Einseitigkeit der Wirtschaftswissenschaften und Wechselwirkungen zwischen den Wirtschaftswissenschaften und der Politik der Bundesregierung
der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Fabio De Masi, Nicole Gohlke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Wirtschaftswissenschaften stehen seit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2007 in der Kritik, mit ihren Modellen die Krise nicht vorhergesagt und keine angemessenen Werkzeuge zu ihrer Bearbeitung zur Verfügung gestellt zu haben. Kritik wurde unter anderem von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geübt, die in ihrer Rede bei der 5. Lindauer Tagung der Wirtschaftswissenschaften anmerkte, dass die „zugrunde gelegten Theorien“ zur Voraussage der Finanzkrise „nicht ausreichend waren“ (Rede vom 20. August 2014, Lindau). Kritik wurde auch in der Fach- und Wirtschaftspresse sowie von führenden Ökonominnen und Ökonomen geübt (s. z. B. Financial Times, 21. Juli 2009, „Economics is in crisis: it is time for a profound revamp“; Paul Krugman, New York Times, 2. Juli 2009, „How did Economists Get it so wrong?“; FAZ, 7. September 2014, „Volkswirtschaftslehre: Bitte weniger eintönig“). Zudem wird eine unzureichende Reaktion der Wirtschaftswissenschaft auf die Krise kritisiert (s. z. B. Deutschlandfunk, 10. November 2017, „Zehn Jahre nach der Finanzkrise: Wirtschaftswissenschaften reagieren träge“). Die Kritik wendet sich dabei im Wesentlichen gegen die Einseitigkeit der Wirtschaftswissenschaft und den Mangel an Pluralität, der nach Ansicht der Fragesteller mittlerweile in diversen Studien nachgewiesen wurde (s. z. B. Studien der Universität Siegen unter https://www.exploring-economics.org/de/entdecken/kritische-lehrbuchanalyse/).
Darüber hinaus wird die Verwendung unterkomplexer und veralteter Modelle kritisiert. Beispielsweise wird in den vorherrschenden Wirtschaftswissenschaften der sogenannte Geldschöpfungsmultiplikator gelehrt, welchem durch diverse Studien sowie durch Stellungnahmen etwa vom Präsidenten der Deutschen Bundesbank oder von der englischen Zentralbank öffentlich widersprochen wurde (s. Begrüßungsrede von Jens Weidmann anlässlich des 18. Kolloquiums des Instituts für bankhistorische Forschung, 18. September 2012; „Money creation in the modern economy”, Quarterly Bulletin 2014 Q1, Bank of England; „A lost century in economics: Three theories of banking and the conclusive evidence“, International Review of Financial Analysis, Ausgabe 46, Juli 2016, S. 361 bis 379). Schließlich stehen die Wirtschaftswissenschaften nicht zuletzt deshalb in der Kritik, weil ökologische Faktoren und der Klimawandel nur eine untergeordnete Rolle in ihren theoretischen Annahmen und Modellen einnehmen (https://econ4future.org/). Obwohl in der Ökonomik eine Pluralität verschiedener Paradigmen (etwa Verhaltensökonomik, Komplexitätsökonomik, Gemeinwohlökonomie, Postwachstum, ökologische Ökonomik, Post-Keynesianische Ökonomik, feministische Ökonomik, Marx’sche Ökonomik, Internationale Politische Ökonomie) existiert, findet diese – laut der öffentlichen Kritik und der zitierten Studien – kaum Eingang in die institutionell verfassten und öffentlich geförderten Wirtschaftswissenschaften.
Unbenommen der grundgesetzlich verankerten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gibt es vielfältige Formen der Wechselwirkung zwischen der Politik der Bundesregierung und der Wirtschaftswissenschaft. Die wechselseitige Beeinflussung erfolgt nach Ansicht der Fragesteller innerhalb von ressortforschungseinrichtungen (RFE) des Bundes, in Sachverständigenräten und Beiräten einzelner Bundesministerien, in ad hoc eingesetzten Expertenkommissionen sowie durch die Berufung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern in Expertenanhörungen sowie durch gezielte Forschungsaufträge an Universitäten, Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Think Tanks.
Durch die vollständige öffentliche Finanzierung (RFE, Beiräte und Sachverständigenräte, Ad-hoc-Kommissionen), die staatliche Grundfinanzierung (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, etwa Leibnitz-Institute) sowie durch staatliche Zuschüsse und Forschungsaufträge (Stiftungen und Think Tanks) übt die Exekutive des Bundes nach Ansicht der Fragesteller einen strukturellen Einfluss auf die Wirtschaftswissenschaften aus. Sie stellt Ressourcen zur Verfügung, die zur Entwicklung und Festigung bestimmter theoretischer Modelle, empirischer Forschungsergebnisse und Politikempfehlungen der Wirtschaftswissenschaften beitragen. Zudem agieren RFE, Sachverständigenräte und Adhoc-Kommissionen auf Basis von Errichtungsgesetzen, Verordnungen, Satzungen oder ausformulierten Mandaten, in denen ihr Aufgabenbereich beschrieben ist. Die RFE unterliegen zudem der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht eines Bundesministeriums.
