Deutsches Engagement für die Stabilisierung und den Wiederaufbau im Irak
der Abgeordneten Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Dr. Tobias Lindner, Luise Amtsberg, Ottmar von Holtz, Dr. Franziska Brantner, Katja Keul, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Canan Bayram, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland ist einer der größten internationalen Geber für den Wiederaufbau im Irak. Die Bundesregierung verknüpft mit ihrem Engagement die Hoffnung, einerseits „Ursachen von Flucht und irregulärer Migration zu mindern“ (Bericht der Bundesregierung zur Lage in Irak und zum deutschen Irak-Engagement auf Bundestagsdrucksache 19/4070) andererseits ein Wiedererstarken der militärisch vorerst besiegten Terrororganisation IS „unter allen Umständen“ zu verhindern („Banges Hoffen“, Süddeutsche Zeitung vom 18. Dezember 2018). Der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, sagte dem Land nach seinem Besuch im Dezember 2018 deswegen weitere Hilfsmittel zu (https://www.tagesschau.de/ausland/rueckkehr-fuer-irak-fluechtlinge-101.html).
Bis zum Sommer 2019 hatte sich nach Ansicht der Fragesteller die Sicherheitslage des Landes in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich verbessert, symbolische Schritte wie der Abbau der gesicherten „Grünen Zone“ in Bagdad zeugen davon. Islamistische Terrorgruppierungen sind jedoch nach wie vor in vielen Landesteilen aktiv (vgl. „Nicht besiegt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. Dezember 2018).
Eine neue Entwicklung trat ab dem 1. Oktober 2019 ein. Seitdem demonstrieren Hunderttausende Irakerinnen und Iraker gegen Korruption, Vetternwirtschaft, die schlechten Lebensbedingungen und inzwischen gegen das ganze politische System. Laut dem Corruption Perception Index von Transparency International gehört der Irak zu den korruptesten Staaten der Welt (https://www.transparency.org/country/IRQ). Im Laufe der Zeit richteten sich die Demonstrationen auch zunehmend gegen ausländische Einflussnahme auf die irakische Politik. Bis Anfang Dezember 2019 wurden mindestens 450 Menschen getötet und ca. 20.000 verletzt (https://www.france24.com/en/20191208-thousands-return-to-the-streets-in-iraq-defying-deadly-violence-1).
Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Gewaltanwendung irakischer Sicherheitskräfte gegen die Demonstranten als „illegal“ und sprachen von einem „Blutbad“ (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2019/11/iraq-rein-in-security-forces-to-prevent-a-bloodbath/).
Die derzeitige Situation im Irak zeigt, dass die militärische Zurückdrängung des IS in weiten Teilen erfolgreich war. Gleichzeitig verdeutlichen die jüngsten Demonstrationen jedoch auch, dass die großen sozioökonomischen Probleme der irakischen Bevölkerung, deren Wurzeln in der Zeit weit vor den Eroberungszügen des IS liegen, nicht nur weiterhin existieren, sondern durch die massiven Zerstörungen durch den IS und die Bekämpfung desselben sich nochmals erheblich verschlimmert haben. Damit fällt dem Wiederaufbau und der Verbesserung der Lebensverhältnisse der irakischen Bevölkerung, zu der insbesondere auch die systematische Bekämpfung von Korruption und Nepotismus gehört, jetzt noch größere Bedeutung zu.
Trotz des großen internationalen Engagements stockt der Wiederaufbau des Landes allerdings, und die Zahl der Rückkehrer unter den Binnenvertriebenen stagniert (https://www.thenewhumanitarian.org/news/2019/07/22/iraq-displacement-crisis-recovery). Das gilt nicht zuletzt für die Stadt Mossul. Der Erfolg des Wiederaufbaus der größten sunnitischen Stadt des Landes und die Bildung einer unparteiischen lokalen Regierung, die bestehende konfessionelle Konflikte lindern kann, könnten nach Ansicht der Fragesteller ein Signal an den Rest des Landes aussenden, dass die durch den IS angerichteten Zerstörungen repariert werden können und gesellschaftliche Spaltungen überwindbar sind. Gut zwei Jahre nach der Rückeroberung der Stadt konnten noch immer rund 300.000 ehemalige Bewohner nicht zurückkehren (https://www.nrc.no/perspectives/2019/mosul-returning-home-to-rubble/).
