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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einbindung und Unterstützungsleistungen ziviler Behörden und Einrichtungen in Zusammenhang mit dem Manöver Defender 2020

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

20.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1750603.03.2020

Einbindung und Unterstützungsleistungen ziviler Behörden und Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Manöver Defender 2020

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Sören Pellmann, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bis Mai 2020 wird die NATO mit der Militärübung „Defender 2020“ eines der größten Manöver von Landstreitkräften in Europa seit Ende des Kalten Krieges durchführen. 37 000 Soldaten aus 16 NATO-Staaten sowie Finnland und Georgien werden quer durch West- und Mitteleuropa Richtung russische Grenze befördert.

Das Manöver stößt auf starke Kritik bei der Friedensbewegung wie auch bei den Fragestellerinnen und Fragestellern. „Ziel des Manövers ist neben der Zurschaustellung militärischer Überlegenheit die Demonstration einer blitzschnellen Verlegung kampfstarker Großverbände aus den USA an die NATO-Ostflanke“, heißt es in einem Aufruf zahlreicher Friedensgruppen (https://www.antidef20.de/). Sie sehen in dem Manöver eine „erneute Zuspitzung der Konfrontationspolitik von NATO und EU gegenüber Russland, die mit der Osterweiterung der NATO 1990 begonnen wurde und zur Einkreisung Russlands führte.“

Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass für das Manöver in erheblichem Umfang zivile Infrastruktur genutzt wird und zivile Behörden Unterstützungsleistungen erbringen sollen.

So ist nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die Genehmigung ziviler Behörden erforderlich, um Schwertransporte durchzuführen oder Munition zu transportieren. Sofern von ihnen erwartet wird, entsprechende Anträge des Militärs vorrangig zu bearbeiten, droht eine Benachteiligung ziviler Antragsteller. Die Vertreter ziviler Behörden sollen bereits von der Bundeswehr um Unterstützung gebeten worden sein (https://augengeradeaus.net/2020/01/defender-europe-20-us-verlegeuebung-als-test-auch-fuer-deutschland/). An einem „Absprachetreffen“ in Berlin sollen Vertreter von rund 100 zivilen Behörden aus Städten, und Landkreisen, durch die Transporte rollen, teilgenommen haben. Bundes- und Länderpolizeien kommt die Aufgabe zu, die Transporte abzusichern (https://www.rnd.de/politik/defender-2020-wie-die-bundeswehr-das-grossmanover-organisiert-RUVI6R4LAVANLG3PINSBV7Q4NM.html).

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind zudem auch für die „zivilmilitärische Zusammenarbeit eingeplant“ (Drucksache 20/1467 des Hessischen Landtages).

Unter anderem rechnen die Fragestellerinnen und Fragesteller damit, dass die Deutsche Bahn dem militärischen Güterverkehr im Rahmen des Manövers Vorrang vor dem zivilen Verkehr geben wird. Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung hat die Deutsche Bahn AG in einem Rahmenfrachtvertrag mit der Bundeswehr eine „Expressoption“ vereinbart, „um den Vorgaben der NATO für eine Verlegung im Rahmen VJTF mit sehr kurzen Reaktionszeiten nachkommen zu können“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-sog-rahmenfrachtvertrag/). VJTF steht für Very High Readiness Joint Task Force, einen schnell verlegbaren Eingreifverband der NATO.

Eine zusätzliche Belastung für die zivile Gesellschaft in Deutschland stellen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch die anstehenden Transporte auf Straßen dar. Die Bundeswehr kündigt an, dass Feldjäger für „einen möglichst störungsfreien Verkehr“ sorgen sollen (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/aktuelles/defender-die-drehscheibe-nimmt-fahrt-auf-170054).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Belastung bringt nach Kenntnis der Bundesregierung das Manöver Defender 2020 bzw. bringen die dabei anstehenden Transporte von Soldaten und Material für die zivilen Behörden und die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit sich?

2

In welchem Umfang sind für die anstehenden Militärtransporte Genehmigungen ziviler Behörden erforderlich? Inwiefern ist mit zivilen Behörden eine zügige Bearbeitung entsprechender Anträge vereinbart, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass zivile Anliegen bzw. Anträge ziviler Unternehmen oder einzelner Bürgerinnen und Bürger dadurch verzögert werden?

3

Was ist von Seiten der Bundesregierung bzw. der Bundeswehr unternommen worden, um eine zügige Bearbeitung notwendiger Anträge bzw. die Erteilung von Genehmigungen durch zivile Behörden sicherzustellen?

4

Inwiefern rechnet die Bundesregierung mit negativen Auswirkungen auf den zivilen Personen- und Güterverkehr durch Priorisierung des militärischen Güterverkehrs im Rahmen des Manövers, wie etwa Zugausfälle oder Zugverspätungen? Inwiefern stellen solche manöverbedingten Verspätungen einen Entschädigungsgrund dar, und müssen Entschädigungszahlungen von der Deutschen Bahn übernommen werden, oder werden ihr diese von der Bundeswehr, der Bundesregierung oder der NATO erstattet?

5

Welche Rolle genau sollen Feldjäger der Bundeswehr oder andere Angehörige des Militärs (ggf. auch ausländischen Militärs) bei der Organisierung eines „möglichst störungsfreien Verkehrs“ übernehmen, und was bedeutet das im Einzelnen?

6

Inwiefern können Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (oder ggf. ausländischer Streitkräfte) im Rahmen des Manövers auf zivilem Gelände innerhalb Deutschlands (Straßen, Rasthöfe usw.) exekutive Befugnisse gegenüber Bürgerinnen und Bürgern wahrnehmen, und inwiefern steht die Wahrnehmung solcher Befugnisse zu erwarten (bitte begründen)?

7

Werden im Zusammenhang mit dem Manöver von zivilen Behörden Unterstützungsleistungen erwartet, und wenn ja, in welcher Art?

8

Welche konkreten Unterstützungsleistungen (inklusive Amtshilfeanträge) im Zusammenhang mit dem Manöver wurden bislang bei zivilen Behörden angefragt bzw. wurden ihnen abverlangt (bitte einzeln unter Angabe der jeweiligen zivilen Behörde, deren konkreter Leistung bzw. Tätigkeit, anfragender Behörde, Ort, Datum, Dauer und Zweck der Tätigkeit, Stand der Bearbeitung der Anfrage bzw. des Amtshilfeantrages aufzählen)?

9

Welche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Manöver sollen nach Kenntnis der Bundesregierung noch beantragt bzw. verlangt werden (bitte nach dem Schema der Frage 8 beantworten)?

10

Welche konkreten Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Manöver sind bislang bei Dritten (Vereinen, Unternehmen usw.) angefragt (bitte nach dem Schema der Frage 8 beantworten)?

11

Welche konkreten Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Manöver sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Dritten (Vereinen, Unternehmen usw.) noch beantragt werden (bitte nach dem Schema der Frage 8 beantworten)?

12

Welche Rolle kommt im Zusammenhang mit dem Manöver den Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit zu?

13

Welche finanzielle Mehrbelastung wird im Zusammenhang mit dem Manöver nach Einschätzung der Bundesregierung bei zivilen Behörden entstehen, und inwiefern werden diese dafür entschädigt?

14

Gibt es eine Schätzung für den Umfang der zu erwartenden Manöverschäden an ziviler Infrastruktur oder privatem Eigentum, und wenn ja, in welchem Umfang?

Berlin, den 10. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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