Bundesbeteiligung beim Abbau kommunaler Altschulden
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Trotz eines langjährigen konjunkturellen Aufschwungs, damit verbundener erheblicher Steuerzuwächse, einer höheren Bundesbeteiligung an den kommunalen Sozialausgaben und niedriger Zinssätze, gelang es auch 2019 vielen Kommunen nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Kassenkredite sind dabei in vielen Kommunen zu einem dauerhaften Finanzierungsinstrument und Ausdruck struktureller Haushaltsdefizite geworden. Hohe Kassenkreditbestände treten häufig zusammen mit geringen Investitionen, hohen Sozialausgaben, harten Konsolidierungsauflagen und sinkenden lokalpolitischen Spielräumen auf (https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/kommunaler-finanzreport-2019/). Diese kommunalen Altschulden zementieren nach Ansicht der Fragesteller die ungleichen Lebenschancen in Abhängigkeit vom Wohnort und drohen auf Jahrzehnte hinaus die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu verhindern.
In ihrem Kabinettsbeschluss vom 10. Juli 2019 hat die Bundesregierung angekündigt, zur Lösung des Problems kommunaler Altschulden einen „nationalen politischen Konsens“ zu suchen. Wenn ein solcher Konsens vorliege, sei der Bund bereit, solidarisch, einmalig und gezielt einen Beitrag zu Entlastung der Kommunen bei den Zins- und Tilgungslasten der kommunalen Kassenkredite zu leisten. Um eine solche nationale Lösung zu realisieren, werde die Bundesregierung „zeitnah Gespräche mit dem Deutschen Bundestag, den Ländern sowie den betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden“ aufnehmen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/massnahmen-der-bundesregierung-zur-umsetzung-der-ergebnisse-der-kommission-gleichwertige-lebensverhaeltnisse--1647008).
Seither hat insbesondere der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz wiederholt eine substantielle Bundesbeteiligung in Aussicht gestellt und eine Übernahme der Hälfte der Kassenkredite für die 2 500 am höchsten verschuldeten Kommunen angekündigt (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/werden-arme-grossstaedte-endlich-ihre-altschulden-los-a-00000000-0002-0001-0000-000166262951). Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellte den verschuldeten Kommunen pünktlich zu Weihnachten eine Art „Stunde null“ in Aussicht (https://www.welt.de/politik/deutschland/article204507960/Olaf-Scholz-will-Kommunen-von-Schulden-befreien-und-erntet-heftige-Kritik.html).
Jenseits dieser vagen Andeutungen dringen aber nach Wahrnehmung der Fragestellerinnen und Fragesteller kaum Informationen an die Öffentlichkeit – etwa zu den Inhalten der Bund-Länder-Gespräche oder dem aktuellen Verhandlungsstand. Die Gespräche zwischen Bund und Ländern scheinen festgefahren. Entgegen der Ankündigung im genannten Kabinettsbeschluss haben bis dato auch keine Gespräche mit dem Deutschen Bundestag stattgefunden. Das Zeitfenster für eine dauerhafte Lösung des Altschuldenproblems droht sich zu schließen. In dieser Situation muss die Bundesregierung nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller nun Licht ins Dunkel bringen und endlich auch den Deutschen Bundestag stärker mit einbeziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen hat es seit dem Kabinettsbeschluss vom 10. Juli 2019 zur Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ bereits gegeben, um den laut Kabinettsbeschluss angestrebten „nationalen Konsens“ über eine Bundesbeteiligung beim Abbau kommunaler Altschulden zu erreichen?
Welche Ergebnisse haben diese Gespräche bisher gebracht, und bis wann strebt die Bundesregierung einen Abschluss der Gespräche an?
Welche möglichen Modelle einer Bundesbeteiligung beim Abbau kommunaler Altschulden werden von Seiten der Bundesregierung in ihren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer diskutiert?
Welches Modell ist nach Auffassung der Bundesregierung am besten geeignet, eine einmalige und gezielte Bundesbeteiligung beim Abbau kommunaler Altschulden umzusetzen (Modell bitte detailliert darlegen)?
