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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verhandlungen über krebserregendes Titandioxid in Verbraucherprodukten auf EU-Ebene

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

20.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1753204.03.2020

Verhandlungen über krebserregendes Titandioxid in Verbraucherprodukten auf EU-Ebene

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Petra Pau, Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Titandioxid (TiO2) ist ein weit verbreiteter chemischer Zusatzstoff in Kosmetika, Arzneimitteln und Lebensmitteln, um Produkte wie Zahncreme, Süßigkeiten oder Sonnenschutzmittel aufzuhellen. Er kommt in Eiscreme, Schokolade, Suppen, Käse, Soßen, Aufstrichen, Kaudragees und in Lebensmittelverpackungen als Sonnenschutz zum Einsatz. In den letzten fünf Jahren wurden über 20.000 TiO2-haltige Kosmetika eingeführt. Ferner wird der Stoff in Farben, Spielzeug, Kunststoffen und Papier eingesetzt. Titandioxid kann eingeatmet oder in Pulverform, auch in Nanogröße, über die Ernährung, Arzneimittel oder die Haut in den menschlichen Körper gelangen. Gekennzeichnet wird er als Zusatzstoffe E 171 bei Lebensmitteln bzw. CI 7789 bei Kosmetikprodukten (vgl. https://tdma.info/de/die-wirtschaftliche-bedeutung-von-titandioxid-in-europa/).

Im Jahr 2017 wurde in einer Studie festgestellt, dass sich der Stoff im Körper einlagert und schon in kleinen Mengen, die man täglich über die Zahncreme, die Magnesiumtablette oder das Kaudragee zu sich nimmt, das Immunsystem schwächen und Krebs verursachen kann. Die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) kam im April 2019 zu dem Schluss, dass es an wissenschaftlichen Daten mangelt, um die Unsicherheiten in Bezug auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Zusatzstoffs E 171 zu beseitigen. Aufgrund dessen hat Frankreich den Verkauf von Lebensmitteln mit Titandioxid ab 1. Januar 2020 für ein Jahr verboten und eine Neubewertung auf EU-Ebene gefordert (vgl. https://www.tagesspiegel.de/wissen/umstrittenes-weisspigment-frankreich-verbietet-titandioxid-ab-2020-in-lebensmitteln/24236958.html und https://www.bfr.bund.de/de/titandioxid__es_besteht_noch_forschungsbedarf-240812.html).

Die Verwendung von Chemikalien in der EU ist registrierungs- und für besonders besorgniserregende Stoffe zulassungspflichtig. Die Regulierung erfolgt über die EU-Verordnungen über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) und über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung).

Am 4. Oktober 2019 hat die Europäische Kommission die Einstufung von pulverförmigem Titandioxid als Krebsverdachtsstoff der Kategorie 2 der CLP-Verordnung vorgenommen („Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Einatmen“) sowie von allen pulverförmigen Produkten, die mindestens 1 Prozent Titandioxidpartikel in einer Größe von 10 Mikrometer oder kleiner enthalten. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Einstufung können die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament bis zum 4. Februar 2020 Widerspruch bzw. Einspruch einlegen. Davon hat Deutschland Gebrauch gemacht (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Amira Mohamed Ali im Januar 2020, Arbeitsnummer 264).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung in den Verhandlungen zwischen der EU und der französischen Regierung wegen des Verbots von Titandioxid als Zusatzstoff E 171 in Lebensmitteln die Auffassung unterstützt, dass das Vorsorgeprinzip oberste Priorität zum Schutz der menschlichen Gesundheit haben muss?

2

Welche Vorschläge wurden seitens der Bundesregierung bezüglich folgender Dossiers gemacht, und wie hat die Bundesregierung oder haben die von ihr entsandten Vertreterinnen und Vertreter in Bezug darauf geantwortet

a) EU-Klassifizierung von Titandioxid in den Expertengruppen von REACH und CARACAL, die die Europäische Kommission und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bezüglich der Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Einschränkung von Chemikalien (REACH) und der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) beraten,

b) Antwort der EU auf die französische Entscheidung, Titandioxid in Lebensmitteln zu verbieten, im Ständigen Ausschuss der Europäischen Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel- und Futtermittel -(SCOPAFF)?

3

Was hat die Bundesregierung geantwortet auf

a) die geplante EU-Klassifizierung von Titandioxid als Teil der 14. Anpassung der Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP),

b) die Antwort der EU auf die französische Entscheidung, Titandioxid in Lebensmitteln zu verbieten?

