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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Planungen für den Weiterbau der Autobahn 20 (G-SIG: 16010963)

Planungsgrundlagen für den Weiterbau der A 20 nach Westen, Verkehrsaufkommen im bestehenden Teil der A 20 und Prognose für den Weiterbau, Bau- und Planungskosten bisher und Veranlagung in den nächsten fünf Jahren, Kostenberechnungen zu dem privat zu finanzierenden Elbtunnel nach dem F-Modell <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

06.09.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/242622. 08. 2006

Planungen für den Weiterbau der Autobahn 20

der Abgeordneten Rainder Steenblock, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Ulrike Höfken, Hans-Josef Fell, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Ostseeautobahn A 20 von Lübeck nach Stettin wurde als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE Nr. 10) nach elfjähriger Bauzeit im Dezember 2005 fertiggestellt. Als Nord-West-Umfahrung Hamburgs mit fester Elbquerung bei Glückstadt soll die A 20 nach Westen in Richtung Niedersachsen weitergeführt werden.

Alle acht Streckenabschnitte der A 20 in Schleswig-Holstein einschließlich Elbquerung sind im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 in den Vordringlichen Bedarf eingestuft. Auch im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die A 20 in Schleswig-Holstein in vollem Umfang in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen. Die Weiterführung der A 20 in Niedersachsen ist über die A 22 vorgesehen. Die A 22 ist im BVWP jedoch dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht sowie mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag zugeordnet.

Der erste Streckenabschnitt der Weiterführung der A 20 von Lübeck (A 1) bis Geschendorf (B 206) ist seit 2004 im Bau, für den zweiten Abschnitt von Geschendorf bis Weede läuft das Planfeststellungsverfahren. Für die Abschnitte 3 bis 8 von Weede bis zur Kreisstraße 28 in Niedersachsen inklusive der Elbquerung bei Glückstadt steht die Linienbestimmung seit Juli 2005 fest. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat das Ziel, bis 2010 die Planfeststellungsbeschlüsse für alle Streckenabschnitte der A 20 in Schleswig-Holstein zu erreichen.

Für die Landesregierung Schleswig-Holsein besitzt der Weiterbau der A 20 höchste Priorität. Für die privat zu finanzierende Elbquerung bei Glückstadt gibt es jedoch immer noch keinen Investor. Offen ist auch weiterhin die Anbindung der A 20 in Niedersachsen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Entspricht das tatsächliche Verkehrsaufkommen auf dem Abschnitt der A 20 in Mecklenburg-Vorpommern dem im Planfeststellungsverfahren ermittelten Aufkommen, und wenn nein, aus welchen Gründen ergibt sich die Differenz?

2

Wie sehen die Verkehrsprognosen für die geplante Weiterführung der A 20 in Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus?

3

Wie hoch sind die bisherigen Gesamtkosten (Bau- und Planungskosten) für den Weiterbau der A 20 in Schleswig-Holstein und Niedersachsen für alle Planungsabschnitte?

4

Welche Kosten für Baumaßnahmen und Planungen sind bisher für die einzelnen Streckenabschnitte in Schleswig-Holstein angefallen?

5

Welche Abschnitte der A 20 werden in den nächsten Fünfjahresplan Straße eingestellt werden?

6

Welche Grunderwerbskosten sind bisher angefallen? Welche Flurstücke wurden zu welchen Preisen erworben?

7

Wie sehen die aktuellen Kostenberechnungen für den geplanten privat zu finanzierenden Elbtunnel aus?

8

Mit welchem Finanzierungsanteil des Bundes ist bei einem privat finanzierten Tunnelprojekt zu rechnen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten eines F-Modells A 20 Elbtunnel vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit F-Modellen in Rostock (Warnowquerung) und Lübeck (Herrentunnel), deren Auslastung deutlich unter den Prognosen liegt?

10

Wird die Bundesregierung das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz in der Weise ändern, dass die A 22 als F-Modell realisiert werden könnte?

Berlin, den 22. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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