Welche rechtlichen Wege für eine Beteiligung des Bundes beim Abbau der kommunalen Altschulden (z. B. Bundesergänzungszuweisungen, Gemeinschaftsaufgabe oder Sondervermögen) bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, und welche Argumente sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für und gegen die einzelnen Möglichkeiten?
Welche Kommunen sollen nach Vorstellung der Bundesregierung von einer Bundesbeteiligung beim Abbau ihrer Altschulden profitieren, und welche Kriterien sollen für die Aufnahme der entsprechenden Kommunen in ein solches Entschuldungsprogramm angelegt werden (bitte Zugangskriterien für eine Altschuldenhilfe darlegen)?
Wie viele Kommunen sollen nach Auffassung der Bundesregierung von einer Bundesbeteiligung beim Abbau kommunaler Altschulden profitieren (ggf. unter Angabe einer Spannbreite, falls die genaue Zahl noch nicht absehbar ist), und wie kommt die Zahl von 2 500 Kommunen zustande, welche der Bundesfinanzminister Olaf Scholz nach Pressemeldungen einmalig entlasten will (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesfinanzminister-olaf-scholz-will-2500-kommunen-komplett-entschulden-a-1302448.html)?
Welcher Anteil an den kommunalen Schulden soll nach Auffassung der Bundesregierung Teil der Entschuldungshilfe sein (alle kommunalen Schulden oder beispielsweise nur die Kassenkredite)?
Sollen die kommunalen Schulden, die nach Vorstellung der Bundesregierung Teil der Altschuldenlösung werden sollen, komplett in diese übernommen werden oder soll je Kommune ein bestimmter Sockelbetrag verbleiben, und wenn ja, wie bemisst sich dieser?
Soll nach Vorstellung der Bundesregierung der Bund die entsprechenden kommunalen Schulden übernehmen, und sollen Tilgung und die Zinszahlungen dieser Schulden dann gemeinsam von Kommunen, Ländern und Bund übernommen werden, oder soll der Bund alternativ die Länder oder Kommunen mit jährlichen Beträgen bei der Entschuldung ihrer Kommunen unterstützen?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge einer Bundesbeteiligung beim Abbau kommunaler Altschulden auch eine Entschuldung der ostdeutschen Wohnungsunternehmen, welche von Altschulden betroffen sind, und wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung gegeben sein, damit der Bund einen finanziellen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden leisten kann?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen einer Bundesbeteiligung beim Abbau kommunaler Altschulden darauf hinzuwirken, dass die kommunalen Finanzaufsichten stärker in die kommunale Haushaltshoheit eingreifen können, um zu verhindern, dass die betroffenen Kommunen erneut übermäßige Schulden aufnehmen, und wenn ja, wie?
Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass sich auch die betroffenen Länder und Kommunen verpflichten, über einen langen Zeitraum (beispielsweise 30 Jahre) ihre eigenen Zahlungen im Rahmen einer gemeinschaftlichen Entschuldungslösung zu leisten?
Sind aus Sicht der Bundesregierung weitere flankierende Maßnahmen erforderlich, um einen dauerhaften Haushaltsausgleich bei den von einer möglichen Altschuldenhilfe betroffenen Kommunen zu gewährleisten und diesen Kommunen wieder angemessene Investitionen in ihre Infrastruktur zu ermöglichen?
Erwägt die Bundesregierung eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)?
Wenn ja, erwägt sie zur Vermeidung einer dann nach geltender Rechtslage eintretenden Bundesauftragsverwaltung das Grundgesetz dahin gehend zu ändern, dass die Grenze, ab welcher eine Bundesauftragsverwaltung eintritt, zum Beispiel auf 75 Prozent angehoben wird (Bundesratsdrucksache 165/18 (B))?
Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der bereits eingetretenen und zu erwartenden Kostensteigerungen für die Kommunen Regelungs- oder Anpassungsbedarfe zum Beispiel des Unterhaltsvorschussgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/11135), des Angehörigenentlastungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/13399), des bestehenden Rechtsanspruchs auf Kitabetreuung (Bundestagsdrucksache 16/10173) und des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter (https://www.bmbf.de/de/wichtiger-schritt-auf-dem-weg-zum-rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-im-grundschulalter-10150.html) im Hinblick auf das Konnexitätsprinzip (Artikel 104a des Grundgesetzes)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?