Deutsche Energiestrategie und Landkonflikte in Mexiko
der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Michel Brandt, Andrej Hunko, Victor Perli, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens zählt Mexiko für die Bundesrepublik Deutschland als ein globaler „Schlüsselpartner“ hinsichtlich der Umsetzung klimafreundlicher Entwicklungsstrategien. So zählte Mexiko im Jahr 2017 zu einer der „zehn größten Empfänger deutscher Klimafinanzierungen“ (Bundestagsdrucksache 19/9651, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11). Ein Großteil dieser Investitionen wird hauptsächlich durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH an staatliche Organisationen und Ministerien in Mexiko übermittelt. Aktuell finanziert die GIZ mit einem Volumen von 19 Mio. Euro Projekte in Mexiko, die in den Themenbereich „erneuerbare Energie“ fallen (https://www.giz.de/projektdaten/index.action?request_locale=de_DE#?region=1&countries=MX). Auch private deutsche Unternehmen, wie etwa Siemens, investieren in Mexikos Windenergie (http://imparcialoaxaca.mx/oaxaca/294105/se-consolida-oaxaca-como-generador-de-energias-limpias/). Dabei steht gerade Siemens unter Verdacht, durch technische Unterstützung der Windparkanlagen in Mexiko Menschenrechtsverletzungen mitverschuldet zu haben (Studie 2017 Germanwatch & Misereor: Globale Energiewirtschaft und Menschenrechte Deutsche Unternehmen und Politik auf dem Prüfstand, S. 87 und 88).
Das Pariser Übereinkommen (2015) verpflichtet die Vertragsparteien nicht nur zu einer beliebigen Reaktion auf den Klimawandel, sondern explizit auch zur Achtung, Förderung und Berücksichtigung von „Menschenrechte[n], dem Recht auf Gesundheit, den Rechten von indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften, […] und dem Recht auf Entwicklung“ (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf, Präambel).
Durch die Realisierung von Projekten zur nachhaltigen Energiegewinnung in Oaxaca werden allerdings Menschenrechte und insbesondere die Landrechte der indigenen Bevölkerung missachtet, wie die gemeinsame Stellungnahme von 127 nichtstaatlichen Organisationen in Mexiko im Oktober 2019 berichtet (https://prodesc.org.mx/respaldan-la-labor-de-defensa-del-territorio-de-la-asamblea-de-comuneros-de-union-hidalgo/). Diese Nichtregierungsorganisationen (NGOs) machen außerdem darauf aufmerksam, dass die Investoren der Windparkanlagen die kommunalen Landrechte der indigenen Bevölkerung durch den illegalen Bau der Anlagen missachten. Dabei unterstreichen sie die Verantwortung der mexikanischen Regierung für Menschenrechtsverletzungen: Nahezu alle der über 20 Windparkanlagen seien ohne die gesetzlich vorgeschriebene vorherige Information und Befragung der betroffenen Gemeinden errichtet worden. Zudem garantiere das Justizsystem keine Sorgfaltspflicht der privaten Unternehmen in der Achtung der Menschenrechte (https://amerika21.de/2019/07/228913/mexiko-indigene-gegen-windparkanlagen).
Von der Installation von Energieprojekten in Mexiko ist territorial vor allem die indigene Bevölkerung direkt betroffen. Die ILO-Konvention 169 (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) und der Artikel 4 der mexikanischen Verfassung fordern die vorherige Informierung und Befragung der indigenen Bevölkerung zu Bauprojekten auf ihrem Land, zur Sicherung ihrer Landrechte. Im Falle von Energieprojekten ist das mexikanische Energieministerium SENER für den Prozess der Informierung und Befragung der indigenen Bevölkerung zuständig. Dabei weisen mehrere Studien darauf hin, dass SENER seiner Verantwortung nicht rechtmäßig nachkomme (Studie FUNDAR 2019: http://fundar.org.mx/wp-content/uploads/2019/01/Documento_consulta-web.pdf). Zudem habe die mexikanische Regierung bisher in einigen Fällen bereits vor Abschluss der rechtlich geforderten Informierung und Befragung den Bau von Energieprojekten genehmigt. Dadurch missachtet die mexikanische Regierung und im Speziellen das Energieministerium SENER den nationalen und internationalen rechtlichen Rahmen von Projektinstallationen auf indigenem Land.
Die aktuell laufenden Energieprojekte der GIZ in Mexiko stellen nach Ansicht der Fragesteller keine Verknüpfungen zur Sicherung der Menschenrechte her und erfüllen nach Ansicht der Fragesteller nicht die verpflichtenden Anforderungen des Pariser Übereinkommens zur Achtung, Förderung und Berücksichtigung von Menschenrechten im Rahmen von klimafreundlicher Politik (siehe z. B. Projektbeschreibung des Solarenergieprogramms Mexiko der GIZ: https://www.giz.de/de/weltweit/40646.html). Auch die Projektevaluierungen abgeschlossener Projekte der GIZ gehen nicht auf die Menschenrechtslage in Verbindung mit Energieprojekten ein. Zu einigen bereits abgeschlossenen Energieprojekten der GIZ in Mexiko sind bisher noch keine Projektevaluierungen publiziert. Dazu zählen folgende Projekte: „Nachhaltige Energie“ (2009 bis 2017) sowie „Deutsch-Mexikanische Energiepartnerschaft“ (2016 bis 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Projekte im Bereich Klimaschutz finanziert die Bundesregierung seit 2015 in Mexiko (bitte nach Ressorts, Einzelplan, Kapitel und Titel, Förderbetrag, Partner- und Durchführungsorganisationen und Durchführungsort für die Jahre von 2015 bis einschließlich 2020 auflisten)?
Mit welchen sonstigen Förderinstrumenten (außer mit finanziellen Mitteln) und Anreizen versucht die Bundesregierung die Zusammenarbeit im Energiesektor für Mexiko attraktiv zu gestalten; und mit welchen deutschen und nichtdeutschen Akteuren kooperiert sie dabei?
Welche weiteren Energieprojekte in Mexiko, an denen sich die Bundesregierung beteiligt, sind derzeit in Planung?
a) Welcher finanzielle Umfang ist für die einzelnen Projekte vorgesehen?
b) Über welche staatlichen und privaten Akteure sollen diese Projekte ausgeführt werden?
Bei welchen laufenden und abgeschlossenen Energieprojekten mit deutscher Beteiligung sind der Bundesregierung Zusammenhänge mit Landkonflikten und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko bekannt?
Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung, in Mexiko eine Verbindung zwischen klimafreundlicher Entwicklung und der Achtung, Förderung und Berücksichtigung von Menschenrechten herzustellen?
Wenn ja, wodurch, und in welchem Umfang?
Welche Evaluationsmethoden benutzt die Bundesregierung, um die Achtung der Menschrechte und der indigenen Landrechte bei von ihr mitfinanzierten Energieprojekten in Mexiko zu analysieren?
Was sind gegebenenfalls die Ergebnisse bisheriger Evaluierungen zu dieser Frage?
Inwiefern stellen Risikoanalysen bezüglich potentieller Landkonflikte und Menschenrechtsverletzungen eine Bedingung für die Bundesregierung dar, um Energieprojekte in Mexiko zu finanzieren?
Wenn nein, warum nicht?
Berät sich die Bundesregierung mit nichtstaatlichen Organisationen im Kontext der Menschenrechtsverletzungen in Mexiko?
Wenn ja, mit welchen?
Mit welchen staatlichen und nichtstaatlichen mexikanischen Akteuren kooperiert die Bundesregierung im Rahmen der deutschen Energiestrategie in Mexiko (bitte alle Akteure seit 2015 detailliert auflisten)?
Welche konkreten Erfolge verzeichnet die Bundesregierung bisher bei der Förderung von Energieprojekten in Mexiko (bitte detailliert die Kriterien für die Erfolgsmessung darlegen und anhand von Projekten darstellen)?
In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung derzeit in Mexiko besondere Herausforderungen beim Thema Menschenrechte?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus zahlreichen Berichten, die ein Mitverschulden der mexikanischen Regierung und staatlichen Organe bei der Missachtung von Menschenrechten und indigenen Landrechten belegen, für die bilaterale Zusammenarbeit mit dieser Regierung sowie die Kooperation bei Projekten im Energiebereich?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das mexikanische Energieministerium SENER die gesetzlichen Verpflichtungen zur rechtzeitigen Informierung und Befragung der indigenen Bevölkerung des mexikanischen Bundesstaates Oaxaca durch die Erteilung illegaler Baugenehmigungen für Energieprojekte missachtet hat (https://amerika21.de/2020/03/237791/windpark-mexiko-gerichtsurteil)?
Wenn ja, wie beeinflusst dies die Kooperation der Bundesregierung mit dem mexikanischen Energieministerium SENER?
Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an Mediationsverfahren bei Energieprojekten zwischen der mexikanischen Regierung und den kommunalen Miteigentümern von kommunalem Land?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, inwiefern?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut sozialen Organisationen das deutsche Unternehmen Siemens zu Menschenrechtsverletzungen in Michoacán und zu Landkonflikten in Oaxaca beiträgt (https://www.oeku-buero.de/siemens-jahreshauptversammlung-2018.html)?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für Kooperationen mit Siemens im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) oder sonstiger Formen der Zusammenarbeit?
Welche Projekte, die in den Themenbereich „Menschenrechte“, „indigene Landrechte“, „Umweltschutz“ und „erneuerbare Energie“ fallen, wurden bzw. werden über die GIZ in Mexiko seit 2015 gefördert (bitte Projektnamen, Projektnummer, Auftraggeber, Projektpartner, Projekt- und Investitionsvolumen, gegebenenfalls Ort der finalen Projektrealisierung auflisten)?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Evaluierung der Projekte „Nachhaltige Energie“ (2009 bis 2017) und „Deutsch-Mexikanische Energiepartnerschaft“ (2016 bis 2018), und werden die Kernergebnisse der Evaluierungen öffentlich zugänglich gemacht?
Inwiefern nehmen Erfahrungen der mexikanischen Bevölkerung mit Menschen- und Landrechtskonflikten bei der Realisierung von Energieprojekten Einfluss auf die Planung der Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit Mexiko?