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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Transparenz und Nachhaltigkeit bei den Kapitalanlagen der öffentlichen Hand

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

31.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1747602.03.2020

Transparenz und Nachhaltigkeit bei den Kapitalanlagen der öffentlichen Hand

der Abgeordneten Lisa Paus, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Sylvia KottingUhl, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Stefan Schmidt, Dr. Danyal Bayaz, Katharina Dröge, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Lisa Badum, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt im Finanzsektor immer stärker an Bedeutung: Im Dezember 2019 einigten sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf eine grüne Taxonomie. Sie legt europaweit verbindliche Kriterien fest, wann eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft und in ein nachhaltiges Finanzprodukt aufgenommen werden kann. Verschärft werden auch die Transparenzpflichten der Anbieter von Finanzprodukten: Sie müssen künftig angeben, welche Umweltziele sie mit ihren Investitionen anstreben und wie groß der Anteil der Mittel ihres Finanzprodukts ist, der in nachhaltige Aktivitäten fließt. Wenden Anbieter die grüne Taxonomie nicht an, müssen sie das in einem Hinweis angeben (vgl. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/neues-eu-regelsystem-meilenstein-fuer-nachhaltiges-investieren/25344730.html).

Parallel dazu arbeiten Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene daran, Risiken durch Veränderungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung stärker zu berücksichtigen. Anfang Dezember hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einen Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung vorgelegt, der sowohl anstehende Regulierungsmaßnahmen als auch Erwartungshaltungen der EBA zum Umgang insbesondere mit Klimarisiken in Instituten definiert. Ende Dezember 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht (vgl. https://www.risknet.de/themen/risiknews/stresstests-szenarioanalysen-und-fruehwarnindikatoren-fuer-klimarisiken/).

Bei der nachhaltigen Transformation des Finanzsystems und der Realwirtschaft kommt der öffentlichen Hand eine Schlüssel- und Vorbildfunktion zu (vgl. „Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung: Selbstverständnis, Ambition und Zielsetzung“, These 4; https://www.gsfc-germany.com/wp-content/uploads/2019/10/Sustainable-Finance-Beirat_Thesen_final_DE.pdf). Bund, Länder und öffentliche Einrichtungen sind wichtige Standard-Setzer und Anker-Investoren, an denen sich Privatinvestoren orientieren. Mit ihrer Anlagepolitik kann die öffentliche Hand also wichtige Signale setzen, was für das Fördern und die Akzeptanz von Green Finance in Deutschland von entscheidender Bedeutung ist (vgl. Keynote von Dr. Sabine Mauderer, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank bei der 7. Fachtagung „Nachhaltigkeit leben – Chancen und Herausforderungen für Finanzdienstleister“, https://www.bundesbank.de/de/presse/reden/nachhaltigkeit-aus-sicht-der-bundesbank-806170).

Im September 2019 hat die Bundesregierung ihre Beteiligung an Kernkraftwerken im Ausland beendet und angekündigt, bei den Kapitalanlagen des Bundes zeitnah ein Nachhaltigkeitskonzept umzusetzen, das zeitgemäßen Marktstandards entspricht (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/09/beteiligung-kkw-ausland.html). Der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ist zu entnehmen, dass auf den Ausschluss von Investitionen in fossile Brennstoffe im Nachhaltigkeitskonzept der Bundesregierung verzichtet wurde. Hintergrund ist, dass das Anlageuniversum nicht zu stark eingeschränkt und „insbesondere unter Risikogesichtspunkten der Ausschluss ganzer Branchen vermieden werden“ sollte (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-liste.html#f12497194).

Damit ist das jüngst von der Bundesregierung verabschiedete Nachhaltigkeitskonzept des Bundes nach Auffassung der Fragesteller nicht mit der neu verabschiedeten EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit vereinbar, nach der Investitionen in die Energieproduktion durch Nutzung fossiler Brennstoffe (Kohle, Erdöl) nicht als nachhaltig eingestuft werden können. Zudem stehen weitere Investitionen in fossile Brennstoffe (Kohle, Erdöl und Erdgas) nach Auffassung der Fragestellenden der Einhaltung der Pariser Klimaziele im Weg, an der sich ein Nachhaltigkeitskonzept ausrichten muss.