Nach Angaben der Vereinten Nationen (https://www.unocha.org/iraq) bleiben 6,7 Millionen Menschen im Irak auf humanitäre Hilfe angewiesen. Rund 1,8 Millionen Menschen sind Binnenvertriebene, davon knapp 300.000 aus der Sindschar-Region (https://www.presseportal.de/pm/6745/4336959). Einer Rückkehr in ihre Heimat steht die fragile Sicherheitssituation entgegen.
Hilfsorganisationen warnen deshalb davor, humanitäre Gelder aus der Sindschar-Region abzuziehen und auf andere Regionen des Landes zu verlagern. Es müssten zudem dringend mehr Bemühungen unternommen werden, um dauerhafte Lösungen für die Binnenvertriebenen zu finden, die nicht in ihre Dörfer zurückkehren können oder wollen, weil sie dort ihre Sicherheit nicht gewährleistet sehen oder in verschiedenen Nachkriegszeiten schwerste Menschenrechtsverletzungen erleben mussten.
Viele Frauen in den nordirakischen Flüchtlingscamps, insbesondere Angehörige der religiösen Minderheit der Jesiden, haben sexualisierte Gewalt überlebt, sind traumatisiert oder leiden an Depressionen. Auch das beengte Umfeld in den Camps ist von Gewalt geprägt. Zudem haben viele Jesiden einen niedrigen Bildungsstand, viele Frauen können nicht lesen und schreiben – und haben entsprechend keine Möglichkeit, Arbeit in der ohnehin verarmten Region zu finden (vgl. https://www.medicamondiale.org/spenden-fuer-frauenrechte-im-irak.html).
Zur Stabilisierung des Landes gehört schließlich auch ein Prozess der Aussöhnung nach dem Krieg gegen den IS. Das betont auch die Bundesregierung: „Der Kampf gegen Straflosigkeit durch juristische Aufarbeitung von in Irak begangenen Verbrechen ist ein sehr wichtiges Anliegen der Bundesregierung.“ Dabei unterstreicht sie, dass besonders diejenigen „zur Rechenschaft gezogen werden [müssen], die die Hauptverantwortung“ für die Verbrechen des IS tragen (Bericht der Bundesregierung, S. 17). Dieses Ziel wird vielen Berichten zufolge nicht erreicht (vgl. https://www.newyorker.com/magazine/2018/12/24/iraqs-post-isis-campaign-of-revenge). Der Irak hat es bis heute versäumt, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in seine nationale Strafordnung zu integrieren (https://www.hrw.org/world-report/2019/country-chapters/iraq).
Ein besonderes Augenmerk der deutsch-irakischen Zusammenarbeit lag stets auf der Autonomen Region Kurdistan. Trotz dieser Zusammenarbeit und der Zielsetzung der Bundesregierung, dass in der Region „Korruption mit Blick auf dringend notwendige wirtschaftliche Investitionen bekämpft werden“ muss, hat sich die Lage eher verschlechtert (vgl. „Am Barzani-Clan führt kein Weg vorbei“, Bremer Nachrichten vom 15. Juli 2019).
