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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit Rechtsextremisten im Strafvollzug

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

05.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1726719.02.2020

Umgang mit Rechtsextremisten im Strafvollzug

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Für Neonazis stellt nach Ansicht der Fragesteller das Gefängnis oft einen regelrechten Aktionsraum zur Selbstorganisation dar. Neonazis nutzen Gefängnisaufenthalte zur Verbreitung rechtsextremer Propaganda unter Mitgefangenen, zur Vernetzung und Gewinnung neuer Anhänger sowie zum Prestigegewinn innerhalb der rechten Szene (www.belltower.news/nazis-im-gefaengnis-aktionsraum-und-kaderschmiede-34644/). Von Strafgefangenen erfahren die Fragestellerinnen und Fragesteller zudem immer wieder, dass JVA-Bedienstete (JVA = Justizvollzugsanstalt) das rechte Treiben passiv tolerieren oder sogar selbst entsprechend agieren.

Die Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) erklärt gegenüber dem „Tagesspiegel“, die Dunkelziffer von Beamten mit rechtsextremem Gedankengut sei weitaus höher als es medienwirksame Beispiele belegen würden.

Mediale Aufmerksamkeit erlangte so ein sächsischer Justizbeamter, der sich 2016 an einem Überfall von bewaffneten Neonazis und Hooligans auf alternative Läden und Lokale im Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt hatte. Der Beamte wurde erst 2019 vom Dienst suspendiert. Im Dienst hatte er wohl auch mit Häftlingen der rechtsterroristischen Vereinigungen Gruppe Freital und Old School Society zu tun.

„Die neuen Enthüllungen machen nochmals klar, dass militante Rechte auch nach ihrer Verurteilung auf gute Strukturen innerhalb der Behörden zurückgreifen können“, erklärte die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die im Gruppe-Freital-Prozess die Nebenklage vertrat, gegenüber dem „Tagesspiegel“. Im Strafvollzug stehe den Verurteilten „ein Netz aus Kameraden zur Verfügung – ganz gleich auf welcher Seite der Zellentür.“ Da Mitglieder verurteilter rechtsterroristischer Gruppen zusammen in derselben JVA untergebracht worden seien, kämen Rechtsextremisten besser vernetzt aus dem Vollzug (www.tagesspiegel.de/politik/neonazi-bewachte-neonazis-suspendierter-gefaengniswaerter-in-sachsen-hatte-kontakt-zu-rechtsterroristen/25008610.html).

Während die Durchführung des Strafvollzugs den Ländern obliegt, ist es nach Ansicht der Bundesregierung „das gemeinsame Anliegen von Bund und Ländern, entschieden gegen rechtsextremistische Aktivitäten in unserer Gesellschaft vorzugehen. Das gilt auch für den Bereich des Strafvollzugs“ (Bundestagsdrucksache 17/8983).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Rechtsextreme ihren Aufenthalt als Untersuchungs- und Strafgefangene in Justizvollzugsanstalten (JVAs) gezielt zur Verbreitung rechtsextremer Propaganda unter Mitgefangenen, zum Gewinnen neuer Anhänger, zur Vernetzung mit Gleichgesinnten sowie zum Prestigegewinn innerhalb der rechten Szene nutzen?

2

Inwieweit, wann, und wie oft hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) mit der Problematik von rechtsextremen Gefangenen bzw. Rechtsextremismus in JVAs befasst? Zu welchen Schlussfolgerungen sind die beteiligten Sicherheitsbehörden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung gekommen?

3

Welche Kenntnisse, auch aus kriminologischen Untersuchungen, hat die Bundesregierung über die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts unter Strafgefangengenen (bitte Jugendstrafvollzug jeweils gesondert benennen)?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von JVA-Insassen mit rechtsextremen Einstellungen sowie von organisierten Rechtsextremisten an der Gesamtzahl der JVA-Insassen?

b) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Anteils von JVA-Insassen mit rechtsextremer Einstellung regionale Unterschiede?

4

Inwieweit sind der Bundesregierung Berichte oder Klagen von JVA-Leitungen oder Landesjustizbehörden über Probleme mit Rechtsextremisten im Strafvollzug bekannt?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche von Rechtsextremisten, sich innerhalb von JVAs zu organisieren (gegebenenfalls konkrete Fälle und JVAs benennen)?

a) Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass organisierte Rechtsextremisten als Inhaftierte in den JVAs neue Mitglieder oder Sympathisanten werben oder gewinnen?

b) Inwieweit existierten oder existieren nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Knastkameradschaften von inhaftierten Rechtsextremisten oder ähnliche rechtsextreme Gefangenenstrukturen (bitte gegebenenfalls konkrete Fälle benennen)?

c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass inhaftierte Rechtsextremisten aus JVAs heraus Propaganda betreiben, für rechtsextremistische Medien (bitte benennen) schreiben oder Organisationsaufgaben übernehmen (bitte konkrete Fälle benennen)?

d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschlagnahmung oder Sicherstellung von NS-Symbolen, NS-Devotionalien, Fahnen oder Kleidungsstücken mit rechtsextremer Symbolik bei Inhaftierten (bitte konkrete Fälle benennen)?

