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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Klimaschutzplan, Kohleausstieg und ETS-Zertifikate

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

27.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1701305.02.2020

Klimaschutzplan, Kohleausstieg und ETS-Zertifikate

der Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel, Albrecht Glaser, Franziska Gminder, Kay Gottschalk, Stefan Keuter und Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Kohleausstieg wird den Bedarf an Zertifikaten des European Trading Scheme (ETS) deutlich reduzieren (vergleiche: https://energiesystemezukunft.de/themen/debatte/hilft-oder-bremst-der-emissionshandel-auf-dem-weg-zum-kohleausstieg/, zuletzt abgerufen am 14. Januar 2020). Mögliche Überschreitungen der geplanten Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr sollen durch den Ankauf von ETS-Zertifikaten ausgeglichen werden (vergleiche: Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030, Seite 4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Anzahl an ETS-Zertifikaten wird durch den deutschen Kohleausstieg in den Jahren bis 2030 jährlich nach Kenntnis der Bundesregierung freigesetzt?

a) Sollen diese gelöscht werden oder dem System entnommen werden?

b) Welche Vereinbarung wurde hierzu mit der Europäischen Kommission und mit unseren europäischen Partnern im ETS-System getroffen?

2

Welche Einnahmeausfälle ergeben sich für Deutschland jährlich im Zeitraum bis 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung aus einer Löschung beziehungsweise Entnahme?

3

Wie wird Deutschland für die entnommenen oder gelöschten ETS-Zertifikate entschädigt?

Welche Entschädigungszahlungen erwartet die Bundesregierung?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Veräußerung der nicht benötigten Zertifikate am Markt oder durch bilateralen Handel?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Handelbarkeit von Emissionszuweisungen im sogenannten Nicht-ETS-Bereich (vergleiche: Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030, Seite 1)?

6

Welche Staaten sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung besser und welche schlechter als Deutschland bei der Verfolgung des eigenen Kohleausstiegsplans positioniert, und welche Menge an nicht benötigten Emissionszuweisungen ist derzeit verfügbar?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsche Bedarf an Emissionszuweisungen, wenn die Planabweichung bis 2030 konstant bleibt?

8

Wovon geht die Bundesregierung in Sachen Emissionszuweisungen und ETS-Zertifikaten aus, von einer Identität, von einer Gleichwertigkeit untereinander oder von einer gegenseitigen Austauschbarkeit?

9

Welche Ausgaben für den Ankauf Deutschlands von ETS-Zertifikaten für die Sektoren Wärme und Verkehr kalkuliert die Bundesregierung jährlich bis 2030?

10

Wird derzeit mit den europäischen Partnern und der Europäischen Kommission in Sachen Emissionszuweisungen und ETS-Zertifikate verhandelt?

a) Wenn ja, gibt es bereits Ergebnisse, um die ETS-Zertifikate für mögliche Planverfehlungen in den Sektoren Wärme und Verkehr zu nutzen?

b) Wenn nein, gibt es Absichten, zu verhandeln?

11

Ist nach Informationen der Bundesregierung eine Ausweitung der ETS-Zertifikate auf die Sektoren Wärme und Verkehr geplant?

12

Welche jährlichen Einnahmen erwartet die Bundesregierung aus dem Verkauf von nationalen Zertifikaten in den Sektoren Wärme und Verkehr?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung die Überführung des nationalen Zertifikatesystems in das ETS?

Berlin, den 14. Januar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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