Wichtig für eine Stabilisierung des Irak ist auch die Beendigung der derzeitigen massiven Repression und Gewaltanwendung durch irakische Sicherheitskräfte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten und auch des Nicht-Einschreitens der Sicherheitsbehörden (https://www.hrw.org/news/2019/12/02/iraq-abductions-linked-baghdad-protests) gegen häufig nicht eindeutig identifizierte Gewaltakteure, z. B. Scharfschützen. Eine Untersuchungskommission der irakischen Regierung sprach von „exzessiver Gewalt“ durch die Sicherheitskräfte (https://www.reuters.com/article/us-iraq-protests/iraqi-security-forces-killed-149-protesters-most-by-shots-to-head-chest-government-inquiry-idUSKBN1X116T). Diese andauernde Gewalt heizt die Wut der Bevölkerung auf den Staatsapparat weiter an. Die hohe Zahl von Todesopfern und Verletzten und die trotz zahlreicher internationaler Appelle (z. B. https://www.zdf.de/nachrichten/heute/bundesregierung-nach-protesten-irak-muss-korruption-bekaempfen-100.html) fortgesetzte Repression deuten dabei weniger auf mangelhafte Ausbildung der Sicherheitskräfte als Ursache der hohen Opferzahlen hin, sondern vielmehr auf mangelnden politischen Willen, auf die Forderungen der Protestierenden einzugehen. Vor diesem Hintergrund muss unbedingt ausgeschlossen werden können, dass im Irak stationierte Ausbilder der deutschen Bundeswehr irakische Sicherheitskräfte trainieren, die mittelbar oder unmittelbar in die Gewalt gegen demonstrierende Irakerinnen und Iraker involviert sind (vgl. https://www.zeit.de/news/2019-11/04/augenzeugen-erstmals-scharfe-munition-gegen-demonstranten-in-bagdad-eingesetzt).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen60
Wie beurteilt die Bundesregierung die allgemeine Sicherheitssituation im Irak?
Wie beurteilt die Bundesregierung den angekündigten Aufbau föderaler Strukturen im Irak?
Wie beurteilt die Bundesregierung das allgemeine Verhältnis zwischen Erbil und Bagdad?
Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere auch die Situation in Kirkuk, seitdem die Stadt unter Kontrolle von Bagdad steht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Zahl der Kämpfer von islamistisch-terroristischen Gruppierungen im Irak, und wie hat sich diese Zahl im letzten Jahr entwickelt (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/4229)?
Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die wesentlichen Rekrutierungsfaktoren für islamistische Terrorgruppen im Irak, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr Ziel, das Wiedererstarken der Gruppen verhindern zu wollen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Rolle spielen die Probleme beim Wiederaufbau der zerstörten Städte nach Ansicht der Bundesregierung als Rekrutierungsfaktor?
Welche Rolle spielt das Agieren der schiitisch geprägten Volksmobilisierungseinheiten als Rekrutierungsfaktor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Fortschritte bei der Integration der Volksmobilisierungseinheiten in die regulären Streitkräfte hinsichtlich des von ihr formulierten Ziels, eines „demokratisch kontrollierten Sicherheitssektor[s]“ (Bericht der Bundesregierung, S. 13)?
Wie setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres Engagements für die Rolle von Frauen bei der Friedenssicherung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/05-frauen/frauen-konfliktpraevention-node) dafür ein, beim Umbau des Sicherheitssektors gezielt auch die Perspektive und somit die Bedürfnisse von Frauen zu berücksichtigen, um so einen nachhaltigen Stabilisierungsprozess voranzutreiben?
In welchem Umfang und auf welche Weise ist die Bundesregierung derzeit beim Wiederaufbau der Stadt Mossul aktiv?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus Berichten über die anhaltend hohe Zahl der aus Mossul stammenden Binnenvertriebenen für ihr Engagement in der Stadt (vgl. https://www.nrc.no/news/2019/july/mosul-over-300000-still-unable-to-go-back-home-two-years-since-end-ofwar/)?
In welchem Umfang hat die irakische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Befreiung vom IS den Wiederaufbau Mossuls unterstützt, und inwiefern stimmen die internationalen Geber ihre Programme mit denen der irakischen Regierung ab?
Wie hat sich das Verhältnis der Konfessionen in Mossul seit der Befreiung entwickelt – besonders im Hinblick auf die Präsenz schiitischer Sicherheitskräfte, und inwiefern können die Spannungen in Mossul die Rekrutierung islamistischer Terrorgruppen befördern?