Eine Vorreiterrolle bei der nachhaltigen und transparenten Anlage öffentlicher Gelder nimmt nach Ansicht der Fragesteller hingegen das Land Berlin ein. Seit Anfang 2017 wird das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ nach verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien angelegt. Hierzu wurde vom Land Berlin der Nachhaltigkeitsindex BENEXX Solactive oekom ESG Fossil Free Eurozone 50 Index aufgelegt. Unternehmen, die auf fossile Brennstoffe (Kohle, Erdöl und Erdgas) ausgerichtet sind oder Atomenergie erzeugen, sind vom Index ausgeschlossen (https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/geld-und-kreditgeschaeft/benexx/artikel.590329.php). Berechnet wird der Index durch die Solactive AG, deren Webseite die aktuelle Zusammensetzung der Unternehmen, in die investiert wird, die Währungs- und Länderaufteilung sowie die aktuelle und historische Wertentwicklung zu entnehmen ist (https://www.solactive.com/wp-content/uploads/solactiveip/de/Factsheet_(de)_DE000SLA3K65.pdf).

Seit 2019 legen auch Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen die Mittel ihrer Pensionsfonds nach miteinander abgestimmten nachhaltigen Kriterien an. Dafür haben sie zwei nachhaltige Aktienindizes – einen für die Eurozone und einen für außerhalb der Eurozone – entwickeln lassen, auf dessen Grundlage die Bundesbank das Pensionsvermögen der vier Länder überwiegend passiv verwaltet. Die Indizes wurden in den Varianten mit und ohne Ausschluss fossiler Energiegewinnung entwickelt, um es den beteiligten Ländern im Rahmen des gemeinsamen Konzepts zu ermöglichen, regionale Besonderheiten und energiepolitische Entscheidungen auf Landesebene zu berücksichtigen (vgl. https://www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/pensionsfonds-investieren-in-nachhaltige-aktienindizes/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hoch in Milliarden Euro ist aktuell das Kapitalanlagevermögen des Bundes in den Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ (bitte jeweils Körperschaft und Zweck, Summe gesamt und je Anlageklasse – Bankeinlagen, Pfandbriefe, Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Aktien etc. – auflisten)?

2

Wie hoch in Milliarden Euro ist aktuell das Kapitalanlagevermögen der weiteren Sonder-, Zweck- und Treuhandvermögen des Bundes (bitte jeweils Körperschaft und Zweck, Summe gesamt und je Anlageklasse – Bankeinlagen, Pfandbriefe, Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Aktien etc. – auflisten und angeben, auf welcher Gesetzesgrundlage das Vermögen von welchem Bundesministerium verwaltet wird)?

3

Wie hoch in Milliarden Euro ist aktuell das Kapitalanlagevermögen der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts in (Teil-)Trägerschaft des Bundes – zum Beispiel der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (bitte jeweils Anstalt bzw. Körperschaft und Zweck, Summe gesamt und je Anlageklasse – Bankeinlagen, Pfandbriefe, Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Aktien etc. – auflisten und angeben, zu wie viel Prozent die Anstalt bzw. Körperschaft in Trägerschaft des Bundes ist, auf welcher Gesetzesgrundlage das Vermögen durch welches Gremium verwaltet wird und unter welcher Aufsicht die Anstalt bzw. Körperschaft steht)?

4

Welche Nachhaltigkeitskriterien werden bei den in den Fragen 1 bis 3 abgefragten Kapitalanlagevermögen berücksichtigt (bitte jeweils angeben, welche Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsansätze – Ausschlusskriterien, positives Screening, Themen-Investment, Impact Investment, ESG-Integration, Aktives Aktionärstum; vgl. Deutsche Bundesbank Monatsbericht, Oktober 2019, S. 18 – seit wann berücksichtigt werden)?

5

Warum werden Nachhaltigkeitsstrategien für die in den Fragen 1 bis 3 erfragten Kapitalanlagevermögen nicht, wie nach Ansicht der Fragesteller im Best-practice-Beispiel des norwegischen Staatsfonds (vgl. https://www.nbim.no/en/publications/reports/2018/responsible-investment-2018/), aktiv offengelegt (dies betrifft eine Aufstellung der investierten Unternehmen und Projekte sowie der Volumina und das Abstimmungsverhalten auf Aktionärsversammlungen)?

