Private Wachdienste in Bundeswehr-Kasernen
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 2016 werden zunehmend private Sicherheitsdienste angeheuert, um Kasernen und andere militärische Liegenschaften zu bewachen (https://www.welt.de/ wirtschaft/article156134709/Die-Bundeswehr-bewacht-ihre-Kasernen-nicht-mehr- selbst.html). Das ist zunächst nicht grundsätzlich neu, hatte doch schon 1919 die damals SPD-geführte Reichsregierung die „Heeresbewachung“ durch private Dienstleister eingeführt, wodurch Deutschland den Versailler Vertrag umgehen konnte, nach dem das Land nur noch 100 000 Soldaten haben durfte (https://www.dersicherheitsdienst.de/images/dsd-ausgaben/2019/DSD_01-2019.pdf).
Nach der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 wurde die Bewachung von militärischen Liegenschaften durch private Wachdienste jedoch massiv ausgeweitet (https://www.welt.de/wirtschaft/article156134709/Die-Bundeswehr-bewacht-ihre- Kasernen-nicht-mehr-selbst.html). Im Zuge der Berateraffäre wurde deutlich, dass das Bundesministerium der Verteidigung externe Dienstleister nach Auffassung der Fragestellenden unter so fragwürdigen Umständen angeworben hat, dass diese gerade Gegenstand eines Untersuchungsausschusses des Verteidigungsausschusses sind. Außerdem wirft der Einsatz privater Sicherheitsdienstleister bei einst hoheitlichen Aufgaben nach Ansicht der Fragestellenden Fragen nach der Sicherheit auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele militärische und welche militärischen Liegenschaften gibt es aktuell, und wie viele davon werden von privaten Sicherheitskräften bewacht (bitte auflisten)?
Wie viele und welche Kasernen gibt es aktuell, und wie viele davon werden von privaten Sicherheitskräften bewacht (bitte auflisten)?
In welchem Umfang hat das Bundesverteidigungsministerium in den vergangenen zehn Jahren privaten Wachschutz für militärische Liegenschaften eingekauft (bitte nach Jahr, Anzahl der Liegenschaften und Finanzvolumen auflisten)?
Wie viele militärische und welche militärischen Liegenschaften sind aktuell im Rahmen eines sogenannten Betreibermodells einem Generalunternehmer überantwortet worden, der dann ggf. auch Sicherheitsfirmen einsetzt (bitte nach Jahr seit 2009 aufschlüsseln)?
Welches Modell bevorzugt die Bundeswehr aktuell bei der Vergabe – Direktvergabe an Sicherheitsfirmen oder Generalunternehmer?
Wie werden Wachaufträge an private Sicherheitsdienste vergeben, und wie sieht das Verfahren genau aus?
Nach welchen Kriterien werden Wachaufträge an private Sicherheitsdienste vergeben?
Wird dabei immer der günstigste Wettbewerber genommen, oder inwiefern berücksichtigt das Bundesverteidigungsministerium auch Qualität und/oder das Preis-Leistungs-Verhältnis?
Inwiefern hat das Bundesverteidigungsministerium auf den Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2014 reagiert, die sich damals dafür ausgesprochen hatte, „dass Bund und Länder bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge an private Sicherheitsdienste stets die Möglichkeit prüfen, qualitätssichernde Standards als Voraussetzung beziehungsweise vorteilhaft zu berücksichtigendes Kriterium einer Auftragsvergabe in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen“?
Gibt es besondere Anforderungen an ziviles Personal, das sicherheitsempfindliche Tätigkeiten auf Liegenschaften der Bundeswehr ausübt, und inwiefern wird diese Eignung überprüft?
Wie lange dauert die Sicherheitsüberprüfung, und inwiefern geht die Bundesregierung auf Klagen der Sicherheitsbranche (https://www.dersicherheitsdienst.de/images/dsd-ausgaben/2019/DSD_01-2019.pdf) ein, diese dauere zu lange?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Stundenlöhne für ziviles Wachpersonal in militärischen Anlagen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie hoch ist unter den Wachdiensten, die Aufgaben auf Liegenschaften der Bundeswehr wahrnehmen, der Anteil der Firmen, die Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) sind?
Was ist der Grund dafür, militärische Liegenschaften verstärkt von privaten Unternehmen betreiben bzw. bewachen zu lassen, und wann wurde diese Entscheidung von wem getroffen?
Inwiefern besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit, noch mehr militärische Liegenschaften von privaten Sicherheitsdienstleistern bewachen zu lassen?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten und Haushaltsmittel bräuchte die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung, um ihre militärischen Liegenschaften komplett selbst zu bewachen?
Gab es in den vergangenen zehn Jahren sicherheitsrelevante Vorfälle im Zusammenhang mit privaten Wachdiensten wie etwa Diebstahl von Waffen, Munition oder Sprengstoff (bitte auflisten)?
Welche Konsequenzen hat das Bundesverteidigungsministerium aus den bisherigen Erfahrungen mit privatem Wachschutz von militärischen Liegenschaften gezogen, bzw. inwiefern wurden bestehende Regelungen verändert?
Hat sich die Bewachung von Kasernen durch externe Dienstleister aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums bewährt, und warum oder warum nicht?