Prominentes Beispiel für die Wechselwirkung zwischen den Wirtschaftswissenschaften und der Exekutive auf Bundesebene ist der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Zudem fließt wirtschaftswissenschaftliche Expertise in die Beratungstätigkeit des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen oder des Rates für Nachhaltige Entwicklung mit ein. Unmittelbare wirtschaftswissenschaftliche Beratung findet zudem durch die Wissenschaftlichen Beiräte des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie statt. Ein weiteres Beispiel für die Wechselwirkung zwischen der Wirtschaftswissenschaft und der Exekutive auf Bundesebene stellen die Leibnitz-Institute dar. Vor dem Hintergrund der personellen Vertretung und Stimmrechte in den Leibnitz-Instituten kann die Bundesregierung Forschungsaufträge an diese vergeben. Mit den Fragestellungen aus den Forschungsaufträgen geht eine inhaltliche Profilierung öffentlich geförderter wirtschaftswissenschaftlicher Forschung einher. Auch im Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der auf der Grundlage der Beschlüsse des Senats wesentlich die DFG betreffende wissenschaftspolitische Entscheidungen fällt, ist der Bund mit 16 Stimmen vertreten. Durch staatliche Programme wie die Exzellenzstrategie, den Qualitätspakt Lehre oder den „Zukunftsvertrag ‚ Studium und Lehre stärken‘“ (ehemals Hochschulpakt) fördert die Bundesregierung spezifische Universitäten und Forschungsvorhaben. In gemeinsamen Verfahren werden die Förderkriterien der Exzellenzstrategie durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), die DFG und den Wissenschaftsrat (WR) festgelegt. Die finale Förderentscheidung wird, aufbauend auf den Förderkriterien bzw. Förderlinien durch die Exzellenzkommission getätigt, in der die Bundesregierung ebenfalls mit 16 Stimmen vertreten ist. Die Mittelzuwendungen und die institutionelle Ausrichtung der bisher aufgeführten und weiteren Forschungseinrichtungen (etwa Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft etc.) sowie der Förderprogramme (etwa Exzellenzstrategie) werden durch die zweijährlich tagende GWK beeinflusst. Darin ist die Bundesregierung mit 16 Stimmen vertreten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Von welchen konkreten wirtschaftswissenschaftlichen Beratungsgremien und Beratungsangeboten sowie Veröffentlichungen macht die Bundesregierung regelmäßig Gebrauch, um ihr wirtschafts- und finanzpolitisches Handeln wissenschaftlich zu untermauern und die makroökonomische Entwicklung und Stabilität der Bundesrepublik Deutschland und der Weltwirtschaft angemessen einschätzen zu können?
Inwieweit wird beim Vorschlagen der Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch die Bundesregierung der Pluralität der Ökonomik, also der Existenz grundlegend verschiedener theoretischer, methodischer und weltanschaulicher Ausrichtung wirtschaftswissenschaftlicher Ansätze, Rechnung getragen?
In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Bundesmittel für die Beratungstätigkeit des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aufgewandt (bitte nach Ausgaben, die während der laufenden Legislaturperiode angefallen sind und Ausgaben, die vor der laufenden Legislaturperiode angefallen sind aufschlüsseln)?
Wurden die Empfehlungen des Jahresgutachtens 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 6. November 2019 in konkreten Entscheidungen und Gesetzentwürfen der Bundesregierung berücksichtigt, und wenn ja, in welchen (bitte auflisten)?
Betrachtet die Bundesregierung beim Jahresgutachten 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Minderheitsvoten zu den Themen Konjunktur, Schuldenbremse (von Prof. Dr. Achim Truger und Prof. Dr. Isabel Schnabel), Produktivität und Verteilung (von Prof. Dr. Achim Truger) als gleichwertige Empfehlungen im Verhältnis zu den weiteren Empfehlungen des Jahresgutachtens, und wenn ja, wurden die Minderheitsvoten in konkreten Entscheidungen und Gesetzentwürfen der Bundesregierung berücksichtigt?
Inwieweit spielt das Kriterium der Pluralität bei der Auswahl der Mitglieder der Wissenschaftlichen Beiräte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen im Sinne einer gleichberechtigten Vertretung grundlegend verschiedener theoretischer, methodischer und weltanschaulicher Ausrichtung wirtschaftswissenschaftlicher Ansätze eine Rolle?
In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Bundesmittel für die Beratungstätigkeit der Wissenschaftlichen Beiräte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen aufgewandt (bitte nach Ausgaben, die während der laufenden Legislaturperiode angefallen sind und Ausgaben, die vor der laufenden Legislaturperiode angefallen sind aufschlüsseln)?