6

Wurde zur Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der Aktieninvestitionen der in Frage 1 erfragten Sondervermögen ein Nachhaltigkeitsindex konstruiert, an dem der Bund sein Aktienportfolio im Rahmen eines passiven Managementansatzes ausrichten kann, oder plant die Bundesregierung, einen solchen konstruieren zu lassen?

a) Wenn ja, seit wann, bzw. wie ist der Zeitplan zur Erstellung und Umsetzung?

b) Wenn ja, durch wen, und nach welchen Kriterien wurde (soll) der Nachhaltigkeitsindex des Bundes erstellt (werden)?

c) Wenn ja, wie viel Geld hat (will) der Bund im Rahmen des Nachhaltigkeitsindexes angelegt (anlegen) (bitte in Milliarden Euro und als Anteil am gesamten Kapitalanlagevermögen des Bundes angeben)

d) Wenn ja, welche Unternehmen sind (sollen) im Index enthalten (sein)?

e) Wenn ja, wie viel CO2 wird (soll) nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Investitionen in die im Nachhaltigkeitsindex enthaltenen Unternehmen im Vergleich zur Anlage in die im Eurostoxx 50 enthaltenen Unternehmen eingespart (werden) (bitte in Prozent der Reduktion und eingesparten Kohlendioxidäquivalenten angeben und nach „Scope 1“ – direkte Emissionen –, „Scope 2“ – indirekte Emissionen, die durch vom Unternehmen zugekaufte Wärme und Energie entstehen – und „Scope 3“ – alle weiteren vor- und nachgelagerten Emissionen – aufschlüsseln)?

f) Wenn nein, wurde im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Anlagerichtlinien (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6247, Antwort zu Frage 7) oder in anderen mit der Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen des Bundes befassten Gremien der Bundesregierung über die Möglichkeit der Erstellung eines Nachhaltigkeitsindexes beraten, und mit welchen Argumenten wurde diese Möglichkeit verworfen?

g) Wenn nein, auf welche Art und Weise erfolgt die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, und welche Vorteile bestehen gegenüber einer Anlage anhand eines eigens konstruierten Nachhaltigkeitsindexes?

h) Wenn nein, in welche Unternehmen wird das Kapitalanlagevermögen des Bundes investiert?

i) Wenn nein, in welche weiteren Projekte und Anlagen wird das Kapitalanlagevermögen des Bundes investiert (bitte nach Kategorien aufschlüsseln)?

j) Wenn nein, wie viel CO2 wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Investitionen entlang der neuen Nachhaltigkeitskriterien im Vergleich zur Anlage in die im Eurostoxx 50 enthaltenen Unternehmen eingespart (bitte in Prozent der Reduktion und eingesparten Kohlendioxidäquivalenten angeben und nach „Scope 1“ – direkte Emissionen –, „Scope 2“ – indirekte Emissionen, die durch vom Unternehmen zugekaufte Wärme und Energie entstehen – und „Scope 3“ – alle weiteren vor- und nachgelagerten Emissionen – aufschlüsseln)?

7

Welche Unternehmen sind bislang aufgrund der Verabschiedung der in Frage 4 erfragten Nachhaltigkeitskriterien aus den Anlagen des Bundes herausgenommen worden (bitte für das jeweilige Vermögen oder die jeweilige Anstalt jeweils Ausschlusskriterium und Anzahl sowie Marktwert der verkauften Aktien angeben)?

8

Welche Unternehmen sollen in Zukunft aufgrund der Verabschiedung der Nachhaltigkeitskriterien aus den Anlagen des Bundes herausgenommen werden (bitte für das jeweilige Vermögen oder die jeweilige Anstalt jeweils Ausschlusskriterium, Zeitplan, Stückzahl sowie derzeitigen Marktwert der zu verkaufenden Aktien angeben)?

9

Wie haben sich die Aktienbestände der in Frage 1 erfragten Kapitalanlagevermögen

a) in der Branche fossile Brennstoffe (falls möglich, in Kohle, Öl und Gas aufschlüsseln),

b) in der Branche Atomkraft

durch die Verabschiedung der Nachhaltigkeitskriterien entwickelt (bitte Aktienbestand für die jeweilige Körperschaft jeweils in den zehn Jahren vor sowie nach Umschichtung der Anlagen anhand der neu verabschiedeten Nachhaltigkeitskriterien je Unternehmen einzeln sowie als Anteil zum gesamten Aktienbestand auflisten)?

10

Inwiefern nimmt die Bundesregierung ihre Verantwortung als Anlegerin und Investorin bei Unternehmen wahr, die sich heute noch nicht auf einem Paris-konformen Klimapfad befinden und sich noch nicht verpflichtet oder öffentlich bekannt haben, ihr Wirtschaften im Sinne des Pariser Abkommens zu transformieren (bitte Vorgehen und Engagement-Strategie beschreiben)?

11

Auf welche Art und Weise berücksichtigt die Bundesregierung bei der Verwaltung ihrer Kapitalanlagevermögen

a) Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung,

b) Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Klima und Umwelt (bitte sowohl Umgang mit physischen als auch mit Transitionsrisiken angeben)?