Inwiefern existiert der Mossul-Stabilisierungsrat weiterhin, und inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung daran (vgl. Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/11081)?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für Abschluss und Veröffentlichung der ressortgemeinsam unabhängig durchgeführten Evaluierung zum Irakportfolio wie im Mai 2019 im Umsetzungsbericht zum Spending Review zum Politikbereich „Humanitäre Hilfe und Übergangshilfe einschließlich der Schnittstellen Krisenprävention, Krisenreaktion, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit“ angekündigt?
Inwiefern wird das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit an der ressortübergreifenden Evaluierung beteiligt sein?
Welche weiteren Evaluierungsinstitute wurden bereits dafür unter Vertrag genommen bzw. werden in Betracht gezogen?
Wie hat sich seit 2014 die Zahl der Beamtinnen und Beamten im höheren Dienst an den deutschen Auslandsvertretungen in Erbil und Bagdad entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
In welcher Höhe sind seit 2017 Mittel der Bundesregierung in welche Regionen im Irak geflossen (vgl. die Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/11081), und wie hoch war dabei der jeweilige Anteil der über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vergebenen Mittel?
In welcher Höhe sind seit 2017 Mittel aus dem Programm für Private Träger in den Irak geflossen (bitte nach Jahren aufgliedern, vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/11081)?
In welcher Höhe sind seit 2017 Mittel der Bundesregierung in welche Regionen im Irak geflossen, um dort gezielt Frauenrechte zu stärken, Bildung für Frauen und Mädchen zu gewährleisten oder explizit gegen genderspezifische Gewalt vorzugehen?
In welchem Umfang ist die Bundesregierung derzeit humanitär im Nordirak engagiert (bitte nach Provinzen aufschlüsseln)?
Welche humanitären Projekte im Nordirak hat die Bundesregierung seit 2017 beendet, und inwiefern konnten diese Projekte nach ihrer Kenntnis im Anschluss durch andere Geber weiterfinanziert werden (bitte einzelne Projekte auflisten)?
Inwieweit wurde dort, wo von Deutschland finanzierte humanitäre Hilfe eingestellt wurde, diese Entscheidung mit dem deutschen Instrument der Übergangshilfe abgestimmt bzw. koordiniert?
Welche Projekte sind von einem deutschen Instrument in das andere übernommen worden (bitte aufzählen)?
Inwieweit wurde die Beendigung der Projekte mit anderen Gebern bzw. den lokalen Behörden koordiniert und gemäß dem Grundsatz „do no harm“ für die betroffenen Camps oder Regionen durchgeführt?
Wie schätzt die Bundesregierung den humanitären Bedarf im Nordirak ein?
Was bedeutet diese Analyse für das deutsche Engagement?
Welche Projekte hat die Bundesregierung seit 2016 im Irak zur Bekämpfung von Korruption und Nepotismus durchgeführt und wie hoch sind die jeweils dafür eingesetzten finanziellen Mittel (bitte auch Projektzeitraum und Provinz bzw. Provinzen, in denen das Projekt durchgeführt wurde/wird, angeben)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus Berichten über die anhaltend hohe Zahl der aus dem Sindschar stammenden Binnenvertriebenen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für ihr Engagement?
Inwieweit engagiert sich die Bundesregierung um sogenannte nachhaltige Lösungen (durable solutions) für die Menschen, die nicht in ihre Heimat zurückkehren wollen oder können?
Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Sorge von Hilfsorganisationen, dass vermehrt humanitäre Hilfsgelder aus den Camps in der Sindschar-Region abgezogen werden, obwohl die Versorgungslage unvermindert akut bleibt?
Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung auch für diejenigen Binnenvertriebenen, die außerhalb besagter Camps leben – und die laut Hilfsorganisationen fünf Jahre nach ihrer Flucht akut Gefahr laufen, ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren zu können?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele als Binnenflüchtlinge und zuvor regulär in dieser Region lebende Menschen durch die türkische Offensive in Nordsyrien vertrieben wurden und aktuell Schutz in der Autonomen Region Kurdistan und im Irak suchen (bitte nach Region und Flüchtlingslagern auflisten)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Berichten über den Ablauf der Prozesse gegen ISIS-Mitglieder für ihr Ziel einer „juristischen Aufarbeitung“ der Verbrechen der Gruppe?