6

Wie viele Straftaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung von gefangengenommenen Rechtsextremisten in Haftanstalten verübt (bitte jeweils Angaben seit dem Jahr 2015 machen)?

a) Wie viele dieser Straftaten sind politisch motiviert, wie viele stellen eine Gewalttat dar, und wie viele stellen eine politisch motivierte Gewalttat dar?

b) Wie viele Straftaten von Rechtsextremisten in Haftanstalten richten sich gegen Mitgefangene (vermeintlich) nichtdeutscher Herkunft?

7

Welchen Stellenwert nimmt die Thematik rechtsextremistischer Gefangener nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der rechtsextremen Szene ein?

8

Wie viele und welche Aufzüge von Rechtsextremisten mit dem Themenschwerpunkt der Solidarität mit rechtsextremen Gefangenen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 (bitte Datum, Ort, Veranstalter, Teilnehmerzahl und Thema benennen)?

9

Welche Plattformen, Netzwerke und Organisationen sowie Internetpräsenzen und Auftritte in sozialen Medien, die speziell der Unterstützung von rechtsextremistischen Gefangenen dienen, seit dem Jahr 2013 sind der Bundesregierung bekannt, und wie sieht die Unterstützung konkret aus?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ausländische bzw. im Ausland ansässige Unterstützerorganisationen für rechtsextreme Gefangene, die Gefangene im bundesdeutschen Strafvollzug unterstützen, und wie sieht diese Unterstützung konkret aus?

b) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Strukturen der verbotenen Hilfsorganisation für nationale Gefangene (HNG) fort, bzw. inwieweit gibt es Hinweise auf Nachfolge- oder Ersatzorganisationen?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Bemühungen der rechtsextremen oder neonazistischen Parteien NPD, Die Rechte und Der Dritte Weg, in Wahlkämpfen oder zur Mitgliedergewinnung gezielt Strafgefangene zu erreichen?

11

Welche besonderen Maßnahmen und Programme vom Bund – und nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern – gibt es, um inhaftierten Rechtsextremisten einen Ausstieg aus der rechten Szene zu ermöglichen?

a) Wie stark werden diese Maßnahmen und Programme genutzt?

b) Wie viele rechtsextremistische Strafgefangene stiegen seit 2013 mit Hilfe solcher Programme und Maßnahmen aus der rechten Szene aus?

12

Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr einer Verfestigung bzw. gar Radikalisierung rechtsextremer Einstellungen einschlägiger Personen in Haft?

13

Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Präventionsprogramme, um eine Festigung bzw. Radikalisierung rechtsextremer Einstellungen von bislang nur am Rande der rechten Szene aktiven Gefangenen während ihrer Haftzeit und ihre Einbindung in das rechtsextreme Milieu nach ihrer Haftentlassung zu verhindern?

14

Welche Erkenntnisse, Hinweise oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung über einen „Wechsel“ von gewalttätigen Neonazis in andere kriminelle Milieus (wie sog. Rockerkriminalität) in der Zeit ihrer Strafhaft vor, und welche Verknüpfungen von rechtsextremistischen und allgemein kriminellen Milieus bestehen in diesem Zusammenhang?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextremistische Einstellungen oder Betätigungen von JVA-Bediensteten (bitte konkrete Fälle gegebenenfalls benennen)?

a) Inwieweit sind der Bundesregierung entsprechende Probleme aus den Ländern bekannt geworden (bitte konkrete Fälle gegebenenfalls benennen)?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Disziplinarmaßnahmen gegen JVA-Bedienstete aufgrund rechtsextremistischer Betätigungen oder Äußerungen?

c) Inwieweit wird das JVA-Personal nach Kenntnis der Bundesregierung besonders im Umgang mit rechtsextremistischen Gefangenen und im Erkennen von rechtsextremistischen Inhalten und Symboliken geschult?

16

Nach welchen Kriterien erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl der JVAs für Rechtsextremisten, die nach § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) verurteilt wurden?

a) Wie viele, und welche rechtsextremistischen Gefangenen, die wegen § 129a StGB verurteilt wurden, sind seit 2013 für wie lange in welchen JVAs inhaftiert worden?

b) Inwieweit sieht die Bundesregierung darin ein Problem, rechtsextremistische Gefangene aus verschiedenen Verfahren nach § 129a StGB gleichzeitig in derselben JVA unterzubringen?

Berlin, den 21. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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