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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

23.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1770209.03.2020

Aktueller Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245AM-271-271_DE.pdf?redirect) ist am 17. Mai 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (ABl. L 130 vom 17. Mai 2019) und trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD noch explizit gegen verpflichtende Upload-Filter ausgesprochen (https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1; S. 49, Z. 2212f).

Kreative und Verleger sehen darin eine Chance für faire Vergütung, während Kritikerinnen und Kritiker insbesondere vor den Folgen möglicher Upload-Filter warnen (https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/03/urheberrecht-artikel13-uploadfilter-berlin-abgeordnetenhaus-beckedahl-gema-youtube.html, abgerufen am 6. März 2020).

Es ist nach Ansicht der Fragesteller fraglich, ob seitens der Bundesregierung eine Lösung gefunden wurde, die einerseits keine Upload-Filter beinhaltet und andererseits richtlinienkonform ist.

Ferner stellt sich die Frage, wie weit die Bundesregierung mit der Erstellung eines Umsetzungsgesetzes vorangeschritten ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welches Referat ist aktuell mit der Erarbeitung des Umsetzungsgesetzes betraut?

2

Mit welcher Personalstärke wird die Erarbeitung des Umsetzungsgesetzes verfolgt?

3

Welche Priorität hat die Erarbeitung des Umsetzungsgesetzes im Verhältnis zu den übrigen gesetzgeberischen Erarbeitungen des entsprechenden Referats?

4

Welche Varianten zur Umsetzung des Artikels 17 der Urheberrechtsrichtlinie wurden bislang von der Bundesregierung in Betracht gezogen?

5

Wie waren diese jeweils ausgestaltet?

6

Welche Varianten hat die Bundesregierung bereits auf ihre Richtlinienkonformität geprüft, und zu welchem Ergebnis ist sie jeweils gekommen?

7

Welche Gefahren oder Einschränkungen hat die Bundesregierung bei den jeweiligen Umsetzungsvarianten für Bürgerinnen und Bürger gesehen?

8

Welche Varianten beinhalten aus Sicht der Bundesregierung das Risiko, dass Inhalte gesperrt werden, die keinen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen?

9

Welche Umsetzungsvarianten beinhalteten keine Upload-Filter?

10

Wie sind sie ausgestaltet?

11

Welche davon sind nach Ansicht der Bundesregierung richtlinienkonform?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die einzelnen Varianten hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die einzelnen Varianten hinsichtlich ihrer Fähigkeit, Urheberrechtsverstöße konsequent zu verhindern?

14

Ist die Bundesregierung nach aktuellem Stand der Überprüfung von Umsetzungsvarianten in der Lage, ein Umsetzungsgesetz zu schaffen, welches keine Upload-Filter enthält?

15

Wie ist der derzeitige Stand der Erarbeitung des Umsetzungsgesetzes?

16

Wann plant die Bundesregierung, einen Referentenentwurf vorlegen zu können?

17

Wann plant die Bundesregierung, einen Kabinettsentwurf des Umsetzungsgesetzes zu beschließen?

Berlin, den 26. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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