Inwiefern hat sie sich gegenüber der irakischen Regierung für eine Änderung der Verfahren eingesetzt, und welche Hilfe hat sie dabei angeboten?
Inwiefern plant die Bundesregierung, in Syrien inhaftierte vermeintliche IS-Kämpfer mit zumindest auch deutscher Staatsangehörigkeit in den Irak zu überführen, damit sie dort vor Gericht gestellt werden können?
Inwiefern hat die Bundesregierung als Konsequenz des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/is-anhaenger-103.html) bereits weitere deutsche Staatsbürger aus den Lagern Nordsyriens und des Irak nach Deutschland zurückgeführt, und welche Konsequenzen wird sie aus dem Beschluss ziehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die „Festigung demokratischer Strukturen“ (Bericht der Bundesregierung, S. 7) in der Autonomen Region Kurdistan?
Inwiefern hat die Bundesregierung durch ihr großes Engagement in der RKI Druck auf die politischen Verantwortlichen zur Stärkung der demokratischen Strukturen sowie der Rechte von Frauen, insbesondere der Jesidinnen, ausgeübt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Stand der Presse- und Meinungsfreiheit in der RKI für die von ihr formulierten Ziele der Demokratisierung und Korruptionsbekämpfung in der Region?
Und hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Hintergründe von Morden an kritischen und zum Teil prominenten Journalisten im Nordirak?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Vorwürfen, nach denen Minderjährige von Sicherheitskräften im Nordirak gefoltert wurden (vgl. https://www.spiegel.de/politik/ausland/irak-kurden-regierung-soll-jugendliche-gefoltert-haben-a-1247026.html) für ihre Zusammenarbeit mit den nordirakischen Sicherheitskräften?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Überführung der Peschmerga in die regulären Streitkräfte Iraks, und ist eine enge Anbindung an die Parteien PUK und KDP aus Sicht der Bundesregierung förderlich für die demokratische Entwicklung im Land?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Firmen im Besitz der Barzani-Familie Empfänger oder Auftragnehmer deutscher EZ-Projekte im Nordirak gewesen (bitte nach Empfänger und Projekt auflisten)?
Sind der Bundesregierung Fälle von Korruption und Vetternwirtschaft bekannt, in die die Mitglieder der Familien Barzani und Talabani in der Autonomen Region Kurdistan im Nordirak verstrickt sind?
In welchem Umfang verdient nach Kenntnis der Bundesregierung die Barzani-Familie an den Ölverkäufen der Autonomen Region Kurdistan im Nordirak?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Mord eines Mitarbeiters des türkischen Generalkonsulats in Erbil für die Sicherheit der deutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Auslandsvertretung vor Ort gezogen (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/nordirak-zwei-tote-bei-angriff-auf-tuerkische-konsulatsmitarbeiter-in-erbil/24672108.html)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ölverkäufe aus Nordsyrien, die an das Assad-Regime, aber auch über die Autonome Region Kurdistan im Irak an die Türkei gehen (https://www.al-monitor.com/pulse/originals/2019/12/oil-money-syria-turkey-kurdish-sdf-sales.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere als Ko-Vorsitzender der Arbeitsgruppe für die Reform der Nachrichtendienste innerhalb der Reform des irakischen Sicherheitssektors im Hinblick auf das erklärte Ziel, den Ansatz eines demokratisch legitimierten und kontrollierten Nachrichtendienstes voranzubringen (vgl. Bericht der Bundesregierung, S. 13), die bisherigen Resultate in diesem Bereich?
Wer hat die Bundesregierung im Vorsitz dieser Arbeitsgruppe bisher vertreten, und welche Themenbereiche hat diese Arbeitsgruppe bisher durch welche Maßnahmen bearbeitet?
