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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung von Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1789113.03.2020

Entwicklung von Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auch nach dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 und der Annahme der Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat, bleibt die politische und gesellschaftliche Debatte um die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer lebendig. Gründe dafür sind nach Ansicht der Fragesteller komplizierte Regelungen und mehrere, deutlich vorgetragene Rechtsunsicherheiten in der Literatur. Dazu trägt die von großen Teilen der Öffentlichkeit insbesondere als ungerecht wahrgenommene Besteuerung von leistungslos erworbenem Vermögen, vor allem bei hohen Vermögen im Bereich von mehreren Millionen, bei (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/erben-steuern-erbschaftsteuer-ungleichheit-1.4704923?fbclid=IwAR0Cf39fhzMqLM34_PQXg-WXYkUIZeDhXHL_4U7SY_x2uwCu54ByKFjTpsE und https://www.zeit.de/2020/03/erbschaftsteuer-vermoegen-nachlass-ungleichheit-gerechtigkeit-daniel-halliday). Obwohl nach Auffassung der Fragesteller eine Reihe von namhaften Autoren deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität der aktuellen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer äußert, hat die Bundesregierung bei früheren Anfragen die vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht geteilt und auf eine laufende Evaluierung zusammen mit den Bundesländern verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6774). Aus Sicht der Fragesteller gibt es angesichts der offenkundigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Relevanz des Themas Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer weiter offene Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie haben sich die Vermögensübertragungen durch Erbschaften in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte separat für alle Bundesländer und nach Geschlecht, wenn möglich, pro Jahr nach übertragenem landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen – davon separat Familienheime und für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke –, Betriebsvermögen mit gesonderten Ausweis des Betriebsvermögens über 26 Mio. Euro sowie des übrigen Vermögens mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften aufschlüsseln)?

2

Wie haben sich die Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte separat für alle Bundesländer und nach Geschlecht, wenn möglich, pro Jahr nach übertragenem landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen – davon separat Familienheime und für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – Betriebsvermögen mit gesondertem Ausweis des Betriebsvermögens über 26 Mio. Euro sowie des übrigen Vermögens mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften aufschlüsseln)?

3

Wie viele Vermögensübertragungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch Erbschaften in den vergangenen zehn Jahren angefallen (bitte separat für alle Bundesländer und nach Geschlecht, wenn möglich, pro Jahr nach übertragenem landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen – davon separat Familienheime und für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – Betriebsvermögen mit gesondertem Ausweis des Betriebsvermögens über 26 Mio. Euro sowie des übrigen Vermögens mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften aufschlüsseln)?

4

Wie viele Vermögensübertragungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch Schenkungen in den vergangenen zehn Jahren angefallen (bitte separat für alle Bundesländer und nach Geschlecht, wenn möglich, pro Jahr nach übertragenem landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen – davon separat Familienheime und für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – Betriebsvermögen mit gesondertem Ausweis des Betriebsvermögens über 26 Mio. Euro sowie des übrigen Vermögens mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften aufschlüsseln)?

5

Wie hat sich das Erbvolumen und Schenkungsvolumen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach alten und neuen Bundesländern aufgeschlüsselt entwickelt?

6

Wie hat sich das Erbvolumen und Schenkungsvolumen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach Männern und Frauen aufgeschlüsselt entwickelt?

7

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Wert des steuerpflichtigen Erwerbs sowie der durchschnittliche Verkehrswert bzw. gemeine Wert des Erbes in den vergangenen zehn Jahren (bitte separat für alle Bundesländer, und wenn möglich, nach Geschlecht aufschlüsseln)?

a) Wie hoch liegt der Median des steuerpflichtigen Erwerbs?

b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und des Verkehrswerts der Erbschaften?

8

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Schenkungen in den vergangenen zehn Jahren (bitte separat für alle Bundesländer, und wenn möglich, nach Geschlecht aufschlüsseln)?

a) Wie hoch liegt der Median der Schenkungen?

b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und des Verkehrswerts der Schenkungen?

9

Besitzt die Bundesregierung Zahlen zu den prognostizierten Erbvolumina in den nächsten Jahren?

a) Wenn ja, lässt sich das Erbvolumen und Schenkungsvolumen nach alten und neuen Bundesländern aufteilen?

b) Wenn ja, lässt sich das Erbvolumen und Schenkungsvolumen nach Männern und Frauen aufteilen?

c) Hält die Bundesregierung Schätzungen von 400 Mrd. Euro jährlich für plausibel (vgl. https://www.diw.de/de/diw_01.c.560993.de/themen_nachrichten/in_deutschland_werden_zwischen_2012_und_2027_bis_zu_400_milliarden_euro_pro_jahr_verschenkt_und_vererbt_werden_gut_ein_viertel_mehr_als_bisher_angenommen.html)?

d) Geht die Bundesregierung von einer Zunahme, Abnahme oder einer Verstetigung des Erbvolumens in den nächsten Jahren aus?

10

Hat sich seit der Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes im Jahr 2016 aus Sicht der Bundesregierung eine Veränderung des Schenkungsverhaltens ergeben?

