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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechte Netzwerke in Polizei und Bundeswehr - Erkenntnisse zu Franco A., Nordkreuz & Uniter e.V.

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1698004.02.2020

Rechte Netzwerke in Polizei und Bundeswehr – Erkenntnisse zu Franco A., Nordkreuz & Uniter e. V.

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Infolge der Ermittlungen gegen Franco A. erfuhren die Telegram-Chatgruppen „Nord“, „Ost“, „Süd“, „West“ et cetera sowie der Verein Uniter öffentliche Aufmerksamkeit. Die „tageszeitung“ berichtet über das Interesse des Bundeskriminalamts an A. S. alias „Hannibal“, Gründer des Vereins Uniter sowie Administrator von Telegram-Chatgruppen, außerdem legte der Generalbundesanwalt einen Beobachtungsvorgang an (vgl. taz „‚Hannibal‘ muss vor Gericht“, 23. September 2019). In diesem Verein, so der Stern, seien ebenfalls (ehemalige) Soldaten, Polizisten und Personen aus der Sicherheitsbranche Mitglieder (vgl. Stern, Ausgabe 33/19: „‚Hannibal‘ und seine Wölfe: Was hat der dubiose Verein ‚Uniter‘ vor?“, 9. August 2019). Weiterhin sollen zwei Mitglieder der Chatgruppe „Nordkreuz“ Feindeslisten mit Namen von linken Politikerinnen oder Politikern und Personen aus der Zivilgesellschaft angelegt haben um diese an einem „Tag X“ zu entführen und zu ermorden (vgl. taz „Rechter Terror in Deutschland“, 6. Juli 2019). Wie aus einem Bericht des Onlinemagazins Spiegel hervorgeht, besaß eine der durchsuchten Personen, ein Polizist namens M. G., angeblich über 10.000 Schuss Munition (vgl. Spiegel „10.000 Schuss für den ‚Tag X‘“, 12. Juni 2019). Des Weiteren besteht der Verdacht, dass A. S. über die bevorstehenden Durchsuchungen informiert wurde. (vgl. taz: „Freispruch für einen Geheimnisträger“, 27. März 2019). In einem Bericht von Spiegel Online ist außerdem davon die Rede, dass A. S. einen Laptop einen Tag vor den Durchsuchungen einem anderen Soldaten übergeben haben soll (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/prozess-gegen-mad-agent-netzwerk-rechtsgesinnter-soldaten-in-der-bundeswehr-a-1258872.html).

Im Gesamtbild betrachtet man nun einen Fall, der nach Ansicht der Fragesteller viele Fragen über die Behörden der Bundesregierung im Umgang mit rechten Strukturen in benannten Behörden aufwirft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viele Personen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung den Chatgruppen „Nord“, „Süd“, „West“, „Ost“ et cetera und etwaigen Untergruppen zuordnen (bitte nach Zugehörigkeit aufschlüsseln)?

1

a) Wie viele Personen aus den jeweiligen Chatgruppen lassen sich ebenfalls als aktuelle oder ehemalige Mitglieder bei Uniter e. V. identifizieren?

1

b) Wie viele Administratorinnen oder Administratoren haben die genannten Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung betreut (bitte nach Gruppen beantworten)?

1

c) Waren nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vom Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder von den Landesämtern für Verfassungsschutz offen oder verdeckt Teil der Chatgruppen, falls ja, von welcher Behörde, in welchem Zeitraum in welchen Gruppen und privat oder dienstlich?

2

Zu welchem Zeitpunkt genau hatte das BKA Kenntnis von den Nordkreuz-Chats?

2

a) Wie wurde das BKA auf diese Chats aufmerksam?

2

b) Welche Behörden des Bundes oder der Länder wurden vom BKA zu welchem Zeitpunkt genau in Kenntnis gesetzt?

2

c) Zu welchem Zeitpunkt genau hatte das BKA Kenntnis von der Identität von „Hannibal“ und A. S., und durch welche Mittel wurde diese Identität ermittelt?