12

Wie verhalten sich die in Frage 11 erfragten Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu den im Dezember 2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ empfohlenen Good-practice-Ansätzen?

13

Plant die Bundesregierung, ihr Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen an die jüngst in der EU verabschiedete Taxonomie-Verordnung anzupassen und Taxonomie-konform anzulegen?

a) Wenn ja, ab wann?

b) Wenn ja, wird der Bund seine Investitionen in Energieproduktion durch Nutzung fossiler Brennstoffe (Kohle und Erdöl), die gemäß Taxonomie-Verordnung nicht als nachhaltig eingestuft werden kann, beenden, und wie ist der Zeitplan zur Ausarbeitung und Umsetzung)?

c) Wenn nein, bitte begründen, warum die Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein Nachhaltigkeitskonzept stimmt, das sie bei den eigenen Kapitalanlagen nicht anwenden möchte, und wie dies mit einer Vorreiterrolle der öffentlichen Hand in Sachen Nachhaltigkeit und Transparenz vereinbar ist?

14

Plant die Bundesregierung, die Transparenzpflichten der Taxonomie-Verordnung sowie der Offenlegungsverordnung aus dem Jahr 2019 ((EU) 2016/2341) auf die eigenen Kapitalanlagen anzuwenden und publik zu machen, welche der sechs Umweltziele der Taxonomie-Verordnung mit den Investitionen angestrebt werden und wie groß der Anteil der Mittel ist, die in Aktivitäten investiert sind, die nach der Taxonomie als „nachhaltig“ gelten und dabei den Anteil der „ermöglichenden Aktivitäten“ und „Übergangsaktivitäten“ gesondert auszuweisen?

a) Wenn ja, wie ist der Zeitplan zur Anwendung der Taxonomie-Verordnung, und in welcher Form sollen die Angaben öffentlich gemacht werden?

b) Wenn nein, bitte begründen, warum für die Kapitalanlagen des Bundes andere Regeln gelten sollen als für alle anderen Finanzprodukte in der Europäischen Union, und inwiefern dies mit einer Vorreiterrolle der öffentlichen Hand in Sachen Nachhaltigkeit und Transparenz vereinbar ist?

15

Plant die Bundesregierung, die Kapitalanlagen, die direkt oder indirekt unter Kontrolle des Bundes stehen, an den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten?

a) Wenn ja, ab wann, und wie steht das im Einklang mit Artikel 2.1.c des Pariser Klimaabkommens?

b) Wenn ja, welche Methoden plant die Bundesregierung dafür anzuwenden oder zu entwickeln?

c) Wenn nein, warum nicht, und wie steht das im Einklang mit Artikel 2.1.c des Pariser Klimaabkommens?

16

Plant die Bundesregierung, die Kapitalanlagen, die direkt oder indirekt unter Kontrolle des Bundes stehen, an den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) auszurichten?

Wenn ja, ab wann, und welche Methoden plant die Bundesregierung dafür anzuwenden oder zu entwickeln?

17

Plant die Bundesregierung, für ihre Anlagen ein Reporting gemäß den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Disclosures aufzusetzen?

a) Wenn ja, ab wann?

b) Wenn nein, wie steht das im Einklang mit dem Ziel, zum führenden Sustainable-Finance-Standort zu werden?

18

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse, wie sich die jährliche und akkumulierte Rendite des vom Land Berlin 2017 initiierten Nachhaltigkeitsindexes BENEXX Solactive oekom ESG Fossil Free Eurozone 50 Index (vgl. https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/geld-und-kreditgeschaeft/benexx/artikel.590329.php) im Vergleich zur Rendite der in Frage 1 aufgelisteten Anlagen des Bundes entwickelt hat?

a) Wenn ja, welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, und wie ordnet sie diese ein?

b) Wenn nein, warum haben die Erfahrungen des Landes Berlin mit dem Nachhaltigkeitsindex BENEXX bei den Beratungen im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Anlagerichtlinien offensichtlich keine Rolle gespielt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6247, Antwort zu Frage 7)?

19

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse, wie sich die jährliche und akkumulierte Rendite des von den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen initiierten Nachhaltigkeitsindexes (vgl. https://www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/pensionsfonds-investieren-in-nachhaltigeaktienindizes/) im Vergleich zur Rendite der in den Fragen 1 bis 3 aufgelisteten Anlagen des Bundes entwickelt hat?

a) Wenn ja, welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, und wie ordnet sie diese ein?

b) Gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung Renditeunterschiede zwischen den Varianten mit und ohne Ausschluss fossiler Energiegewinnung, und wie bewertet sie diese?

Berlin, den 28. Januar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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