Wenn ja, worin sieht die Bundesregierung die Gründe hierfür?

11

Wie viele Erbschaften von Unternehmensvermögen sind der Bundesregierung für die vergangenen zehn Jahre bekannt (bitte separat für alle Bundesländer aufschlüsseln)?

a) Wie hoch war der Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und des Verkehrswerts dieser Erbschaften insgesamt?

b) Wie hoch waren diese Erbschaften im Durchschnitt?

c) Wie hoch liegt der Median dieser Erbschaften?

d) Wie hoch war die Erbschaftsteuer der fraglichen Unternehmensvermögen insgesamt?

e) Wie hoch war die Erbschaftsteuer im Durchschnitt?

f) Wie hoch liegt der Median der Erbschaftsteuer?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller bestehende Notwendigkeit, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nach dem Erbschaftsteuergesetz in den Bundesländern sicherzustellen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung das Plädoyer der gegenwärtigen Bayerischen Staatsregierung für eine „Regionalisierung der Erbschaftsteuer“ (vgl. https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/pakt-der-buergerversteher.html#topPosition)?

14

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine bundeseinheitliche Umsetzung des Anwendungserlasses in den Bundesländern sicherzustellen?

15

Hat die Bundesregierung die im Herbst 2016 in einer Protokollerklärung zum Vermittlungsergebnis des Vermittlungsausschusses angekündigte Prüfung zur weiteren gesetzlichen Regelung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, bzw. bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Prüfung und einer Umsetzung der Protokollerklärung?

Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

16

Hat die Bundesregierung die in einer Protokollerklärung geäußerte Absicht, die Konzernbetrachtung bei Familienunternehmen im Hinblick auf die Erbschaftsteuer noch vertieft analysieren zu wollen, inzwischen realisiert?

Falls ja, wie wurde diese Analyse durchgeführt, und mit welchem Ergebnis?

Falls nein, warum nicht?

17

Anhand welcher Kriterien und Daten definiert die Bundesregierung eine angemessene Übertragung von Unternehmensvermögen in Erbschaftsfällen und Schenkungsfällen, da die entsprechende Statistik keine Information über die tatsächliche Belastung der Liquidität im Erbfall ausweist?

18

Aufgrund welcher empirischen Daten begründet die Bundesregierung eine gravierende Bedrohung von Unternehmen und Arbeitsplätzen ohne weitreichende Vergünstigungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Steuerfällen, in denen die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer eine Existenzgefährdung eines Betriebes begründet hat?

a) Welche Unternehmen waren von der Existenzgefährdung betroffen?

b) Welche Betriebsgröße hatten die betroffenen Unternehmen?

c) Welche Betriebsarten und Branchen waren überdurchschnittlich stark betroffen?

20

Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Einschätzung der Hans-Böckler-Stiftung, dass die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer de facto regressiv wirkt und vor allem kleine Vermögen belastet, während hohe Vermögen über 20 Mio. Euro aufgrund der großzügigen Verschonungsregeln systematisch mit effektiv deutlich unter 6 Prozent versteuert werden (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=gSSISqDMrCE&feature=youtu.be&t=468)?

21

Ließen sich nach Einschätzung der Bundesregierung Ausnahmen, Begünstigungen und Verschonungsregeln der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer streichen, ohne dadurch Arbeitsplätze und den langfristigen Erhalt betroffener Unternehmen zu gefährden?

Wenn ja, um welche konkreten Ausnahmen, Begünstigungen und Verschonungsregeln handelt es sich dabei aus Sicht der Bundesregierung?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die in der vorausgegangenen Frage angesprochene Einschätzung, dass die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer de facto regressiv wirkt und vor allem kleine Vermögen belastet, hinsichtlich des Leistungsfähigkeitsprinzips?

23

Bei wie vielen Unternehmen (absolut und prozentual) müsste aus Sicht der Bundesregierung die Lohnsummenregelung Anwendung finden, bzw. wie viele Arbeitsplätze müssten von der Lohnsummenregelung abgedeckt sein (absolut und prozentual), damit das Gemeinwohlkriterium „Erhalt der Arbeitsplätze“ verfassungsfest erfüllt ist?

24

Zieht die Bundesregierung Alternativen zur Lohnsummenregelung in Betracht, und wenn ja, warum?

25

Plant die Bundesregierung analog zum Sozialrecht eine Anpassung des Familienbegriffs im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz?

a) Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, die gesetzliche Erbfolge auf den ersten Grad, bzw. den ersten oder zweiten Grad zu beschränken?

b) Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, Lebensgemeinschaften und angenommene Kinder Eheleuten und eigenen Kindern gleichzustellen?

c) Plant die Bundesregierung dahingehend konkrete Gesetzesinitiativen?

26

Welchen Anteil misst die Bundesregierung der leistungslosen Übertragung von Erbschaften und Schenkungen zum Vermögensaufbau, der Vermögenskonzentration und Ungleichheit in Deutschland bei?

Berlin, den 11. Februar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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