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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Position der Bundesregierung zu public country-by-country reporting sowie Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft in Steuersachen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

23.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1750904.03.2020

Position der Bundesregierung zu public country-by-country reporting sowie Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft in Steuersachen

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat im April 2016 einen Richtlinienvorschlag für die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen vorgelegt (COM/2016/198/FINAL). Das Europäische Parlament hat zu diesem Vorschlag für eine öffentliche länderbezogene Berichtspflicht (public country-by-country reporting, pcbcr) im Juli 2017 und März 2019 Stellung bezogen sowie den Rat der Europäischen Union (EU) in einer Entschließung im Oktober 2019 abermals dringend zu Fortschritten aufgerufen (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2019-0117_EN.html).

Der Rat der EU hat sich im November und Dezember 2019 zum ersten Mal auf Ministerebene in den Formationen Wettbewerb und Finanzen mit dem Richtlinienvorschlag befasst, ohne eine allgemeine Ausrichtung zu beschließen. Die Befassung auf Ministerebene erfolgte auf Basis des dritten von einer Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromisstextes (https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/compet/2019/11/28-29/).

Laut Presseberichten hat sich die Bundesregierung bei diesen Befassungen der Stimme enthalten, da einer Befürwortung von pcbcr durch den Bundesminister der Finanzen und die Bundesministerinder Justiz und für Verbraucherschutz eine ablehnende Haltung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie gegenüberstünde. In Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Rat der EU sei die Enthaltung der Bundesregierung dabei entscheidend für die Blockade des Vorschlags (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/eu-steuertransparenz-101.html). Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2019 eine Initiative abgelehnt, welche die Bundesregierung zur ausdrücklichen Unterstützung der Einführung von pcbcr auf EU-Ebene aufgefordert hatte (Bundestagsdrucksache 19/7906).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Bundesministerien innerhalb der Bundesregierung positionieren sich derzeit befürwortend bzw. ablehnend bezüglich pcbcr in der im Rat der EU diskutierten Form?

2

Welche Argumente führen sich ablehnend positionierende Bundesministerien für ihre derzeitige Haltung an (bitte begründen)?

3

Wann und in welcher Form wurden die Positionen unterschiedlicher Bundesministerien in der Vergangenheit ausgetauscht, um das bisherige (enthaltende) Abstimmungsverhalten der Bundesregierung im Rat zu bestimmen?

4

In welchem Verfahren und in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung, eine abgestimmte Position zu pcbcr zu erreichen?

5

Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags bilaterale Gespräche mit anderen Mitgliedstaaten geführt, bei denen pcbcr Thema war (bitte Gespräche nach Zeitpunkt und entsprechender Stelle der Bundesregierung inklusive Ständiger Vertretung in Brüssel auflisten)?

6

Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags Gespräche mit Interessenvertretern geführt, bei denen pcbcr Thema war (bitte Gespräche nach Zeitpunkt und entsprechender Stelle der Bundesregierung inklusive Ständiger Vertretung in Brüssel auflisten)?

7

Hat die Bundesregierung im Rahmen der bisherigen Verhandlungen eigene Änderungsvorschläge zu dem ursprünglichen Kommissionstext oder zu den im Rat besprochenen Textversionen in die entsprechenden Gremien eingebracht?

Wenn ja, zu welchen Artikeln, und mit welcher politischen Stoßrichtung?

8

Sieht die Bundesregierung einen Konflikt zwischen einer möglichen EU-Regelung zu pcbcr und der internationalen Vereinbarung gegen Gewinnverschiebung im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD (BEPS-Projekt)?

Wenn ja, welche (bitte begründen)?

9

Sieht der im Herbst 2019 vorgelegte Präsidentschaftskompromiss nach Auffassung der Bundesregierung hinreichend Flexibilität bezüglich der Veröffentlichungspflichten vor, um Geschäftsgeheimnisse zu wahren, wo diese tatsächlich und nachweisbar gefährdet wären (bitte begründen)?

10

Sieht der im Herbst 2019 vorgelegte Präsidentschaftskompromiss nach Auffassung der Bundesregierung durch die vorgeschlagene „comply-orexplain“-Klausel für europäische Töchter von Konzernobergesellschaften aus Drittstaaten hinreichend Flexibilität bezüglich der Veröffentlichungspflichten vor, um nicht in Konflikt mit internationalen Abkommen zu kommen (bitte begründen)?

11

Wie plant die Bundesregierung, nach derzeitigem Stand mit pcbcr im Kontext der im Juli 2020 beginnenden deutschen Ratspräsidentschaft zu verfahren?

a) Strebt die Bundesregierung eine erneute Vorlage zur Beschlussfassung auf Bundesministerebene an?

b) Ist die Bundesregierung vorbereitend bereits mit anderen Mitgliedstaaten bilateral im Austausch?

Wenn ja, mit welchen, und mit welcher Zielsetzung?

12

Wie plant die Bundesregierung, nach derzeitigem Stand mit dem Themenbereich Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Kontext der im Juli 2020 beginnenden deutschen Ratspräsidentschaft zu verfahren?

a) Ist die Bundesregierung vorbereitend bereits mit anderen Mitgliedstaaten bilateral im Austausch?

Wenn ja, mit welchen, und mit welcher Zielsetzung?

b) Welche aktuell zwischen den Mitgliedstaaten geführten Diskussionen sind nach Auffassung der Bundesregierung idealerweise durch die EU-Gremien schon vor einer finalen Beschlussfassung auf internationaler Ebene zu klären?

c) In welchem Verfahren und bis zu welchem Zeitpunkt strebt die Bundesregierung eine Klärung von Fragen der Kompatibilität mit EU-Recht möglicher internationaler Kompromisse an?

d) Ist für die Bundesregierung ein Kompromiss zu den Vorschlägen für eine internationale Mindestbesteuerung tragbar, wenn die Möglichkeit von Abwehrmaßnahmen, wie von einigen Mitgliedstaaten gefordert, an gängige Kriterien wirtschaftlicher Substanz gebunden bzw. andere substantieller Ausnahmen, etwa für Forschung und Entwicklung, zugelassen würden?

13

Welche weiteren steuerlichen Themen und Fragestellungen stellen nach derzeitigem Stand Schwerpunkte der Bundesregierung in der Planung für die Ratspräsidentschaft dar (bitte nach Themen und Initiativen mit entsprechenden Zielvorstellungen der Bundesregierung auflisten)?

14

Aus welchen Gründen differiert nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/1438 geschätzte Zahl von ca. 600 nach § 138a Absatz 1 der Abgabenordnung meldepflichtigen inländischen Konzernobergesellschaften deutlich von der in der Antwort zu Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 19/13797 angegebenen Zahl weniger als 400 tatsächlich meldenden inländischen Konzernobergesellschaften (bitte begründen)?

15

Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Daten der an die deutsche Finanzverwaltung gemeldeten länderbezogenen Berichte an das Statistische Bundesamt weitergereicht?

Ab wann wird dieses die Daten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Studien zur Verfügung stellen?

Berlin, den 4. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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