Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Funktechnik durch die Nutzung neuer Mobilfunkfrequenzen und die geplante Einführung des neuen Mobilfunkstandards Long Term Evolution (LTE)
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Tabea Rößner, Krista Sager, Agnes Krumwiede, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Cornelia Behm und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesnetzagentur versteigert seit dem 12. April 2010 Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz. Als Bieter sind die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus zugelassen. Der Zuschlag soll mit der Auflage verbunden werden, noch bestehende Funklöcher zu schließen. Das bedeutet, dass vor allem in ländlichen Regionen die Nutzung der neuen Frequenzen mit einem weiteren Ausbau der Mobilfunknetze einhergehen wird. Damit könnte es zur Erhöhung der allgemeinen Strahlenexposition durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung für die Bevölkerung kommen.
Die zur Versteigerung stehenden Frequenzen sollen die Grundlage für den neuen Übertragungsstandard Long Term Evolution (LTE) bilden. Mit diesem neuen Standard soll die dritte Mobilfunkgeneration UMTS abgelöst werden. LTE ist auf schnelle Datenübertragung ausgerichtet und ermöglicht ein bis zu 100-mal schnelleres Downloadtempo als DSL-Anschlüsse.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist mit einer aktuellen Meldung zu der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen (www.bfs.de) darauf hin, dass die jetzt zur Versteigerung stehenden Frequenzen an die bisher genutzten und erforschten Frequenzen anschließen, und geht davon aus, dass deshalb „für mögliche biologische Wirkungen keine wesentlichen Unterschiede zu den bisher genutzten Mobilfunkfrequenzen zu erwarten sind“. Gleichzeitig weist das BfS auf den bestehenden Forschungsbedarf zu Auswirkungen auf den kindlichen Organismus und zur Langzeitwirkung hin und empfiehlt erneut als Vorsorgemaßnahme, die individuelle Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten.
Des Weiteren fordert das BfS im Zusammenhang mit der Ausschreibung zusätzlicher Frequenzen für neue Funktechnologien, dass wesentliche Eigenschaften dieser neuen Techniken so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass die Wissenschaft und der Strahlenschutz Gelegenheit haben, vor der Einführung ihre Gesundheitsverträglichkeit zu bewerten.
Unklar ist bisher, ob die Bundesregierung beabsichtigt, Erlöse aus der Versteigerung zur weiteren Erforschung von möglichen Umwelt- und Gesundheitsschäden oder für die Erforschung von Emissionsminderungstechnologien einzusetzen.
Das Frequenzspektrum 790 bis 862 MHz war ursprünglich dem Rundfunk zugeteilt und ist durch die Einführung der digitalen Technik verfügbar geworden. Verbraucherschützer befürchten, dass durch die Nutzung der Mobilfunkfrequenzen auch Störungen des terrestrischen Digitalfernsehens (DVB-T) entstehen können.
Der betroffene Frequenzbereich hat, neben dem ursprünglichen Hauptnutzer Rundfunk, einen sekundären Nutzer. Es handelt sich um Funkmikrophone zur kabellosen Audioübertragung. Diese können durch die Internetübertragung gestört werden. Die Veranstaltungstechnik kann daher neue Frequenzen im Bereich 710 bis 790 MHz beantragen. Die Nutzung neuer Frequenzen geht jedoch mit Kosten durch den Erwerb neuer Lizenzen und die Umstellung der Technik auf die neuen Frequenzen einher.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wird es nachzeitigem Erkenntnisstand durch die Vergabe der neuen Frequenzen zur Erhöhung der allgemeinen Strahlenexposition durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung für die Bevölkerung kommen?
Wenn ja, wie stark würde diese Erhöhung in der Regel und im Höchstfall voraussichtlich ausfallen?
Sind Unterschiede in der Exposition zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zu erwarten?
Welche Auflagen werden den kommenden Frequenzinhabern gemacht, damit diese möglichst strahlungsarme Technologien anwenden und strahlungsarme Ausbauszenarien umsetzen?
Wenn keine Auflagen vorliegen, warum verzichtet die Bundesregierung darauf, einen möglichst strahlungsarmen Ausbau von weiteren Mobilfunknetzen sicherzustellen?
Besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Netznutzung für die Unternehmen, die die Frequenzen erwerben?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung diese Möglichkeit der Strahlungsminimierung nicht genutzt?
Wurden vor der Ausschreibung der neuen Frequenzen die wesentlichen Eigenschaften der in Frage kommenden Technologien so rechtzeitig bekannt gegeben, dass Wissenschaft und der Strahlenschutz dazu Stellung nehmen konnten, und wie wurde deren Gesundheitsverträglichkeit von Wissenschaft und Strahlenschutz bewertet?
Welche wissenschaftlichen Studien zur Gesundheitsverträglichkeit zum anvisierten neuen Mobilfunkstandard LTE liegen der Bundesregierung bisher vor?
Welche Stellungnahmen des Strahlenschutzes liegen der Bundesregierung zum anvisierten neuen Mobilfunkstandard LTE vor?
Wird die Bundesregierung einen Teil der bei der Versteigerung eingenommenen Gelder für Forschungsprogramme zur Klärung biologischer Wirkungen von Funktechnologien auf Mensch und Umwelt einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung einen Teil der bei der Versteigerung eingenommenen Gelder für die Entwicklung und Umsetzung alternativer und strahlungsarmer Kommunikationstechnologien sowie zur Förderung des Ausbaus von Glasfasernetzen einsetzen, um so die Strahlungsexposition zu minimieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung einen Teil der bei der Versteigerung eingenommenen Gelder für andere Maßnahmen zur Senkung der Strahlenexposition einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit hat die Bundesregierung technische Störpotentiale und Beeinträchtigungen durch die neuartige Nutzung der Frequenzen auf Nutzer anderer Informations- und Kommunikationstechnologien, wie zum Beispiel Rundfunk, terrestrisches Digitalfernsehen (DVB-T) und drahtlose Funkmikrophone, geprüft?
Wie wird die Bundesregierung reagieren, falls es durch die Nutzung der Mobilfunkfrequenzen zu solchen Störungen kommen wird?
Hat die Bundesregierung ein Konzept erarbeitet, wie und durch welches Verfahren durch eventuelle Störungen Betroffene, denen durch die Umwidmung der Frequenzen Kosten entstehen können, entschädigt werden sollen?
Gibt es seitens der Bundesregierung ein Konzept, wie und von wem deren Umstellungskosten erstattet werden sollen, und inwiefern hat die Bundesregierung hierzu Vereinbarungen mit den Ländern und Kommunen getroffen?
Wird die Bundesregierung einen Teil der bei der Versteigerung eingenommen Gelder zur Deckung der Kosten einsetzen, die sich aus den möglicherweise notwendigen Umstellungen für die Rundfunkübertragung ergeben können?
Wird die Bundesregierung einen Teil der bei der Versteigerung eingenommenen Gelder zur Deckung der Kosten einsetzen, die den Nutzern drahtloser Mikrofone durch Störungen entstehen können?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, auf welche Höhe sich mögliche Kosten belaufen würden, um die Umstellungskosten der von Störungen durch die Neuzuteilung der Frequenzen Betroffener zu decken?