3

Zu welchem Zeitpunkt genau hatte das BfV Kenntnis von den Nordkreuz-Chats?

3

a) Wie wurde das BfV auf diese Chats aufmerksam?

3

b) Welche Behörden des Bundes oder der Länder wurden vom BfV zu welchem Zeitpunkt genau in Kenntnis gesetzt?

3

c) Zu welchem Zeitpunkt genau hatte das BfV Kenntnis von der Identität von „Hannibal“ und A. S,. und durch welche Mittel wurde diese Identität ermittelt?

4

Zu welchem Zeitpunkt genau hatte der Militärische Abschirmdienst (MAD) Kenntnis von den Nordkreuz-Chats?

4

a) Wie wurde der MAD auf diese Chats aufmerksam?

4

b) Welche Behörden des Bundes oder der Länder wurden vom MAD zu welchem Zeitpunkt genau in Kenntnis gesetzt?

4

c) Zu welchem Zeitpunkt genau hatte der MAD Kenntnis von der Identität von „Hannibal“ und A. S., und durch welche Mittel wurde diese Identität ermittelt?

5

Gegen wie viele Beschuldigte in den jeweiligen Komplexen (Franco A., Nordkreuz, M. G.) ermittelt die Bundesanwaltschaft, und zu welchen Vorwürfen?

5

a) Gegen wie viele Beschuldigte ermitteln Landesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den o. g. Komplexen, und zu welchen Vorwürfen?

6

Zu welchen Vorwürfen ermittelt die Bundesanwaltschaft in dem Verfahren gegen M. R., welches am 9. Juli 2019 von der Staatsanwaltschaft Korneuburg übernommen wurde?

7

Ermittelt die Bundesanwaltschaft in diesem Verfahren gegen weitere Personen, wenn ja, gegen wie viele?

8

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Personenidentitäten zwischen den Beschuldigten und/oder Zeugen bzw. Zeuginnen im Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der „Europäischen Aktion“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (vgl. Protokoll der 123. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 28. Juni 2017) und in den Verfahrenskomplexen Franco A. sowie Nordkreuz?

9

Bezogen auf den eingangs erwähnten Artikel vom 12. Juni 2019 auf Spiegel Online, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib entsprechender Waffen, mit denen die Munition, die bei M. G. gefunden wurde, verschossen werden kann?

10

Wie viele der Anwesenden auf der Abschlussfeier in der Graf-Zeppelin-Kaserne des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Calw am 27. April 2017 sind oder waren – bezugnehmend auf die Bundestagsdrucksache 19/7513 – nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder bei Uniter e. V.?

11

Wie viele Treffen bzw. Begegnungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Franco A. und A. S.?

11

a) Wann und wo genau fanden diese Treffen statt?

12

Bezugnehmend auf den Artikel in der „taz“ vom 27. März 2019, wer informierte nach Kenntnis der Bundesregierung A. S. über die bevorstehenden Durchsuchungen?

12

a) Teilte die Bundesanwaltschaft die beabsichtigte Durchsuchungsmaßnahme gegen A. S. im Vorfeld der Kaserne bzw. dem KSK mit?

12

b) Teilte das Bundeskriminalamt die beabsichtigte Durchsuchungsmaßnahme gegen A. S. im Vorfeld der Kaserne bzw. dem KSK mit?

12

c) Hat die Generalbundesanwaltschaft oder hat das BKA die Daten des Laptops, den A. S. vor den Durchsuchungen einem weiteren Soldaten übergeben hat, sichern können?

12

d) War P. W. vom MAD auch Kontaktperson für die Ermittlungen gegen Franco A., und falls ja, wurde er über Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung, Haftbefehl und/oder Durchsuchungsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt?

13

Welche Mitglieder der Bundesregierung hatten zu welchen Anlässen Kontakt zu Uniter e. V.?

Berlin, den 10. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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