Auswirkungen des Inkrafttretens des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen zum 1. Januar 2020 für die ostdeutschen Länder
der Abgeordneten Michael Leutert, Heidrun Bluhm-Förster, Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Jörg Cezanne, Matthias Höhn, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2020 ist das neue gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in Kraft getreten. 22 Förderprogramme aus sechs Bundesressorts sollen unter einem gemeinsamen konzeptionellen Dach gebündelt und durch besondere Förderkonditionen verstärkt auf die Bedarfe in den strukturschwachen Regionen im gesamten Bundesgebiet ausgeweitet werden.
Umgesetzt wird dieses Ziel durch verschiedene Anpassungen der bestehenden Förderprogramme. Programme, die bisher nur in Ostdeutschland Anwendung fanden, werden künftig auch für strukturschwache Regionen in Westdeutschland geöffnet und sind damit deutschlandweit exklusiv auf strukturschwache Regionen ausgerichtet. Andere, bundesweit angebotene Programme sollen mit besonderen Förderkonditionen, wie höheren Fördersätzen für diese Regionen, versehen und/oder inhaltlich weiterentwickelt werden. Für einige Programme sollen mehr Bundesmittel bereitgestellt werden. Zusätzliche Finanzmittel wurden jedoch für das neue Fördersystem im Bundeshaushalt 2020 nicht eingestellt. Nicht abgerufene Fördermittel sollen bundesweit allen Regionen im Rahmen eines Ideenwettbewerbs zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem gesamtdeutschen Fördersystem wird nach Aussage der Bundesregierung die Unterstützung für die ostdeutschen Länder verlässlich fortgeführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie gestalteten sich die Förderkonditionen jeweils für die 22 nunmehr zum neuen gesamtdeutschen Fördersystem gehörenden Förderprogramme zum Stichtag 31. Dezember 2019 hinsichtlich
a) der Finanzausstattung,
b) der Finanzverantwortung (Kofinanzierung) von Bund und Ländern,
c) des zugrunde gelegten Fördergebiets bzw. regionalen Geltungsbereiches,
d) der inhaltlichen Ausrichtung bzw. Schwerpunktsetzung?
In welchem Umfang wurden jährlich seit 2014 Mittel für die einzelnen Förderprogramme bewilligt (bitte gesamt und für jedes Bundesland auflisten)?
In welchem Umfang sind jährlich seit 2014 die bewilligten Mittel für die einzelnen Förderprogramme abgeflossen (bitte gesamt und für jedes Bundesland auflisten)?
Wie gestalten sich die Förderkonditionen jeweils für die 22 Förderprogramme ab dem 1. Januar 2020 hinsichtlich
a) Finanzausstattung,
b) der Finanzverantwortung (Kofinanzierung) von Bund und Ländern,
c) des zugrunde gelegten Fördergebiets bzw. regionalen Geltungsbereiches,
d) der inhaltlichen Ausrichtung bzw. Schwerpunktsetzung?
Welche finanzielle Aufstockung bzw. Reduzierung der Finanzausstattung für einzelne Förderprogramme ist innerhalb der nächsten fünf Jahre geplant?
Mit welchen finanziellen Auswirkungen für die neuen Länder rechnet die Bundesregierung infolge der gesamtdeutschen Ausweitung des Fördersystems, und wie werden ggf. nachteilige Auswirkungen auf strukturschwache Regionen in den ostdeutschen Ländern vermieden, sodass eine Finanzausstattung auf gleichem Niveau erhalten bleibt?