Welche konkreten Forschungstätigkeiten wurden mit den im Einzelplan des Bundesministeriums der Finanzen innerhalb des Haushaltsplans der Bundesregierung im Abschnitt „Forschung, Untersuchungen und weiteres“ genannten 3.216.000 Euro durchgeführt, und welche konkreten Forschungstätigkeiten sind mit den an selbiger Stelle genannten für 2020 vorgesehenen 3.242.000 Euro geplant (Einzelplan 08, Bundeshaushaltsplan 2020, S. 41)?
Beeinflusst die Bundesregierung über die personelle Vertretung und ihre Stimmrechte in der GWK, dem Senat der Leibnitz-Gemeinschaft und den Leitungs- und Verwaltungsgremien einzelner Leibnitz-Institute die institutionelle und inhaltliche Ausrichtung der wirtschaftswissenschaftlichen Leibnitz-Institute?
Inwieweit wird bei der personellen Vertretung und der Stimmrechte der Bundesregierung in der GWK, im Senat der Leibnitz-Gemeinschaft und in den Leitungs- und Verwaltungsgremien einzelner Leibnitz-Institute die Pluralität der Ökonomik, also die Existenz grundlegend verschiedener theoretischer, methodischer und weltanschaulicher Ausrichtung wirtschaftswissenschaftlicher Ansätze, berücksichtigt?
Welche Forschungsaufträge hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren an die folgenden Leibnitz-Institute vergeben, und in welcher Höhe wurden sie vergütet: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW), Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) (bitte nach Forschungsaufträgen, die in der laufenden Legislaturperiode in Auftrag gegeben und finanziert wurden und Forschungsaufträgen, die vor der laufenden Legislaturperiode in Auftrag gegeben und finanziert wurden aufgeschlüsselt auflisten)?
Gab es seit dem Ausbruch der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2007 konkrete, benennbare Änderungen bei der institutionellen und inhaltlichen Ausrichtung der wirtschaftswissenschaftlich orientierten Leibnitz-Institute, und wurden diese Änderungen von der Bundesregierung ausgelöst oder beeinflusst (bitte Maßnahmen bzw. Änderungen auflisten)?
Nimmt die Bundesregierung über die personelle Vertretung und das Stimmrecht im Hauptausschuss der DFG und der Exzellenzkommission Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung der Förderprogramme der DFG und die Auswahl der Exzellencluster?
Fördert die Bundesregierung bei ihrer personellen Vertretung und bei der Ausübung ihres Stimmrechts im Hauptausschuss der DFG und in der Exzellenzkommission im Bereich der Wirtschaftswissenschaft eine plurale Ökonomik im Sinne der gleichberechtigten Vertretung verschiedener theoretischer, methodischer und weltanschaulicher Ausrichtung wirtschaftswissenschaftlicher Ansätze, und wenn ja, worin lässt sich diese Förderung ablesen (bitte auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Wurden in der laufenden Legislaturperiode Forschungsaufträge der Bundesregierung, die schwerpunktmäßig ökonomische bzw. wirtschaftswissenschaftliche Expertise erfordern, an die folgenden Forschungseinrichtungen vergeben, welche sind diese, und in welcher Höhe wurden sie vergütet: Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), Max-Planck-Gesellschaft, (MPG), Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech), Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina Wissenschaftskolleg zu Berlin (bitte auflisten)?
Welche Forschungsaufträge, die schwerpunktmäßig ökonomische bzw. wirtschaftswissenschaftliche Expertise erfragen, wurden in der laufenden Legislaturperiode durch die Bundesregierung an nichtöffentlich eingerichtete oder bezuschusste Forschungseinrichtungen (etwa Stiftungen, Vereine, Think Tanks oder Unternehmensberatungen) vergeben, und in welcher Höhe wurden sie vergütet (bitte auflisten)?
Ist das im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967 konkretisierte Staatsziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus Preisniveaustabilität, hohem Beschäftigungsstand, außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum vor dem Hintergrund gewandelter ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen aus Sicht der Bundesregierung noch zeitgemäß, und wenn ja, weshalb hat die Bundesregierung das außenwirtschaftliche Gleichgewicht in der laufenden Legislaturperiode nicht signifikant reduziert (s. Bundeszentrale für Politische Bildung, Entwicklung des deutschen Außenhandels, 30. April 2019, https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/globalisierung/52842/aussenhandel)?
Plant die Bundesregierung, durch ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Einflussmöglichkeiten ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu fördern oder strebt sie viel mehr einen dauerhaften Außenhandelsüberschuss an?
Bewertet die Bundesregierung das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als ausreichenden Maßstab für die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, und gibt es weitere ökonomische Indikatoren, welche die Bundesregierung zur Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des ökonomischen Wohlergehens der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sowie der ökologischen Nachhaltigkeit der Wirtschaftstätigkeit zu Rate zieht?
Liegen der Bundesregierung Hinweise über die Möglichkeit einer erneuten internationalen Wirtschaftskrise in den nächsten fünf Jahren vor?
Welche ökonomischen Folgen des Klimawandels erwartet die Bundesregierung, und auf welche wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse stützt sie sich hierbei?