach Kenntnis der Bundesregierung in 2020 von der Grenzagentur Frontex eingeführt, wozu nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die maritime Luftüberwachung im Rahmen der Multipurpose Aerial Surveillance (MAS) gehört, und welche neuen Analyseinstrumente werden durch das Maritime Intelligence Community & Risk Analysis Network (MIC-RAN) zur Verfügung gestellt?
Wie viele „Hailings“, bei denen Fragen wie Reederei, Heimathafen, Besatzungsstärke, Zielhafen, Fracht abgeklärt werden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Militäroperation EUNAVFOR MED durchgeführt („Friendly Approach – Ein Gespräch unter Seeleuten“, www.bmvg.de vom 3. Juli 2018), und wie viele davon stammten von deutschen Einheiten (bitte nach Kernaufgaben und Unterstützungsaufgaben aufschlüsseln)?
a) Wie viele „Freundliche Annäherungen“ wurden durchgeführt, und wie viele davon erfolgten durch deutsche Einheiten (bitte nach Kernaufgaben und Unterstützungsaufgaben aufschlüsseln)?
b) Wie viele „Freundliche Annäherungen“ wurden von den Kapitänen der angefragten Schiffe abgelehnt?
c) Wie viele Flaggenuntersuchungen wurden durchgeführt, und wie viele davon erfolgten durch deutsche Einheiten (bitte nach Kernaufgaben und Unterstützungsaufgaben aufschlüsseln)?
d) Wie viele Schiffe wurden inspiziert, und wie viele dieser Inspektionen erfolgten durch deutsche Einheiten (bitte nach Kernaufgaben und Unterstützungsaufgaben aufschlüsseln)?
Welche im Rahmen der Militäroperation EUNAVFOR MED durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des VN-Waffenembargos auf hoher See vor der Küste Libyens waren erfolgreich, und welche Vorfälle wurden dabei festgestellt?
a) Aus welchen Ländern stammten die Exporte nach derzeitigen Erkenntnissen?
b) Welche Waffen wurden dabei nach Libyen verschifft, und welche Konfliktparteien erhielten diese bzw. sollten diese erhalten (vgl. „Libya arms embargo being systematically violated by UN states“, www.theguardian.com vom 9. Dezember 2019)?
c) Verfügt die Bundesregierung auch jenseits ihrer Mitarbeit in EUNAVFOR MED im Kontext der Umsetzung des VN-Waffenembargos über Kenntnisse, auf welche Weise die türkische Regierung ihre Kampfdrohnen und anderes Rüstungsgerät im Jahr 2019 nach Libyen geschafft hat („Violating UN Arms Embargo, Turkey‘s AKP Government Ships Armed Drones, Armored Vehicles, 'Laser Weapons‘, Other Arms And Ammunition To Pro-Islamist Government In Libya, Trains Libyan Military And Police Personnel“, www.memri.org vom 6. Dezember 2019)?
Welche „Überwachungstätigkeiten“ führt die Militäroperation EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von Resolutionen des VN-Sicherheitsrates durch, um Informationen über illegale Ölexporte aus Libyen zu sammeln?
a) Welche Maßnahmen waren erfolgreich, und welche Vorfälle wurden dabei festgestellt (bitte nach Verdacht auf verbotene Aktivitäten und Ölschmuggel differenzieren), und an welche Strafverfolgungsbehörden wurden die Vorgänge abgegeben?
b) Wie viele Berichte zu illegalen Ölexporten wurden erstellt, und wann wurden diese veröffentlicht?
c) Wurden oder werden illegale Ölexporte auch mit italienischen Militärdrohnen beobachtet?
In welchem Umfang und mit wie vielen Flugstunden werden Drohnen des Typs „Predator“ der italienischen Luftwaffe in der EU-Militärmission EUNAVFOR MED eingesetzt?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die einzelnen Flüge der italienischen „Predator“ in EUNAVFOR MED gleichzeitig auch im Rahmen von „Mare Sicuro“ erfolgen bzw. in der nationalen Mission erlangte Erkenntnisse in EUNAVFOR MED einfließen?
b) Erfolgte der Flug der „Predator“ der italienischen Luftwaffe am 20. November 2019 im Rahmen von EUNAVFOR MED, bzw. erhielt die Mission Erkenntnisse aus dem Einsatz?
Welche Schiffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Union bzw. ihren Mitgliedstaaten an die libysche Küstenwache und an die libysche Seepolizei geliefert, und wann erfolgt oder erfolgte diese Lieferung (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/t05-eutf-noa-ly-07.pdf)?
a) Inwiefern erfolgt die Analyse der vorhandenen Fähigkeiten der Küstenwache und der Seepolizei und die Definition von Anforderungen an zusätzliche Kapazitäten sowie deren Spezifikationen im Rahmen von EUNAVFOR MED?
b) Erarbeitet EUNAVFOR MED auch Optionen für die Wartung und Reparatur der Fahrzeuge?
Welche Auswirkungen hat der Bürgerkrieg in Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Tätigkeiten der libyschen Küstenwache und Marine?
a) Werden Truppen oder einzelne Milizen für Kampfhandlungen an Land abgezogen?
b) In welchem Umfang erledigt die Küstenwache weiterhin Maßnahmen zur Seenotrettung und bringt Geflüchtete mit oder ohne Zutun von EUNAVFOR MED oder Frontex nach Libyen zurück?
c) Ist der „Monitoring and Advising“-Mechanismus zur Beobachtung und Evaluierung der libyschen Küstenwache durch die Militärmission EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung noch funktionsfähig?