Mindestlöhne − Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2019
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat mittlerweile vielfältige Aufgaben. Neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) kontrolliert die FKS die Branchenmindestlöhne, die Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche und auch den gesetzlichen Mindestlohn. Im letzten Jahr hat die FKS weitere Aufgaben im Rahmen des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch erhalten. Die Prüfungen der FKS sind nach Ansicht der Fragesteller dringend notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Die Kontrollen sind auch wichtig, damit die Beschäftigten entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen entlohnt werden und Arbeitsausbeutung verhindert wird. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Kontrolldichte, und dies erfordert eine gute personelle Ausstattung der FKS.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte hatte die FKS im Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt Kontrollkompetenzen?
a) Für welche allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne nach § 7 bzw. § 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG) hatte die FKS im Jahr 2019 Kontrollkompetenzen, und für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte galten jeweils diese Branchenmindestlöhne;
b) für welche Branchen (ohne Branchenmindestlöhne) hatte die FKS im Jahr 2019 Kontrollkompetenzen entsprechend § 2a SchwarzArbG, und wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte waren in den jeweiligen Branchen davon betroffen, und
c) für wie viele Betriebe und Beschäftigte galt im Jahr 2019 die von der FKS zu prüfende Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (wenn Zahlen nicht exakt vorliegen, reichen Schätzwerte)?
Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von der FKS im Jahr 2019 durchgeführt, und wie viele davon
a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;
b) in der Leiharbeitsbranche;
c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die unter § 2a SchwarzArbG fallen;
d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen, und
e) in welchen Branchen gab es Schwerpunktprüfungen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2018, und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019, auch differenziert nach Bundesländern)?
Wie viele Verstöße hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2019 aufgedeckt, und wie viele davon waren
a) Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG);
b) Verstöße gegen branchenspezifische Mindestlöhne nach dem AEntG;
c) Verstöße gegen die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit;
d) Verstöße in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und
e) andere Verstöße (bitte die fünf häufigsten Verstöße benennen) (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2018, und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019, auch differenziert nach Bundesländern)?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 insgesamt, und wie viele davon wurden wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenze nach dem MiLoG, AEntG und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeleitet, und wie viele davon
a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;
b) in der Leiharbeitsbranche;
c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhnen), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und
d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2018, und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019, auch differenziert nach Bundesländern)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die in Folge von Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder im Jahr 2019 insgesamt, und wie hoch waren die Bußgelder wegen
a) Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG;
b) Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;
c) Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit (AÜG);
d) Verstößen in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgezählt sind, und
e) anderen Verstößen insgesamt (bitte auch differenziert nach den fünf Verstößen mit den höchsten Bußgeldern) (bitte mit Vergleichszahlen von 2018, und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019, auch differenziert nach Bundesländern)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen der Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder im Jahr 2019 wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenze nach MiLoG, AEntG und AÜG insgesamt, und wie hoch waren die Bußgelder
a) in den jeweiligen Branchen mit spezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;
b) in der Leiharbeitsbranche;
c) in den Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und
d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2018, und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019, auch differenziert nach Bundesländern)?
Wie viele Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 aufgrund des Verdachts auf Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuches (StGB) insgesamt, und wie viele davon
a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;
b) in der Leiharbeitsbranche;
c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und
d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2018, und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019, auch differenziert nach Bundesländern)?
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen wegen Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB insgesamt verhängt, und wie hoch war der Anteil
a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;
b) in der Leiharbeitsbranche;
c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und
d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2018, und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019, auch differenziert nach Bundesländern)?
Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Rahmen der im Jahr 2019Additionally hinzugekommenen Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen durchgeführt bezüglich
a) Sozialleistungsbetrug durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschter Selbstständigkeit und
b) ausbeuterischen Arbeitsbedingungen?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der im Jahr 2019 zusätzlich hinzugekommenen Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen eingeleitet, und wie hoch waren die im Rahmen der Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder bezüglich
a) Sozialleistungsbetrug durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschter Selbstständigkeit und
b) ausbeuterischen Arbeitsbedingungen (bitte differenziert nach Branchen)?
In wie vielen Fällen und mit welchen Folgen wurde die FKS im Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrem neuen Aufgabenbereich „unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft“ tätig (bitte nach Platzverweis und Zwangsgeld differenzieren)?
In wie vielen Fällen und mit welchen Folgen ist die FKS im Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrem neuen Aufgabenbereich, Mindeststandards für arbeitgeberseitig gestellte Unterkünfte zu kontrollieren, tätig geworden?
Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kooperation der FKS mit Beratungsstellen für die Opfer von Arbeitsausbeutung, und wie hat sich die Zahl von Fachberatungsstellen für die Opfer von Arbeitsausbeutung im Jahr 2019 bis heute entwickelt?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Ratifizierung des ILO-Protokolls zum Übereinkommen 29 über Zwangsarbeit im Jahr 2019 zur Stärkung von Opferrechten ergriffen, und welche sind für 2020 geplant?
Wie viele Kontrollen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer neuen Aufgabe bezüglich Kindergeld im Jahr 2019 durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurde dabei eine missbräuchliche Beantragung von Kindergeld aufgedeckt?
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialversicherungsbeiträge sowie Säumniszuschläge im Jahr 2019 nachgefordert, und wie hoch waren die jeweils tatsächlich vereinnahmten Summen (bitte mit Vergleichsangaben von 2018)?
Wie hoch war im Jahr 2019 die Schadenssumme in der Jahresstatistik des Zolls nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt,
a) aus welchen Bestandteilen, und in welcher Höhe jeweils setzt sie sich konkret zusammen;
b) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns;
c) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;
d) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche;
e) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme in Branchen (ohne Branchenmindestlöhnen), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind;
f) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund Sozialleistungsbetrug durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschter Selbstständigkeit;
g) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund ausbeuterischer Arbeitsbedingungen,
h) und wie hoch war der Anteil der Schadenssumme in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2018)?
Wie viele Planstellen standen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt am 1. Januar 2019 und am 1. Januar 2020 zur Verfügung,
a) wie viele Planstellen waren am 1. Januar 2019 und am 1. Januar 2020 tatsächlich besetzt, und wie viele konnten nicht besetzt werden;
b) wie viel Personal wurde am 1. Januar 2019 bzw. 1. Januar 2020 an welche Behörden, für welchen Zeitraum, abgeordnet;
c) wie viel Beschäftigte der FKS gingen zwischen 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 in den Ruhestand bzw. haben aus anderen Gründen ihren Dienst aufgegeben, und
d) wie viel Personal wurde der FKS zwischen 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 neu zugeführt (bitte nach Nachwuchskräften, Stellenausschreibungen bzw. externer Ausschreibung differenzieren) (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus 2015, 2016, 2017 und 2018, und differenziert nach gehobenem und mittlerem Dienst)?
Wie viele der zusätzlichen 1600 Planstellen, die im Jahr 2014 für die Kontrolle des Mindestlohns bewilligt wurden, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seither besetzt werden (bitte abzüglich des Personals, das gleichzeitig wegen Ruhestand oder anderen Gründen die FKS verlassen hat), und in welchem Jahr werden die 1600 Planstellen (mit Einberechnung der absehbaren Abgänge in den Ruhestand) tatsächlich besetzt sein?
Wie viele Planstellen beabsichtigt die Bundesregierung zusätzlich zu den im Jahr 2014 bewilligten 1600 Planstellen einzurichten, und in welchem Jahr können diese zusätzlichen Stellen realistisch besetzt werden?