4

Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung wesentliche Konfliktpunkte, die eine Einigung lange verhindert haben

a) über die geplante EU-Klassifizierung von Titandioxid in den Komitees von CARACAL und REACH,

b) bezüglich der Antwort der EU im Ständigen Ausschuss der Europäischen Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCOPAFF) auf die Entscheidung der französischen Regierung, Titandioxid in Lebensmitteln zu verbieten?

5

Welche vereinbarten und zufälligen dienstlichen Kontakte (alle, auch Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien mit externen Dritten und Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern haben im Zusammenhang mit und mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt und die Verhandlungen stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema aufführen)

a) der geplanten EU-Klassifizierung von Titandioxid,

b) der Antwort der EU auf die Entscheidung der französischen Regierung, Titandioxid in Lebensmitteln zu verbieten?

Welchen Einfluss hatten diese Treffen auf das Ergebnis der Verhandlungen zu den beiden erwähnten Dossiers?

6

Welche Stellungnahmen, Positionspapiere und andere Meinungsäußerungen von Seiten der unterschiedlichen Interessengruppen hat die Bundesregierung erhalten (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema aufführen) zu

a) der geplanten EU-Klassifizierung von Titandioxid,

b) der Antwort der EU auf die Entscheidung der französischen Regierung, Titandioxid in Lebensmitteln zu verbieten?

7

Was hat die Bundesregierung konkret auf die am 4. Oktober 2019 von der Europäischen Kommission erfolgte Einstufung von pulverförmigem Titandioxid als Krebsverdachtsstoff der Kategorie 2 („Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Einatmen“) im Rahmens ihres Einspruchs an den Rat der Europäischen Union geantwortet (bitte vollständigen Text in deutscher und englischer Sprache wiedergeben), und aus welchen Gründen hat sie sich gegen die Einstufung, im Gegensatz zu allen anderen EU-Mitgliedstaaten, ausgesprochen?

Welche weiteren EU-Mitgliedstaaten haben der Einstufung widersprochen, und welche Positionen haben diese dabei vertreten?

8

Hat die Bundesregierung in sonstiger Form, zum Beispiel über die innerbehördlichen Expertengruppen CARACAL oder SCOPAFF, nach dem 4. Oktober 2019 Einfluss auf die Entscheidung der EU-Kommission genommen und eine gegenteilige Bewertung eingereicht?

Falls ja, was hat die Bundesregierung konkret geantwortet?

9

Welche vereinbarten und zufälligen dienstlichen Kontrakte (alle, auch Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien mit externen Dritten und Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern haben seit dem 4. Oktober 2019 bis zum 4. Februar 2020 im Zusammenhang mit der EU-Klassifizierung von Titandioxid sowie dem deutschen Einspruch und mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt und die Verhandlungen stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmen Personen und Thema aufführen)?

Welchen Einfluss haben diese Treffen auf ihre Entscheidung hinsichtlich des Einspruchs gehabt?

10

Wie lautet konkret die Einstufung der Europäischen Kommission am 4. Oktober 2019 bezüglich der Verwendung und Kennzeichnung von Titandioxid, und ab wann müssen diese Regeln angewandt werden?

11

Welche Auswirkung für Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Einstufung der EU-Kommission auf die künftige Verwendung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelverpackungsmaterialien, Spielzeug, Kosmetika, Lacken, Farben und Kleidung, die Titandioxid enthalten?

12

Welche Forschungsvorhaben wurden bisher mit welchen Ergebnissen zu den Gesundheitsgefahren von Titandioxid in Lebensmitteln, Lebensmittelverpackungsmaterialien, Spielzeug, Kosmetika, Lacken, Farben und Kleidung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Bundesregierung bzw. ihre oder sonstige Forschungseinrichtungen durchgeführt oder wurden extern in Auftrag gegeben (bitte Ziel des Forschungsvorhabens, Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer, Laufzeit und Finanzierung angeben), und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen?

Welche Forschungsvorhaben werden derzeit oder sollen zukünftig zu der Frage durch die Bundesregierung oder ihre Forschungseinrichtungen in Auftrag gegeben werden (bitte Ziel des Forschungsvorhabens, Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer, Laufzeit und Finanzierung angeben)?

Berlin, den 4. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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