Wie bewertet die Bundesregierung die enge Zusammenarbeit von EU-Expertinnen und EU-Experten der zivilen „EU Advisory Mission in support of Security Sector Reform in Iraq“ (EUAM Iraq), die teilweise direkt im irakischen Innenministerium sowie im Büro des Nationalen Sicherheitsrats tätig sind und im „permanenten Austausch mit den irakischen Behörden“ stehen, mit den irakischen Sicherheitsbehörden vor dem Hintergrund der seit Oktober ausgeübten exzessiven Gewalt irakischer Sicherheitskräfte, und wie bewertet sie die bisherigen Resultate dieser Mission (vgl. Bericht der Bundesregierung, S. 13-14)?
Aus welchen Gründen ist die derzeitige Ausbildungs- und Trainingsmission der Bundeswehr im Irak im Rahmen des Fähigkeitsaufbaus regulärer irakischer Streit- und Sicherheitskräfte nicht in die für einen ähnlichen Auftrag im Irak stationierte NATO-Trainingsmission integriert?
Welche Güter wurden von der Bundesregierung im Rahmen der 2016 gestarteten militärischen Ausstattungshilfe und Ausrüstungshilfe an welche irakischen Sicherheitsbehörden geliefert (vgl. Bericht der Bundesregierung, S. 16; bitte nach Datum, Art, Wert und Sicherheitsbehörde aufschlüsseln; bitte auch den Gesamtwert angeben)?
Wann und inwiefern haben welche Vertreter der Bundesregierung gegenüber welchen irakischen politischen und/oder militärischen Akteuren die seit Oktober 2019 von Sicherheitskräften ausgeübte Gewalt gegen Demonstranten im Irak beanstandet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß des iranischen Einflusses in irakischen Ministerien und im irakischen Sicherheitssektor?
Wann und inwiefern haben welche Vertreter der Bundesregierung gegenüber welchen iranischen politischen und/oder militärischen Akteuren die massive Einmischung Irans auf die Entwicklung der zukünftigen Kräfteverhältnisse der politischen Akteure im Irak (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 30. November 2019, S. 8) kritisiert?
Welche Akteure sind in den Augen der Bundesregierung für die inzwischen über 450 im Irak getöteten Demonstranten in erster Linie verantwortlich?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung oder Involvierung von durch Iran unterstützte Milizen der Volksmobilisierungseinheiten und durch Iran selbst an bzw. in die massive Gewaltanwendung gegen irakische Demonstranten?
Wie überprüft die Bundesregierung seit Anfang Oktober 2019, ob von Deutschland ausgebildete Sicherheitskräfte – unmittelbar oder mittelbar – in die Gewalt gegen irakische Demonstranten involviert sein könnten?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass von Deutschland ausgebildete Sicherheitskräfte oder gelieferte Waffen – weder unmittelbar noch mittelbar – gegen irakische Demonstranten eingesetzt werden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts der von schwedischen Strafverfolgungsbehörden eingeleiteten Ermittlungen wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Sozialhilfebetrugs gegen den irakischen Verteidigungsminister Najah Al-Shammari (https://www.fr.de/politik/schweden-ermittelt-gegen-irakischen-verteidigungsminister-13249734.html) für die Glaubwürdigkeit der Einhaltung der von der irakischen Zentralregierung unterzeichneten Endverbleibserklärung für Material, welches den irakischen Streit- und Sicherheitskräften im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative von Deutschland zur Verfügung gestellt wurde (vgl. Antwort auf Frage 48 zu Bundestagsdrucksache 19/15250)?
Was haben die von Heiko Maas am 6. November 2019 im Deutschen Bundestag erwähnten Gespräche und Analysen mit den im Irak „Verantwortlichen“ über von irakischen Sicherheitskräften gegen Demonstranten ausgeübte exzessive Gewalt bezüglich Verantwortlichkeiten und Vermeidung weiterer derartiger Gewalt ergeben (vgl. Plpr-Nr. 19/123 vom 6. November 2019, S. 15236), in deren Folge die Opferzahlen unter den Demonstranten nochmals erheblich angestiegen sind?
Inwiefern prüft die Bundesregierung angesichts der Gewalt gegen irakische Demonstranten seit Oktober 2019 die Einschränkung finanzieller und sonstiger Unterstützungen an die irakische Regierung, und mit welchen europäischen Partnern stimmt sie sich dabei ab?