BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Veränderungen durch den Übergang der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und -vermittlerinnen sowie der Honorarberater und -beraterinnen auf die BaFin

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

31.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1788613.03.2020

Veränderungen durch den Übergang der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenvermittlerinnen sowie der Honorarberater und Honorarberaterinnen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Claudia Müller, Sven-Christian Kindler, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Übertragung der Aufsicht über die rund 38.000 Vermittler und Vermittlerinnen nach § 34 f und § 34h der Gewerbeordnung (GewO) führt in Zukunft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kontrolle und die Prüfung der Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenvermittlerinnen und Honorarvermittler und Honorarvermittlerinnen durch. Bisher geschieht dies durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Gewerbeämter in den Landkreisen. Dabei sind die Anforderungen an Finanzanlagevermittlerinnen und Finanzanlagevermittler nach Ansicht der Fragesteller intransparent und unterschiedlich je nach zuständigem Gewerbeamt oder IHK. Zudem zeigt sich in der Praxis, dass die Einhaltung der anlegerschützenden Wohlverhaltenspflichten (Informationspflichten, Beratungspflichten und Dokumentationspflichten) einschließlich der Pflicht zur Erstellung und Aushändigung von Beratungsprotokollen Mängel aufweisen und zu selten durch die zuständigen Stellen überprüft werden (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/20140625_Beratungsprotokolle_Studie.pdf?__blob=publicationFile&v=3). In Zeiten niedriger Zinsen spielen Finanzanlagen für viele Verbraucherinnen und Verbraucher nach Meinung der Fragesteller aber eine wichtige Rolle und bedürfen einer qualitativ hochwertigen Beratung. Daher ist nach Ansicht der Fragesteller eine Stärkung der Aufsicht durch eine Vereinheitlichung und Bündelung bei der BaFin dringend notwendig. Von den IHKs und den Gewerbeämtern sowie den Wirtschaftsprüfungsunternehmen wird nach Kenntnis der Fragesteller jedoch eine Verbesserung der Aufsicht durch die Bündelung bei der BaFin bezweifelt. Den Fragenstellern ist daher wichtig, Klarheit zu erlangen, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung sicherstellt, dass mit dem Übergang der Aufsicht an die BaFin die Qualität der Kontrolle gestärkt wird, und dass bei Selbstauskünften der Vermittler und Vermittlerinnen die Risiken, die die Verbraucherinnen und Verbraucher tragen, in den Mittelpunkt gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wann ist mit der im Referentenentwurf erwähnten Nachreichung einer Schätzung der Gebühren, die an die zuständigen Stellen nach § 34 f GewO gezahlt werden müssen, zu rechnen?

2

Wann ist mit der im Referentenentwurf erwähnten Nachreichung einer Schätzung der entfallenden Kosten bei den IHKs und Gewerbeämtern zu rechnen?

3

Wird die Bundesregierung für die BaFin mehr Personalstellen schaffen, um die aufgrund des Gesetzes veränderten Prüfungsintervalle und dem Mehr an eigenen Prüfungen gerecht zu werden?

a) Wie viele Vollzeitäquivalente sind für die Prüfung der Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler in Zukunft vorgesehen?

b) Wie viele neue Vollzeitäquivalente werden für die Prüfungen geschaffen werden?

4

Welche Kosten müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzanlagenvermittler und Honorarvermittler momentan einmalig und jährlich tragen?

5

Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für einen einzelnen Finanzanlagenvermittler und Honorarberater durch die neue Gesetzgebung im Vergleich zur bisherigen gesetzlichen Regelung (bitte einzeln aufschlüsseln)?

6

Sind der Bundesregierung mögliche rechtliche Konsequenzen bekannt, die durch die Vermischung der zwei unterschiedlich rechtlich einzuordnenden Anlagenberater (Finanzanlagenvermittler und Honorarberater) zum Oberbegriff „Finanzanlagendienstleister“ entstehen könnten?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die risikoorientierte Prüfung anstatt der jährlichen Überprüfung die Qualität und Einhaltung der Rechtsnormen weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben?

8

Welche Kriterien nutzt die BaFin zukünftig bei der Entscheidung, wann sie Honorarberater und Honorarberaterinnen oder Finanzvermittler und Finanzvermittlerinnen selber prüft oder externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften damit beauftragt?

Berlin, den 11. Februar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen