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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bilanz verhinderter jihadistischer Terroranschläge

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1722917.02.2020

Bilanz verhinderter jihadistischer Terroranschläge

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nur 48 Stunden nach den Gedenkfeiern für die Opfer des Terroranschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz wurde der dortige Weihnachtsmarkt wegen eines gemutmaßten Anschlagsszenarios vorübergehend geräumt (https://www.tagesspiegel.de/berlin/der-schockmoment-was-ueber-den-terroralarm-am-breitscheidplatz-bekannt-ist/25361186.html). Nur wenige Tage später wird eine Erfolgsbilanz der Sicherheitsbehörden publik, wonach seit dem verheerenden Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt kurz vor Weihnachten 2016 mit insgesamt zwölf Todesopfern verschiedene jihadistische Terroranschläge verhindert worden seien (https://www.welt.de/politik/deutschland/article204512356/Terror-Behoerden-verhinderten-seit-2016-neun-islamistische-Anschlaege.html). Ungeachtet der Fragen, wie ernsthaft die Anschlagspläne und Anschlagsszenarien in den einzelnen Fällen waren und wer darin verwickelt war, sind diese Situationen nach Ansicht der Fragesteller Anlass, um die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden auf den Prüfstand zu stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Um welche insgesamt neun verhinderten jihadistischen Terroranschläge seit 2016 handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den vom Bundeskriminalamt auf Presseanfragen mitgeteilten Fällen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article204512356/Terror-Behoerden-verhinderten-seit-2016-neun-islamistische-Anschlaege.html)?

2

Welche Behörden waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit den polizeilichen Ermittlungen in diesen Fällen jeweils betraut, und welche Staatsanwaltschaften haben die Ermittlungen jeweils geleitet?

3

Gegen wie viele Beschuldigte unter welchem Straftatvorwurf wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen in den neun Fällen jeweils geführt?

4

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten bzw. im Zusammenhang mit den neun verhinderten Anschlägen jeweils Waffen, Sprengstoffe, Bauanleitungen oder sonstige Materialien zur Herstellung von Sprengstoffen bzw. Sprengvorrichtungen gefunden, und wenn ja, was im Einzelnen?

5

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den neun Fällen jeweils Anklage erhoben, und wenn ja, wo, und mit welchem Vorwurf?

6

Mit welchen Gruppierungen des islamistischen bzw. jihadistischen Spektrums in Deutschland bzw. im Ausland haben die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte?

7

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung unter den Beschuldigten, Beteiligten oder Zeugen in den neun Fällen jeweils Verbindungen zum Deutschsprachigen Islamkreis (DIK) Hildesheim bzw. zu dem Netzwerk des Predigers „Abu Wallaa“ oder zur Fussilet-Moschee Berlin bzw. zum Attentäter Anis Amri (https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Deutschsprachiger-Islamkreis-Hildesheim-verboten)?

8

Von welchen inländischen oder ausländischen Behörden stammten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Hinweise, die zur Verhinderung der neun jihadistischen Anschläge führten?

Berlin, den 20. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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